Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1494/2023
Stuttgart,
04/19/2024



Tempo 30 nachts - Einführung in drei Stadtbezirken
- Bericht




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.04.2024
24.04.2024



Beschlußantrag:

1. Den für die Umsetzung von Tempo 30 nachts in den Stadtbezirken Hedelfingen, Möhringen und Zuffenhausen erforderlichen Gesamtkosten in Höhe von 450.000 EUR wird zugestimmt.

2. Die Aufwendungen von insgesamt 450.000 EUR im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605410 - Gemeindestraßen werden wie folgt gedeckt:
2024 100.000 EUR
2025 240.000 EUR
2024 60.000 EUR
2025 50.000 EUR



Begründung:


Als eine der zentralen Maßnahmen im Lärmaktionsplan sollen alle Hauptverkehrsstraßen dahingehend überprüft werden, wo unter Abwägung aller Vor- und Nachteile eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h aus Lärmschutzgründen straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden muss. Das Gutachten für die Stadtbezirke Hedelfingen, Möhringen und Zuffenhausen liegt vor. Für alle drei Stadtbezirke liegt zudem die verkehrsrechtliche Anordnung vor. Auf Grundlage der zwischenzeitlich vollständig vorliegenden Anordnungen sind die damit verbundenen Maßnahmen zwingend zur Umsetzung des Lärmaktionsplans umzusetzen. Auf dieser Grundlage wurde der erforderliche zusätzliche Mittelbedarf berechnet.

Für die Umsetzung von Tempo 30 nachts (22 bis 6 Uhr) in den drei Stadtbezirken werden zusätzliche Beschilderungen sowie Anpassungen an Signalanlagen notwendig. Dafür benötigt das Tiefbauamt folgende Mittel:

Zusätzliche Beschilderung 110.000 EUR
Anpassung von Signalsteuerung 340.000 EUR
Summe: 450.000 EUR

Eine Umsetzung zusätzlicher Bezirke bis Ende 2025 kann aufgrund des hohen Zeitaufwandes für die notwendigen Anpassungen der Lichtsignalsteuerungen und auch der Verfügbarkeit externer Büros voraussichtlich nicht erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass auch in weiteren Stadtbezirken Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen folgen werden. Die notwendigen Mittel dafür werden zum Haushaltsplan 2026/2027 angemeldet.

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen von insgesamt 450.000 EUR im Teilergebnishaushalt 660 -
Tiefbauamt, Amtsbereich 6605410 - Gemeindestraßen teilen sich auf die einzelnen Stadtbezirke wie folgt auf:

Stadtbezirk 2024 2025 Summe je Stadtbezirk
Hedelfingen 15.000 EUR 45.000 EUR 60.000 EUR
Möhringen 60.000 EUR 40.000 EUR 100.000 EUR
Zuffenhausen 85.000 EUR 205.000 EUR 290.000 EUR
Summe 160.000 EUR 290.000 EUR 450.000 EUR

Die Mittelbedarfe waren in der Planung zum Doppelhaushalt 2024/2025 nicht berücksichtigt. Erforderlichenfalls erfolgt eine überplanmäßige Mittelbewilligung in Verwaltungszuständigkeit.

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.



Beteiligte Stellen

WFB, SWU, SOS

Vorliegende Anträge/Anfragen

1027/2023 Nr.1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 5057/2023 PULS

Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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