Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 466/2020
Stuttgart,
09/04/2020



Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart
Verwendung der Mittel im Jahr 2020




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.10.2020
07.10.2020
09.10.2020



Beschlußantrag:

1. Die für 2020 zur Verfügung stehenden Mittel für die finanzielle Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillage in Höhe von 850.000,00 € (GRDrs. 308/2014 und 1285/2017) werden wie folgt verwendet:
2. Die Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Umfang von 0,75 Vollzeitkräften beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Stadtentwicklung, Sachgebiet Landschafts- und Grünordnungsplanung für die Bewirtschaftung des Budgets, die Projektbearbeitung und Umsetzung des Förderprogramms wird bis 31. Dezember 2021 verlängert. Die Personalkosten werden gänzlich aus den vom Gemeinderat bereitgestellten Mitteln von jährlich 850.000,00 € gedeckt.



Begründung:


Gemäß GRDrs. 308/2014 sollen für die Mittelverwendung in 2015 und die Folgejahre jeweils gesonderte Beschlussfassungen eingeholt werden.
Gemäß den jährlich gefassten Beschlüssen zur Verwendung der Mittel (GRDrs. 308/2014, GRDrs. 716/2015, GRDrs. 458/2016, GRDrs. 191/2017, GRDrs. 275/2018 und GRDrs. 532/2019) wurden die für die Jahre 2014 bis 2019 zur Verfügung stehenden Mittel wie folgt verwendet:

Verwendungszweck
Mittel 2014 - 2019
Personalkosten zur Abwicklung des Förderprogramms
336.700,00 €
Unterhaltungsmaßnahmen Wege und Wandel auf der Wangener Höhe einschließlich Planungsleistungen
420.000,00 €
Erschließungsplanung Hohe Halden
(Mittel an Tiefbauamt übertragen)
50.000,00 €
Gutachten Felssturz
25.400,00 €
Artenschutzgutachten Hohe Halden
7.950,00 €
Wiederaufbauplanung Hohe Halden
36.000,00 €
Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung
369.300,00 €
Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Fremdleistung
2.422.000,00 €
Restaurierung und Pflege von Fuß- und Feldwegen sowie Natursteinstaffeln – Mittelrückstellung für von der Verwaltung vorzuschlagende Sanierungsmaßnahmen an Fuß- und Feldwegen sowie Natursteinstaffeln
360.000,00 €
Rückstellungen für Mehrkosten und Unvorhergesehenes
72.650,00 €
Summe
4.100.000,00 €

Antragstellung und Förderungen:

Im Zeitraum von Mitte 2014 bis Ende 2019 konnte mit den Fördermitteln folgende Anzahl an Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden:

Antragstellungen und Förderungen im Zeitraum 2014 - 2019
Antragstellung
Förderung
förderfähige Anträge
Vollständige Förderung
Teilweise Förderung
Nicht
gefördert
Anzahl
qm
Anzahl
qm
Anzahl
qm beantragt
qm gefördert
qm noch offen
Anzahl
qm
Eigenleistung
65
1045
64
1045
Für 1 Antrag fehlen beurteilungsfähige Unterlagen
Fremdleistung
49
3600
29
1857
4
786
510
276
16
957

Hinweis: Die Tabelle enthält auch Sanierungsmaßnahmen, die mit den Mitteln aus 2016 bis 2019 gefördert wurden, aber noch nicht fertig gestellt sind.

Die Förderanträge überstiegen erneut das verfügbare Finanzvolumen deutlich, so dass, wie in den Vorjahren, auch im Jahr 2019 Anträge auf Förderung gekürzt oder teilweise zurückgestellt werden mussten. Nach Antragstand März 2020 liegen noch Anträge für ca. 1.850 m² Ansichtsfläche vor. Dies entspricht einem Aufwand von ca. 1,85 Mio. €. Dabei ist der Aufwand für die Sanierung von Staffeln auf privaten Grundstücken, der nach den Förderrichtlinien aus dem Trockenmauerprogramm gefördert werden kann, noch nicht berücksichtigt. Ohne konkrete Angebote kann der Aufwand für diese Sanierungsmaßnahmen nicht beziffert werden.
Die Vergabe der Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen erfolgte weiterhin nach folgenden Kriterien:
· Im Hinblick auf die Begründung des Programmes werden derzeit nur Anträge bewilligt, wenn das betreffende Grundstück weinbaulich genutzt wird und in ausgewiesener Steillage liegt.

· Förderanträge mit Eigenleistungen bei der Trockenmauersanierung werden prioritär bewilligt.

· Eingefallene Mauern oder stark beschädigte Mauern können zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen. Um Gefahren beseitigen zu können, werden Sanierungen, die zur Beseitigung einer Gefahr beitragen, bevorzugt gefördert.

· Es wird darauf geachtet, dass alle Bezirke, in denen Weinbau in Steillage betrieben wird, bei der Förderung gleichermaßen berücksichtigt werden.

Diese Kriterien sollen auch für die Verwendung der in 2020 verfügbaren Mittel zugrunde gelegt werden. Alle Anträge, die Mauern betreffen, die auf Flurstücken liegen, die derzeit nicht weinbaulich genutzt werden und die sich nicht innerhalb einer Steillage befinden, werden beim Amt für Umweltschutz im Hinblick auf eine mögliche Förderung aus dem städtischen Naturschutzfonds geprüft.
Mehrkosten, die bei der Durchführung der Maßnahme z. B. durch nicht vorhersehbare Schwierigkeiten, fehlendes Material entstehen, können bei geförderten Maßnahmen im Einzelfall nachträglich anerkannt werden. Außerdem ist bei manchen Anträgen, die genaue Fördersumme noch nicht bekannt, da noch Unterlagen z. B. genaues Aufmaß, Angebote oder Angaben zum benötigtem Material fehlen. Hierfür wurde 2019 ein Restbetrag von ca. 73.000,00 € nicht vergeben und als Rückstellung für Mehrkosten und Unvorhergesehenes einbehalten.

Verwendung der zusätzlich bereitgestellten Mittel
Mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden die jährlich verfügbaren Mittel um 250.000,00 € auf insgesamt 850.000,00 € erhöht. Die zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden zur Restaurierung und Pflege von Fuß- und Feldwegen sowie Natursteinstaffeln verwendet werden. Hiervon werden jährlich 70.000,00 € für die Unterhaltung von Wandeln und Wegen auf der Wangener Höhe an das Tiefbauamt übertragen.
Förderkriterien für die Verwendung der zusätzlichen Mittel sind folgende:
· Sanierungen an sowie entlang von Staffeln und Wegeverbindungen auf privaten und städtischen Grundstücken in weinbaulich genutzter Steillage sofern die zu sanierenden Fuß- und Feldwege sowie Staffeln der Erholung dienen und das bestehende Wegenetz wiederherstellen, verbessern oder ergänzen

· Sanierung, Ausbau und Neubau von Feldwegen, welche die Erschließung und damit die Bewirtschaftung weinbaulich genutzter Steillagen sichern

In einem ersten Suchdurchlauf wurden folgende Maßnahmen identifiziert, welche von der Verwaltung vertiefend geprüft, geplant und in Abstimmung mit dem Runden Tisch Weinbau und in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirken ggfs. zur Umsetzung gebracht werden sollen:
· Bad Cannstatt, Gewann Steinhalden, Begehbarmachung Wasserstaffeln zwischen Zuckerlesweg und Einsteinstraße

· Uhlbach, Gewann Schütte, Begehbarmachung Wasserstaffel (Ergänzung Wegeverbindung Blasiusweg – Stettener Straße östlich sanierter Trockenmauerweinberge)

· Obertürkheim, Gewann Halden, Sanierung und Begehbarmachung Weinbergstaffel zwischen Mirabellenstraße und Friedhof

· Obertürkheim, Gewann Ailenberg, Anbindung Reblage von der Augsburger Straße, Sanierung Staffeln und Weg

· Hedelfingen, Gewann Klinge, Begehbarmachung Wasserstaffeln oberhalb und unterhalb Quellbrunnen Hedelfingen

· Hedelfingen, Gewann Klinge, Sanierung Staffel

· Hedelfingen, Gewann Lenzenberg, Ergänzung Wegeverbindung Alosenweg – Reblage Lenzenberg durch Begehbarmachung Wasserstaffel

· Rohracker, Gewann Dürrbach, bergseitige Erschließung der weinbaulich genutzten Steillagen durch Wegesanierung und Wegeneubau

· Mitte, Sanierung und Begehbarmachung Weinbergstaffel zwischen Robert-Mayer-Straße und Birkenwaldstraße

Planung, Abstimmung, Wegeneubau und Sanierung erfolgen in den kommenden Jahren abschnittsweise entsprechend der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Für Neubau und Erneuerung landwirtschaftlicher Wege werden soweit möglich Landeszuschüsse beantragt.

Sanierung Felssturz Zuckerberg
Für die Sanierung wurden verschiedene Varianten geprüft, verwaltungsintern abgestimmt und 2019 den politischen Gremien vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen weiter vorzubereiten. Dazu wurde ein Planungsbüro mit den weiteren Planungsschritten und der Kostenberechnung einschließlich des Bauablaufs im schwierigen Gelände beauftragt. Coronabedingt konnten die für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erforderlichen Abstimmungen mit den betroffenen Grundstücksbesitzern bislang nicht stattfinden. Sobald Veranstaltungen und Abstimmungen mit größerer Personenzahl möglich sind, sollen die Maßnahmen den Grundstücksbesitzern vorgestellt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Die Finanzierung der Maßnahme kann nur über eine gesonderte Mittelbereitstellung im Rahmen des DHH 2022/2023 erfolgen.

Erschließung Hohe Halden
Gemäß Beschlusslage zu GRDrs. 192/2017 wird in Abstimmung mit der Winzergenossenschaft Rohracker ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept erarbeitet sowie die Planung zum Wiederaufbau der Trockenmauern und der zukünftigen Bestockung einschließlich Feinerschließung der Reblagen erstellt. Die Planungen werden von einem Landschaftsplanungsbüro unter Berücksichtigung der Belange von Denkmalschutz, Naturschutz, Landschaftspflege und Artenschutz durchgeführt und von einem Fachgutachter für Weinbau begleitet. Nach weiteren erforderlichen Abstimmungen mit den betroffenen Behörden und Ämtern sollen die Planungen Ende des Jahres in den politischen Gremien vorgestellt werden.



Ermächtigung Personal einzustellen
Die Ermächtigung entsprechendes Personal für die Umsetzung des Förderprogrammes einstellen zu können, wurde bis Ende 2020 befristet (s. GRDrs. 275/2018). Diese Befristung lag darin begründet, dass die „Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, auf die sich die städtische Förderrichtlinie stützt, nur bis zum 31. Dezember 2020 gilt. Derzeit beraten die EU-Staaten über die Rahmenbedingungen der neuen EU-Agrarförderperiode 2021 - 2028. Ergebnisse dürften nach derzeitigem Kenntnisstand bis Ende 2020, also zum Zeitpunkt, zu dem die derzeitige Förderperiode ausläuft, nicht vorliegen. Bislang zeichnet sich jedoch ab, dass auch die europarechtlichen Rahmenbedingungen für die nächste EU-Agrarförderperiode weiterhin Förderprogramme auf lokaler Ebene zulassen und das Stuttgarter Trockenmauerförderprogramm für die weinbaulich genutzten Steillagen voraussichtlich ohne zeitliche Begrenzung fortgesetzt werden kann. Nach Aussage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag vorgelegt, in der Übergangsbestimmungen festgelegt sind, um eine Verlängerung der mit der Gültigkeit der Verordnung (EU) 702/2014 auslaufenden Förderprogramme bis Ende 2021 bzw. bis zum Beschluss über die neue EU-Agrar-förderperiode 2021 - 2028 sicherzustellen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 im Teilhaushalt 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 – Stadtplanung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke veranschlagt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

keine

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