Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
434
15
Verhandlung
Drucksache:
641/2022
GZ:
T
Sitzungstermin:
30.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
1. Nachkalkulationen der Friedhofs- u. Bestattungsgebühren 2017 - 2020, 2. Änderung der Friedhofssatzung, 3. Erhöhung der Entgelte des städt. Krematoriums
Vorgang: Ausschuss f. Stadtentwicklung und Technik v. 29.11.2022, öffentlich, Nr. 394
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats, GRDrs 641/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die folgenden Kostenüberdeckungen bei den Friedhofs- und Bestattungsgebühren aus den Nachkalkulationen der Jahre 2017 - 2020
Produkt
2020
2019
2018
Feierhallen in Höhe von
162.213,58 EUR
19.593,61 EUR
Benutzung Leichenhaus in Höhe von
305.939,00 EUR
219.359,12 EUR
117.066,30 EUR
Urnenbeisetzung in Höhe von
6.685,04 EUR
werden gemäß
Anlage 2
mit anteiligen Kostenunterdeckungen aus dem Jahr 2017 verrechnet:
Produkt
2017
Feierhallen in Höhe von
181.807,19 EUR
Benutzung Leichenhaus in Höhe von
642.364,42 EUR
Urnenbeisetzung in Höhe von
6.685,04 EUR
Die verbleibenden Unterdeckungen aus den Jahren 2017 - 2020 werden nicht ausgeglichen.
2. Die Friedhöfe der Landeshauptstadt Stuttgart werden weiterhin als eine einheitliche technische Einrichtung mit einheitlichen Gebührensätzen für alle Friedhöfe geführt.
Dem Vorschlag der Verwaltung, ab dem 01.01.2023 die Friedhofsgebühren entsprechend der Gebührentabelle (
Anlage 4
) für
- Erdbestattungen A 1.04 – A 1.08
- Urnenbeisetzungen A 2.07 – A 2.22
A 2.24
- Nutzung von Friedhofseinrichtungen A 3.06 – A 3.07
- die Abräumung von Gräbern A 4.01 – A 4.13
- Grabarbeiten für die Fundamentierung A 5.01 – A 5.02
A 5.05
A 5.10 – A 5.11
A 5.14 – A 5.16
A 5.18 – A 5.20
- Sonderleistungen A 6.01 – A 6.04
- Wahlgräber B 1.05 – B 1.06
B 5.03 – B 5.04
- die Verwaltungsgebühren C 1.01 – C 1.20
C 1.23 – C 1.27
zu ändern, wird zugestimmt.
Die Gebührensätze für alle anderen Gebührentatbestände bleiben unverändert.
Die kalkulierten Gebührensätze gemäß
Anlage 6
werden genehmigt.
Die Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/3) wird gemäß
Anlage 3
beschlossen.
3. Die Entgelte des städtischen Krematoriums (Stadtrecht 7/3a) werden gemäß
Anlage 5
ab dem 01.01.2023 neu festgesetzt. Die Gewährung von Vermittlungsprovisionen an Bestattungsunternehmen in Höhe von 60 bis 80 EUR je Einäscherung wird beibehalten.
EBM
Dr. Mayer:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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