Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB 9103
GRDrs
707/2022
Stuttgart,
10/28/2022
Annahme eines Vermächtnisses
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
16.11.2022
Beschlußantrag:
1. Das Vermächtnis der
Name 1
,
zuletzt wohnhaft
in der
Adresse
(Name und Adresse
wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht)
, bestehend aus dem bebauten Grundstück Flst. 3135/1 Markgröninger Str. 20 A in Stuttgart-Zuffenhausen mit 3 a 54 m² mit
einem geschätzten Wert in Höhe von 640.000 Euro wird mit Dank angenommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Vermächtnis gegenüber dem Erben und der
Testamentsvollstreckerin geltend zu machen.
Begründung:
In ihrem notariellen Testament vom 6. November 2019 hat
Name 1
den
Name 2
(Namen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht)
zum Alleinerben bestimmt. Dieser hat, laut Auskunft der Testamentsvollstreckerin, die Erbschaft angenommen. Gleichzeitig hat die Verstorbene in ihrem Testament die Landeshauptstadt Stuttgart mit einem Grundstücksvermächtnis bedacht. Hierbei handelt es sich um ihr 354 m² großes Grundstück, welches mit einem dreistöckigen Wohngebäude mit drei Wohnungen, einem
kleinen Ladengeschäft und fünf Garagen in der Markgröninger Str. 20 A in Stuttgart-
Zuffenhausen in zentraler Lage bebaut ist. Eine Wohnung im zweiten Obergeschoss und das kleine Ladengeschäft stehen derzeit leer.
Name 1
(Name wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht)
hat Testamentsvollstreckung angeordnet. Die Testamentsvollstreckerin ist für die vollständige Abwicklung des Nachlasses, insbesondere für die Erfüllung des Vermächtnisses, zuständig. Das Vermächtnis kann innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Testamentseröffnung angenommen werden. Die Frist endet am 08.12.2022.
Der Verkehrswert des Anwesens dürfte sich nach einer groben Schätzung des Liegenschaftsamts auf 640.000 Euro belaufen. Das Gebäude wurde 1901 errichtet und 1971 umgebaut. Um 1992 wurde die Zentralheizung installiert und die Bäder erneuert. Ansonsten befindet sich das Gebäude sowohl innen als auch außen im Zustand der siebziger Jahre. Für eine Anpassung an die heutigen baulichen und energetischen Anforderungen sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Der Sanierungsbedarf wird nach Annahme des Vermächtnisses und Festlegung der späteren Nutzung konkret ermittelt.
Es wird empfohlen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart das Vermächtnis von
Name 1
(Name aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht)
mit großem Dank annimmt.
Leerstehende Einheiten könnten nach einer „Pinselsanierung“ interimsweise als Flüchtlingsunterkünfte oder Azubi-WGs genutzt werden. Über die finale Verwendung des Vermächtnisses wird nach dessen Annahme nach einer entsprechenden Bedarfsprüfung entschieden.
Bei der Bedarfsprüfung wird zusätzlich die Nutzung für Mitarbeiterwohnen berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen
Das bebaute Grundstück einschließlich Gebäude wird in das Allgemeine Grundvermögen übernommen.
Bei Annahme des Vermächtnisses werden Nebenkosten fällig.
Die Auszahlungen werden im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt 7.232000 Immobilien, AuszGr. 782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen gedeckt.
Die Mieterträge werden im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Kontengr. 340 Privatrechtliche Leistungsentgelte vereinnahmt.
Die Aufwendungen für Unterhaltung sowie Betriebskosten werden aus dem Budget im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung gedeckt
Der Mittelbedarf zur Sanierung des Gebäudes wird vom Liegenschaftsamt zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
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Anlagen
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