Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 944/2015
Stuttgart,
11/27/2015



Erhöhung der Parkentgelte von Kraftfahrzeugen bei Veranstaltungen auf den Parkierungsanlagen im NeckarPark zum 01.01.2016



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.12.2015
16.12.2015
17.12.2015



Beschlußantrag:

An Veranstaltungstagen werden für das Parken auf den städtischen Parkierungsanlagen im Bereich NeckarPark die Benutzungsentgelte für PKW von 5,00 EUR auf 6,00 EUR, für Omnibusse von 10,00 EUR auf 12,00 EUR und für Krafträder von 1,50 EUR auf 2,00 EUR erhöht.


Begründung:


Die letzte Erhöhung dieser Parkentgelte auf den Parkplätzen bei der Mercedes-Benz-Arena und auf dem Cannstatter Wasen sowie im Parkhaus Martin-Schrenk-Weg erfolgte für das einmalige Parken von PKW bis zu einer Parkdauer von 24 Stunden zum 1 Januar 2008 von 4,00 EUR auf 5,00 EUR (GRDrs 71/200) und für Omnibusse, die Besucher zu den Veranstaltungen bringen, zum 1. Januar 2006 von 5,00 EUR auf 10,00 EUR. (GRDrs 930/2005 sowie Niederschrift-Nr. 190). Für Krafträder gilt bisher ein Parkentgelt von 1,50 EUR.

In Übereinstimmung mit dem Anstieg der VVS-Tarife sollen die von „in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbh“ auf dem Parkplatz P 10 erhobenen Parkentgelte zum 1. Januar 2016 wie folgt erhöht werden (vgl. GRDrs 1065/2015):
- für PKW von 5,00 EUR auf 6,00 EUR;
- für Omnibusse von 10,00 EUR auf 12,00 EUR;
- für Krafträder von 1,50 EUR auf 2,00 EUR.

Behinderte mit Sonderausweis und dem Vermerk „aG“ sollen auch weiterhin unentgeltlich parken können.

Die Verwaltung hatte bereits in der GRDrs 863/2014 ausgeführt, dass die Federführung für Vorschläge zur Entgeltgestaltung auf den Stellplätzen im NeckarPark bei „in.Stuttgart“ als dem Hauptanbieter dortiger Parkflächen bleiben sollte und die Entgelte der städtischen Parkierungseinrichtungen dann entsprechend anzugleichen seien. Dieses Herangehen wurde auch vom Gemeinderat in der GRDrs 863/2014 bestätigt.

Die Angleichung der Benutzungsentgelte betrifft den Parkplatz P 9 (Verwaltung durch das Amt für Sport und Bewegung) sowie die Parkplätze P 6, P 6A und das Parkhaus Martin-Schrenk-Weg, P 7 (Verwaltung durch das Tiefbauamt).

Die Regelung über das kostenlose Parken von vollelektrischen Fahrzeugen sowie Brennstoffzellenfahrzeugen und Plug-in-Hybrid Fahrzeugen (PHEV-Fahrzeug) auf gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum, wie sie seit dem 1. November 2015 wirksam ist (vgl. GRDrs 879/2015), gilt ab dem 1. Januar 2016 auch auf den privatrechtrechtlichen Stellplätzen im NeckarPark.

Nicht betroffen von dieser Tarifgestaltung ist die bestehende Regelung für die Kostenerstattung durch den VfB Stuttgart bei dessen Spielen in der Mercedes-Benz-Arena.

Finanzielle Auswirkungen

Die Erträge aus Parktarifen auf diesen Anlagen sind abhängig von Anzahl und Attraktivität der Veranstaltungen und der Standortauswahl durch die Besucher.

Auf Grundlage der bisherigen Ertragssituation ist mit Mehrerträgen von ca. 10.000,00 EUR (P 6, P 6A, P 7) und ca. 25.000,00 EUR (P 9), d.h. insgesamt 35.000,00 EUR zu rechnen.

Von den Mehrerträgen werden noch 25.000,00 EUR im Haushaltsplan 2016/2017 berücksichtigt.

Finanzielle Aufwendungen sind nicht zu erwarten.


Beteiligte Stellen

WFB, KBS, S/OB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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