Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 620/2016
Stuttgart,
09/06/2016



Erhöhung des Overheads (Verwaltungsgemeinkosten) für die freien Träger in Ganztagesgrundschulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.09.2016



Beschlußantrag:


Begründung:


Ausgangslage

Mit GRDrs 6/2013 wurde der Standard in Ganztagesgrundschulen definiert und vom Gemeinderat am 31. Januar 2013 beschlossen. Der Gemeinderat legte dabei die Overheadpauschale mit 3.225 Euro pro Ganztagsklasse fest. Bei einer zweizügigen Grundschule (8 Klassen im Ganztagesbetrieb) erhält der Träger seither 25.800 Euro.

Als Overhead werden die Verwaltungsgemeinkosten definiert. Dies sind Betriebsmittel vor Ort in der Schule sind nicht als Overhead zu werten. Sachmittel werden seit 2016 in Höhe von 400 € pro GT Klasse direkt an die Träger ausgezahlt.

Die freien Träger haben von Anfang an diesen Betrag als zu gering bemessen kritisiert. Sie forderten zuletzt eine Erhöhung auf rd. 5.800 Euro.

Zwischenzeitliche Entwicklung

Wie sich in der Praxis zeigt, ist jeder Träger in seiner Struktur und seinen Verwaltungsabläufen anders organisiert. Hier einen allgemeingültigen Ansatz zu finden und eine nachvollziehbare Abrechnung vorzunehmen, ist deshalb nicht möglich.

Bei der Suche nach flexibleren Lösungen für die Träger hatte die Fachverwaltung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen bereits in der Vergangenheit versuchsweise zugestanden, dass 20 % der Leitungsfreistellung für diese übergeordneten zentralen Leistungen des Trägers verwendet werden dürfen. Dies hat sich zwischenzeitlich bewährt.

Auch in den letzten Haushaltsberatungen wurde über die Forderung der freien Träger nach einer Aufstockung der Overheadpauschale diskutiert. In der Haushaltsvorlage GRDrs 1076/2015 hatte die Verwaltung dargelegt, dass sie einen Ansatz von 10 % der Personalkostenpauschale für sinnvoll und damit eine Erhöhung des „Overheads“ um 1.090 Euro auf 4.315 Euro pro Klasse für angemessen betrachtet.

Mit Blick auf die dargelegten Mehrkosten hat jedoch der Gemeinderat eine entsprechende Anpassung der Overheadpauschale in den Haushaltsberatungen letztlich nicht beschlossen.

Vorschlag zum weiteren Vorgehen

Nachdem die freien Träger aktuell ihre Forderung nach dauerhafter Erhöhung der Overheadpauschale erneuert haben, hat die Verwaltung die finanzielle Situation im Doppelhaushalt 2016/2017 aufgrund der inzwischen weiter konkretisierten Entwicklung des laufenden Ausbaus von Ganztagsschulen geprüft. Da hier absehbar ist, dass die Gruppenzahl in den Schülerhäusern aktuell nicht mehr so stark wie in der Vergangenheit ansteigt, sinkt der Mittelbedarf entsprechend. Damit lässt dieser Haushaltsansatz in den beiden Haushaltsjahren 2016 und 2017 eine Erhöhung der Overheadpauschale auf die geplanten 10 % der Personalkostenpauschale, also auf 4.315 Euro pro Klasse, zu.

Die Verwaltung schlägt daher vor, rückwirkend ab 1. September 2016 die Overheadpauschale auf 10 % der Personalkostenpauschale festzusetzen. Damit erfolgt künftig automatisch eine regelmäßige Anpassung des Overheads an die Entwicklungen der Personalkosten.

Außerdem wird die bislang erprobte Möglichkeit, 20 % der Leitungsfreistellung für übergeordnete zentrale Leistungen der Träger einsetzen zu können, als bewährte Praxis fortgesetzt. Derzeit entsprechen diese 20 % der Leitungsfreistellung umgerechnet einem Betrag von 1.470 Euro pro Klasse. Zusammen mit der erhöhten Overheadpauschale kann damit den diesbezüglichen Vorstellungen bzw. Forderungen der freien Träger vollumfänglich Rechnung getragen werden.

Die freien Träger sind mit dieser Anpassung einverstanden.



Finanzielle Auswirkungen


Durch die vorgesehene Erhöhung des Overheads je GT-Klasse um 1.090 Euro errechnen sich auf der Grundlage der fortgeschriebenen Prognosen zusätzliche Kosten im Haushaltsjahr 2016 von rd. 92.000 Euro und im Haushaltsjahr 2017 von rund 289.000 Euro.

Berechnungsgrundlagen:

Mehrkosten Overheaderhöhung
HH 2016
HH 2017
SJ 15/16
SJ 16/17
SJ 16/17
SJ 17/18
Anzahl GT Klassen
190
252
252
292 (Prognose)
Overheaderhöhung je Klasse
0 Euro
1.090 Euro
1.090 Euro
1.090 Euro
Gesamtkosten Erhöhung
0 Euro
91.560 Euro
183.120 Euro
106.093 Euro
Mehrkosten im jeweiligen Haushaltsjahr
91.560 Euro
289.213 Euro

Finanziert wird die Aufstockung im DHH 2016/17 aus nicht benötigten Restmitteln bei den Haushaltsansätzen für die Schülerhäuser. Im Schuljahr 2016/17 zeichnet sich ein geringerer Zuwachs bei der Nachfrage als im abgelaufenen Schuljahr ab, sodass weniger zusätzliche Gruppen gebildet werden müssen, als ursprünglich berechnet. Soweit notwendig erfolgt eine Mittelübertragung von 2016 nach 2017.

In den darauffolgenden DHH müssen die Ansätze entsprechend angepasst werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

keine

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