Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
649/2016
Stuttgart,
09/15/2016
Ko-Finanzierung des Landesprogramms VwV "Deutsch für Flüchtlinge" in der zweiten Förderperiode vom 01.07.2016 - 31.7.2017 sowie Erhöhung der Kursleiterhonorare in kommunal finanzierten Sprachkursen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Internationaler Ausschuss
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
21.09.2016
05.10.2016
Beschlußantrag:
Für die zweite Förderperiode vom 01.07.2016 bis 31.07.2016 stehen im Rahmen des Landesprogramms VwV „Deutsch für Flüchtlinge“ bis zu 264.900 EUR zur Verfügung. Zur Absicherung eines weiterhin bedarfsgerechten Angebots an Sprachkursen für Flüchtlinge in Stuttgart wird der Bereitstellung des erforderlichen Ko-Finanzierungsanteils in Höhe von 176.000 EUR (40%) zugestimmt.
Der aus Gründen der Qualitätssicherung notwendigen Anhebung der Kursleiterhonorare von 23 EUR auf 28 EUR in den mit Landesmitteln geförderten kommunalen Deutschkursen ab dem 2. Halbjahr 2016 wird zugestimmt.
IM THH 810, Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107030 – Abteilung Integration -, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentlichen Aufwendungen -, entsteht für den Ko-Finanzierungsbedarf zur Sicherstellung des bedarfsdeckenden Angebotes an Sprachkursen in Stuttgart sowie für die Anhebung der Kursleiterhonorare ein Mehraufwand von insgesamt von 187.800 EUR.
Die Deckung erfolgt aus Mitteln des THH 290, Jobcenter, Schlüsselprodukt 1.31.20.02.00.00-290 – Kommunale Eingliederungsleistungen nach SGB II-, Kontengruppe 43310 – Soziale Leistungen.
Begründung:
1. Ergänzung des Kursangebotes des Bundes durch kommunale Kurse /
„Mama lernt Deutsch“- Kurse – Hoher Bedarf an Grundkursen Deutsch für
Flüchtlinge
Seit 2002 werden in Ergänzung zu den Bundeskursen in Stuttgart kommunale Deutschkurse nach dem Stuttgarter Modell unter Koordination der Abteilung Integrationspolitik angeboten (GRDrs 1145/2001 und 742/2015). Diese Deutschkurse wenden sich an Zielgruppen, die vom Bund nicht gefördert werden bzw. nur durch ein nieder-schwelliges und stadtteilorientiertes Angebot erreicht werden. Ein wichtiger Bestandteil sind die „Mama lernt Deutsch“-Kurse (MLD). Jährlich werden etwa 24 100-stündige MLD - Kurse an zehn bis zwölf Stuttgarter Schulen sowie 10 bis 12 Deutschkurse für Ältere und Konversationskurse durchgeführt.
Aufgrund steigender Flüchtlingszahlen mussten die städtischen Deutschkurse zunehmend für Flüchtlinge, die keine Berechtigung zur Teilnahme an Bundeskursen haben, geöffnet werden.
Ermöglicht wurde ein Ausbau der Deutschkurse für Flüchtlinge durch die Landesförderung im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sowie über die Verwaltungsvorschrift (VwV) „Deutsch für Flüchtlinge“ des Ministeriums für Integration.
Weiterhin gilt: Flüchtlinge, die an den Bundeskursen teilnehmen dürfen, werden auf diese verwiesen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Integrationskurse seit Oktober 2015 für Asylsuchende und Asylbewerber aus den Ländern Syrien, Irak, Iran und Eritrea geöffnet und seit August 2016 auch für Flüchtlinge aus Somalia. Nach Auskunft des BAMF stieg die Zahl der Integrationskurse in Stuttgart von 180 in 2014 auf 206 in 2015 an. Aktuell laufen in Stuttgart 257 Integrationskurse, die von 17 Trägern angeboten werden.
An den berufsorientierten ESF-BAMF-Kursen können Asylbewerber mit Zugang zum Arbeitsmarkt und vorhandenen Deutschkenntnissen auf mind. Niveau A 1 teilnehmen. Somit richten sich die vom Land kofinanzierten städtischen Deutschkurse ausschließlich an Asylsuchende und Asylbewerber, die noch nicht die genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an Bundeskursen haben.
Die Landesmittel der VwV „Deutsch für Flüchtlinge“ können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Kommune bereits Sprachförderung über die FlüAG- Pauschale (derzeit 92,73 EUR pro neu zugewiesenen Flüchtling) anbietet. Die FlüAG-Pauschale kann nicht zur Ko-Finanzierung der Kurse im Rahmen der VwV „Deutsch für Flüchtlinge“ verwendet werden. Damit wurden zusätzliche Deutsch- und Alphabetisierungskurse ermöglicht und seit 2016 werden 48-stündige Vorkurse vorgeschaltet.
Der Zugang zu den Deutschkursen erfolgt für die Flüchtlinge über die Clearingstelle Sprachliche Integration beim Sozialamt. Auf Antrag erhalten sie seit Juli 2014 von der Clearingstelle einen Berechtigungsschein zur Teilnahme an kommunalen Deutschkursen. Aktuell können sie einen Vorkurs mit 48 Unterrichtsstunden sowie 300 Unterrichtsstunden Grundkurs Deutsch (drei Kursmodule) absolvieren.
Sie erwerben Grundkenntnisse in Deutsch und haben dadurch die Möglichkeit, anschließend einen berufsorientierten ESF-BAMF-Kurs zu besuchen.
In 2015 und 2016 wurden bisher von der Clearingstelle insgesamt
1.882 Berechtigungsscheine
erteilt (1.104 in 2015 und 778 bis August 2016). Eine Stichprobe aus 1.000 Vermittlungen ergab als Hauptherkunftsländer Afghanistan, Pakistan, Nigeria und Togo. Aktuell liegen noch ca. 90 Anträge vor, die genehmigt werden können. Mindestens 133 Anträge wurden in 2016 abgewiesen, da die Personen einen Zugang zu den Integrationskursen haben. Aus den Kursabrechnungen geht hervor, dass von Januar 2015 bis Juli 2016 mehr als 1.000 Flüchtlinge mit Berechtigungsscheinen teilgenommen haben. Somit verbleibt ein rein rechnerischer
Bedarf an Deutschkursen für 800 Flüchtlinge.
Ko-Finanzierung des Landesprogramms VwV „Deutsch für Flüchtlinge“
Erste Förderperiode
Über das Programm VwV „Deutsch für Flüchtlinge“ des Ministeriums für Integration konnte Stuttgart in der
ersten Förderperiode
vom 01.01.2015 - 31.07.2016
bis zu
264.900 EUR
an Landesmitteln nach Stuttgart leiten. Die erforderliche kommunale Ko-Finanzierung von 40 Prozent hat SI-IP von den bewilligten Haushaltsmitteln für Deutschkurse und aus Projektmitteln erbracht. Hierfür wurden die im Haushalt 2016/2017 bewilligten Mittel für Deutschkurse von SI-IP für das Jahr 2016 jedoch bereits vollständig aufgewendet. Dieser Schritt war jedoch notwendig, um das Angebot an Grundkursen für Flüchtlinge bedarfsgerecht ausbauen zu können. Gleichzeitig wurde die Chance genutzt für jeden eingesetzten kommunalen Euro das zweieinhalbfache an Leistungen für die Landeshauptstadt zu erzielen.
Insgesamt wurden im Jahr 2015 60 Deutsch- und Alphabetisierungskursmodule für Flüchtlinge angeboten, im ersten Halbjahr 2016 waren es 75 Kursmodule.
Zweite Förderperiode
Das Ministerium für Soziales und Integration führt das Landesprogramm „Deutsch für Flüchtlinge“ nun weiter. Für die zweite Förderperiode vom
01.07.2016 - 31.07.2017
stünden für die Landeshauptstadt bis zu
264.900 EUR
zur Verfügung. Um die Fördermittel des Landes weiterhin in Anspruch nehmen zu können, muss von kommunaler Seite erneut eine Ko-Finanzierung in Höhe von 40 Prozent erbracht werden.
Während in der ersten Förderperiode vom Land vorgegeben war, dass die Grundkurse mit einem Stundenumfang von 300 Unterrichtsstunden (3 Kursmodule à 100 Stunden) angeboten werden müssen, sind in der neuen Förderperiode modulare Abrechnungen nach 100 Stunden möglich. Falls das Sprachniveau A1 schneller erreicht wird, kann zukünftig bereits früher (z.B. nach 2 Kursmodulen) ein Wechsel in die berufsorientierten ESF-BAMF Kurse erfolgen.
Durch die neuen Förderbedingungen können nun auch mehr Flüchtlingsfrauen mit einem Bedarf an Kinderbetreuung an den „Mama lernt Deutsch“- Kursen teilnehmen und über das Landesprogramm finanziert werden. In der zweiten Förderperiode wird mit rund
80 Flüchtlingsfrauen
gerechnet, die an MLD teilnehmen.
Die Planung für die zweite Förderperiode sieht im 2. Halbjahr 2016 42 Alphabetisierungs- und Grundkursmodule Deutsch und im ersten Halbjahr 2017 56 Kursmodule vor. Mit den Landesmitteln kann somit für
400 bis 500 Flüchtlinge
ein Angebot von 200 bis 300 Unterrichtsstunden bis Juli 2017 ermöglicht werden.
Zusätzliche Alphabetisierungskurse sowie Vorkurse
Auch der Bedarf an Alphabetisierungskursen für Flüchtlinge steigt. So wurden im ersten Halbjahr 2015 lediglich 5 Alphabetisierungskursmodule angeboten, im zweiten Halbjahr waren es bereits 16. Leider wurden diese Kurse in der ersten Förderperiode nicht vom Land gefördert. Hierfür wurden Mittel der Daimler AG (Welcome Fonds) sowie von SI-IP eingesetzt. Auf Anregung der Kommunen können in der zweiten Förderperiode des Landesprogramms auch Alphabetisierungskurse einbezogen werden.
Im ersten Halbjahr 2016 wurden zusätzlich 13 Vorkurse angeboten. Im zweiten Halbjahr 2016 sind 15 Vorkurse und in 2017 etwa 30
Vorkurse für insgesamt
800 Flüchtlinge
geplant.
Eine Planung der Deutschkurse für Flüchtlinge für das zweite Halbjahr 2017 ist derzeit nicht möglich, da noch nicht bekannt ist, ob und zu welchen Bedingungen das Land weiterhin Kurse fördern wird und ob auf Bundesebene eine Erweiterung der Zielgruppen für die Bundeskurse erfolgt.
2. Erhöhung des Kursleiterhonorars durch den Bund
(Angleichung der städtischen Kurse)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mit Wirkung vom 01.07.2016 das Mindesthonorar für Kursleitungen in den Integrationskursen von 23,-- Euro pro Unterrichtsstunde auf 35,-- Euro erhöht. Auch in den berufsorientierten Kursen gilt dieser Honorarsatz. Um weiterhin qualifizierte Lehrkräfte in den Kursen halten zu können, ist es unverzichtbar, die Honorare in den städtischen und mit Landesmitteln geförderten Kursen anzuheben. Für die Kursleitungen in diesen Deutschkursen wird keine Zusatzqualifizierung, wie vom BAMF gefordert, vorausgesetzt. Eine Erhöhung auf 28 EUR für Kurse ab dem 2. Halbjahr 2016 wird deshalb als zielführend erachtet.
Das ergibt einen Mehrbedarf von 27.600 EUR für das zweite Halbjahr 2016 und von voraussichtlich 44.200 EUR für 2017. Dabei sind Deutschkurse für Flüchtlinge im zweiten Halbjahr 2017 nicht berücksichtigt.
Insgesamt handelt es sich um 14.360 Unterrichtseinheiten (UE), die sich aus 86 Flüchtlingskurse zu je 100 UE, 36 Mama-lernt-Deutsch-Kurse (MLD) zu 100 UE und 45 Vorkurse Deutsch für Flüchtlinge (VK) zu je 48 UE zusammensetzen. Bei einer Erhöhung der Honorare um 5 EUR ergibt dies einen Mehrbedarf von 14.360 UE x 5 EUR = 71.800 EUR.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzbedarf
Der Ko-Finanzierungsbedarf 2016/2017 beträgt 176.000 EUR. Dieser reduziert sich um 60.000 EUR Budgetmittel 2017 der Abteilung SI-IP.
Somit ergibt sein ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 116.000 EUR. Durch die Erhöhung der Kursleiterhonorare von 23 EUR auf 28 EUR ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf 2016/2017 von insgesamt 71.800 EUR (2016: 27.600 EUR und 2017: 44.200 EUR). Demnach beträgt der zu deckende Mehrbedarf insgesamt 187.800 EUR.
Sollen auch weiterhin bedarfsgerecht Deutschkurse für Flüchtlinge angeboten werden und Landesmittel der zweiten Förderperiode maximale ausgeschöpft werden, ist dies mit einem erhöhten Finanzierungsbedarf auf kommunaler Seite verbunden.
Für die zweite Förderperiode des Landesprogramms VwV „Deutsch für Flüchtlinge“ stehen für die Landeshauptstadt Stuttgart bis zu 264.900 EUR vom Ministerium für Soziales und Integration zur Verfügung. Für die notwendige städtische
Ko-Finanzierung werden in 2017 die für SI-IP bewilligten Haushaltsmittel für Deutschkurse in Höhe von rund 60.000 EUR verwendet.
Da die entsprechenden Mittel von SI-IP in 2016 bereits vollständig zur Ko-Finanzierung der ersten Förderperiode benötigt wurden und die Kommune den Landesanteil in diesem Jahr aufgrund der vorgegebenen Abrechnungsmodalitäten des Programms vorfinanzieren muss, besteht ein
Mittelbedarf in 2016 von 102.000 EUR.
Davon entfallen auf die
Vorfinanzierung der Landesförderung 61.000 EUR
, die 2017 wieder in den städtischen Haushalt zurückfließen.
Durch den Rückfluss verbleibt ein
Mittelbedarf in 2017 von 14.000 EUR
. Der effektive Finanzbedarf für die kommunale Kofinanzierung des Programms in 2016 und 2017 liegt somit bei 116.000 EUR.
Durch die Erhöhung der Kursleiter-Honorare ab dem zweiten Halbjahr 2016 von 23 EUR auf 28 EUR ergeben sich Mehrkosten in Höhe von
27.600 EUR
im Jahr 2016
und von
44.200 EURO im Jahr 2017
.
Der zusätzliche Mittelbedarf stellt sich wie folgt dar:
Jahr
Kommunaler Kofinanzierungsbedarf in Euro
Erhöhung Kurs-leiterhonorar
in Euro
Gesamt
in Euro
2016
102.000
27.600
129.600
davon: Vorfinanzierung Landesförderung
61.000
2017
14.000
44.200
58.200
davon: Rückfluss Vorf. Landesförderung
-61.000
Gesamt
116.000
71.800
187.800
Finanzierung
Mit GRDrs 1294/2011 wurde dargelegt, dass die Kosten für die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung mit Umsetzung der Instrumentenreform im SGB II 2012 nicht mehr über das Eingliederungsbudget des Jobcenters finanziert werden können. Mit Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), ermöglicht der Gesetzgeber wieder die Finanzierung der sozialpädagogischen Begleitung im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten über den (bundesfinanzierten) Eingliederungstitel des Jobcenters. Das Jobcenter hat unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes auf eine Umstellung der Finanzierung der sozialpädagogischen Begleitung über Bundesmittel hingewirkt.
IM THH 810, Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107030 – Abteilung Integration -, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentlichen Aufwendungen -, entsteht für den Ko-Finanzierungsbedarf zur Sicherstellung des bedarfsdeckenden Angebotes an Sprachkursen in Stuttgart sowie für die Anhebung der Kursleiterhonorare ein Mehraufwand von insgesamt von 187.800 EUR.
Die Finanzierung des oben dargelegte Gesamtaufwandes für den erhöhten kommunalen Kofinanzierungsbedarf und die Erhöhung der Kursleiterhonorare in Höhe von 187.800 EUR kann vollständig mit den durch das neue Bundesgesetz eingesparten Kosten für die sozialpädagogische Begleitung in 2016 und 2017 finanziert werden.
Beteiligte Stellen
Ref. WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
242/2016, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
"Vergütung der Sprachlehrer an die BAMF-Sätze anpassen"
Erledigte Anträge/Anfragen
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Werner Wölfle
Bürgermeister
Anlagen
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