Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 984/2017
Stuttgart,
10/26/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Anpassung der Entgelte der freien Träger der Jugendhilfe im Sekundarbereich I (weiterführende Schulen)

Beantwortung / Stellungnahme

Die aktuellen Betriebsformen der laufenden Ganztagesschulen im Sekundarbereich I (weiterführende Schulen) und deren Vergütung sind detailliert in der GRDrs 473/2017 dargestellt. Die freien Träger der Jugendhilfe fordern eine Erhöhung der Pauschalvergütungen (siehe Anhänge zur GRDrs 473/2017) sowie ein analoges Vorgehen bezüglich der Stundenausstattung zu den Ganztagesgrundschulen.

Die dargestellten Forderungen der freien Träger würden in ihrer Gesamtheit eine erhebliche Ausweitung des kommunalen Engagements darstellen. Der Städtetag sieht vor allem bei den Gemeinschaftsschulen mit gebundenem Ganztag voll das Land in der Pflicht.

Das Kultusministerium hat angekündigt, 2019 konkrete Aussagen zur Weiterentwicklung der Ganztagsangebote an den weiterführenden Schulen zu machen. Da hier die Standards bereits jetzt bei den formellen Ganztagsschulen an Gemeinschafts- bzw. Werkrealschulen gegenüber den ehrenamtlichen Angeboten der Außerschulischen Bildung und Betreuung/städtischer Jugendbegleiter (an Realschulen und Gymnasien sind derzeit nur offene Ganztagsschulen mit diesem Angebot möglich) deutlich auseinandergehen, empfiehlt die Verwaltung, die angekündigten neuen Regelungen des Landes in 2019 abzuwarten und im Lichte dieser Veränderungen die Vorschläge zur Anpassung der Entgelte erneut zu überprüfen.

Nachfolgende Erhöhung der Vergütungen sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 berücksichtigt:
20182019
Anpassung der Trägerkosten der eingerichteten Ganztagesschulen Werkrealschulen (WRS) und Gemeinschaftsschulen (GMS)269.000 Euro323.000 Euro
Anpassung der Vergütung von Angeboten des Erweiterten Betreuungsangebots (EBA) an WRS20.000 Euro18.000 Euro
Anpassung der Vergütung der EBA-Angeboten an den Hauptstufen der SBBZ Lernen (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren)17.000 Euro17.000 Euro
Gesamt306.000 Euro358.000 Euro

Diese Forderung ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar und auf diesen Teil bezieht sich auch die vorgenommene Priorisierung bei der Anmeldung von Sondereinflüssen zum Doppelhaushalt 2018/2019.


Nicht berücksichtigt wurden die darüber hinaus gehenden Trägerforderungen:

Forderung der TrägerZielBerücksichtigung im Verwaltungsvorschlag:
Eingerichteten Ganztagesschulen an WRS und GMS
Tarifanpassungen der vergangenen Jahre und zukünftig immer entsprechend TarifabschlüssenAusgleich der wirtschaftlichen EntwicklungErhöhung der Vergütung um 16,7 % für die Stundensätze, Leitungskosten und Overheadkosten (siehe Tabelle Seite 1)
Doppelbesetzung je Klasse analog zur GrundschuleErhöhung von 11 auf 22 Stunden pro GanztagesklasseNicht enthalten
Leitungsfreistellung100 % Leitung komplett freigestellt pro SchuleNicht enthalten;
aber Erhöhung der Vergütung für die Leitungsfreistellung von bisher 1.500 Euro pro Klasse auf künftig 1.750,50 Euro pro Klasse.
Anpassung Sachkostenpauschale je KlasseErhöhung der Pauschale um 16,7 %Nicht enthalten
EBA-Angebote an WRS bzw. an SBBZ-Lernen (Hauptstufen)
Erhöhung der Pauschalen Entgelte für die Angebote um 35 % Ausgleich wirtschaftlicher EntwicklungenNicht enthalten;
aber Erhöhung der Vergütung um 16,7 %
Zusätzliche Vergütung von
7 % Verwaltungskostenpauschale auf die o.g. Gruppenentgelte
Ausgleich von Overhead und VerwaltungskostenNicht enthalten

Eine vollumfängliche Umsetzung der dargestellten Wünsche und Forderungen der freien Träger würden jährliche Mehrkosten wie folgt ergeben:

Vorliegende Anträge/Anfragen

359/2017 der CDU-Gemeinderatsfraktion, 446/2017 Ziff. 1 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, 497/2017 Ziff. 5 der SPD-Gemeinderatsfraktion, 590/2017 Ziff. 1. und 2. der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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