Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
443
25
Verhandlung
Drucksache:
850/2021
GZ:
T
Sitzungstermin:
27.10.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Neubau einer gemeinsamen Mensa für die Körschtalschule und das Paracelsus-Gymnasium in Stuttgart-Plieningen
- Baubeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 26.10.2021, öffentlich, Nr. 359
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 21.10.2021, GRDrs 850/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau der gemeinsamen Mensa für die Körschtalschule und das Paracelsus-Gymnasium in Stuttgart-Plieningen nach Plänen (Anlage 2) des Architekturbüros:
Schleicher.Ragaller Architekten BDA
Immenhofer Str. 17/1
70180 Stuttgart vom 16.09.2021
und dem vom Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag vom Sept. 2021
mit Brutto-Gesamtkosten von 11,66 Mio. EUR
wird zugestimmt.
2. Die Gesamtkosten für den Neubau in Höhe von 11,66 Mio. EUR inkl. Ausstattung und Außenanlagen sind wie folgt veranschlagt:
Auszahlungsgruppe 7871 - Hochbaumaßnahmen 11.160.000 EUR
darin enthalten sind Aufwendungen für interne
Leistungen in Höhe von 395.000 EUR
(diese werden im Vollzug ergebniswirksam auf Kontengruppe 481 verbucht).
Auszahlungsgruppe 78302
Erwerb von beweglichem Anlagenvermögen 500.000 EUR
In den Gesamtkosten sind die in der Begründung (Ziffer 7: Kosten) dargestellten Mehrkosten in Höhe von 760.000 EUR enthalten. Diese sind noch im Doppelhaushalt 2022/2023 und der Fortschreibung der Finanzplanung (über die Änderungsliste) zu berücksichtigen.
Die Deckung der Kosten für die PV-Anlage in Höhe von 80.000 EUR erfolgt aus Contractingmitteln im Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz bei Projekt 7.362901 - Maßnahmen zur Energieeinsparung, Auszahlungsgruppe 78302.
Die für die Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 6,197 Mio. EUR und im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 3.650.500 EUR erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen werden im Rahmen des im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen gedeckt.
Der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im o. g. Projekt wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt wie im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" erläutert.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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