3. Ab dem Zeitpunkt der Zusammenlegungen erhält die Schule nach § 24 Schulgesetz vorläufig den Namen "Grundschule Süd". 4. Mit Wirkung zum Schuljahr 2017/18 werden die Schulbezirke der "Grundschule Süd" und der Jakobschule entsprechend dem Übersichtsplan (Anlage 1) und der Beschreibung (Anlage 2) neu festgelegt.
5. Die räumliche Umsetzung erfolgt sukzessive. Vom Schuljahr 2017/18 an werden jeweils die einzuschulenden Grundschüler an der "Grundschule Süd" unterrichtet. 6. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Nachnutzung des Gebäudes der Heusteigschule unter Einbezug der räumlichen Bedarfe umliegender Schulen zu erarbeiten. Aufgrund des Antrags der Gemeinderatsfraktionen von CDU und Freien Wählern sowie auf Wunsch des Bezirksbeirats Süd schlägt der Vorsitzende vor, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Man werde das Thema im UA Schulsanierungen aufrufen. Außerdem werde man dem Verfahren, wie es gestern im Bezirksbeirat Süd einstimmig beschlossen wurde, Rechnung tragen. Dagegen erheben sich keine Einwendungen. zum Seitenanfang