Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 549/2020
Stuttgart,
07/23/2020


Einführung eines kostenfreien Jobtickets für die Auszubildenden der Landeshauptstadt



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich29.07.2020

Bericht:


Bislang gibt es für die rund 700 Auszubildenden bei der LHS keine gesonderte Bezuschussung für die Nutzung des ÖPNV über den Zuschuss (28,30 € monatlich) für alle Mitarbeitenden, die ein VVS-Firmenabo bzw. DB-Jobticket beziehen, hinaus. Der Bezug weiterer Tickets wird seither nicht bezuschusst. Der VVS bietet Auszubildenden u.a. ein Ausbildungs-Abo auf Grundlage eines Jahres-Abos an. Für Auszubildende, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, kostet das Ticket (sog. „365-Euro-Ticket“) ab 01.09.2020 30,40 €, für alle weiteren Auszubildenden 59,90 € monatlich. Es ist netzweit gültig, sodass die Auszubildenden den ÖPNV auch für Freizeitaktivitäten nutzen können. Den Auszubildenden der LHS soll dieses Abo ab 01.09.2020 kostenfrei angeboten werden.

Die Attraktivität des VVS-Jobticket und seine Funktion als Personalgewinnungs- und
-bindungsanreiz sind seit der Einführung der Bezuschussung im Jahr 2014 stetig gestiegen. Diese Wirkungen sollen bei der Förderung von Nachwuchskräften weiter verstärkt werden. Die Landeshauptstadt präsentiert sich hiermit einmal mehr als Vorbild bei der Förderung des ÖPNV und animiert ggf. weitere Unternehmen in Stuttgart, neben dem VVS-Jobticket die Nutzung des ÖPNV auch darüber hinaus zu fördern. Dies trägt auch den umwelt- und verkehrspolitischen Zielen der Landeshauptstadt Rechnung.


Berechtigt zum Bezug des Ausbildungs-Abos seitens des VVS sind grundsätzlich alle Arten von Auszubildenden (z.B. Azubis, Praktikanten, Teilnehmer/-innen am Bundesfreiwilligendienst bzw. freiwilligen sozialen Jahr, Teilnehmer an staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgängen, Studierende). Die oder der Auszubildende schließt den Vertrag des Abos regulär mit dem VVS ab, die LHS „übernimmt“ die Kosten i.H.v. monatlich
59,90 € bzw. 30,40 € mittels eines Zuschusses in entsprechender Höhe. Grundlage für die Gewährung eines Zuschusses ist allerdings der Bezug von Entgelt über die LHS. Zuschüsse zum ÖPNV sind bis zur Übernahme der vollen Höhe lohnsteuerfrei, müssen aber dennoch auf der Entgeltabrechnung ausgewiesen werden. Für den Zuschuss seitens der LHS eignen sich daher folgende Gruppen von Auszubildenden:



Bei voller Übernahme des Ausbildungs-Abos (59,90 € bzw. 30,40 € monatlich) für die ca. 700 Auszubildenden ist von jährlichen Kosten in Höhe von ca. 310.000 € auszugehen. Der Bezug des „kostenfreien Azubi-Tickets“ schließt die Inanspruchnahme weiterer Fahrt- bzw. Wohnkostenzuschüsse (GRDrs 187/2019 Maßnahme 2d) aus.

Eine Fortführung des kostenfreien Azubi-Jobtickets in den Folgejahren steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Die Finanzierung erfolgt aus freien Mitteln für Personalgewinnung und -erhaltung (GRDrs. 49/2012).


Beteiligte Stellen

Referat WFB
GPR zur StN     







Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister





keine

<Anlagen>


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