Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 169/2015
Stuttgart,
03/26/2015



Sanierung Bad Cannstatt 10 -Teinacher Straße-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
28.04.2015
05.05.2015
06.05.2015
07.05.2015



Beschlußantrag:

Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Bad Cannstatt 10 -Teinacher Straße- wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Bescheid vom 2. Februar 2015 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Bad Cannstatt 10 -Teinacher Straße- bestätigt und Mittel in Höhe von 1.750.613 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.



Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister





Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung

Anlage 2 Lageplan

Anlage 1 zu GRDrs 169/2015


Ausführliche Begründung

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Bad Cannstatt 10
-Teinacher Straße- wurde am 4. Februar 1999 beschlossen und trat am 25. Februar 1999 in Kraft. Die Satzung über die geringfügige Erweiterung des Sanierungsgebiets wurde am 19. Oktober 2000 beschlossen und trat am 2. November 2000 in Kraft.


Das Sanierungsverfahren Bad Cannstatt 10 -Teinacher Straße- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18. Mai 1999 zur Förderung in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LSP) aufgenommen. Der Förder- rahmen betrug zunächst 3.517.689 €. Er wurde per Bescheid vom 16. Februar 2010 um 600.000 € auf 2.917.689 € gekürzt.

Die Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am
21. November 2013 beschlossen (GRDrs 610/2013) und trat am 12. Dezember 2013 in Kraft.

Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 2. Februar 2015 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsfördermittel aus dem Landessanierungsprogramm bestätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid 3.133.740 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Vorbereitende Untersuchungen 31.123 €
Weitere Vorbereitung 101.245 €
Sonstige Ordnungsmaßnahmen 1.973.705 €
Baumaßnahmen 840.954 €
Vergütung 186.713 €

Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 3.011.565 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Sanierungsfördermittel (60 %) 1.750.613 €
Komplementärmittel der Gemeinde (40 %) 1.167.076 €
Ausgleichsbeträge 93.876 €

Die ausbezahlten Fördermittel des Landes in Höhe von 1.750.613 € wurden gemäß Abschnitt D Nr. 22.3 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom 23. Septem- ber 2013 zum Zuschuss erklärt.


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Anlage 2 zu GRDrs 169-2015.pngAnlage 2 zu GRDrs 169-2015.png