Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7651-04.00
GRDrs 391/2016
Stuttgart,
05/25/2016



Berufliche Frauenförderung 2016/2017



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich08.06.2016



Beschlußantrag:

Der Beratungsstelle Frauen in besonderen Lebenssituationen des SINA-Programms wird 2016 und 2017 folgender Betriebskostenzuschuss gewährt:
  1. Berufliche Beratungsstelle für Frauen in besonderen Lebenssituationen in Höhe von 30.000 €/2016 und 31.500 €/2017
  2. Die Beratungsstelle ist verpflichtet, einen Jahresbericht inklusive Statistik bis spätestens 31.03. des Folgejahres der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern vorzulegen.


Begründung:


Mit der GRDrs 872/2015 „Berufliche Frauenförderung 2016“ im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms SINA wurde zuletzt über die Situation der „Frauenspezifischen Maßnahmen“, den unterschiedlichen Erfordernissen sowie die dafür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel berichtet. Im Kern geht es darum, SGB-II-Maßnahmen mit sozialintegrativen Angeboten zu verknüpfen und die Angebote für alle Zielgruppen, unabhängig vom Leistungsbezug/Rechtskreis zu öffnen.

Für die inhaltliche Weiterentwicklung des bestehenden Projektes „Berufliche Beratungsstelle für Frauen in besonderen Lebenssituationen“ und für den Ausbau wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016/2017 für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von 30.000 EUR und für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 31.500 EUR bereitgestellt.

Berufliche Beratungsstelle für „Frauen in besonderen Lebenssituationen“
Die niedrigschwellige „Beratungsstelle für Frauen in besonderen schwierigen Lebenssituationen“ ist das einzige zeitlich ungebundene und freiwillige Angebot seiner Art für arbeitsmarktferne Frauen und steht allen Frauen sowohl mit als auch ohne SGB II Leistungsbezug in Stuttgart zur Verfügung. Anliegen der Beratungsstelle ist es, zusätzlich zu den maßnahmegebundenen und zeitlich befristeten Angeboten für benachteiligte Frauen in Stuttgart berufliche Beratung anzubieten. Die Beratungsstelle erhält bisher eine Förderung durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart in Höhe von 30.000 EUR/Jahr.
Beratungsdauer: keine zeitliche Begrenzung; im Vorfeld und im Anschluss
Zielgruppe: arbeitsmarktfern

Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um Haushaltsvollzug 2016 und 2017. Der Aufwand von 30.000 EUR in 2016 und 31.500 EUR in 2017 wird im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.


Beteiligte Stellen

Referat AK hat die Vorlage am 23.05.2016 mitgezeichnet
Referat WFB hat die Vorlage am 18.05.2016 mitgezeichnet


Vorliegende Anträge/Anfragen



Erledigte Anträge/Anfragen

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Fritz Kuhn

Anlagen






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