Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 216/2021
Stuttgart,
04/29/2021



Personalgewinnung - Ausbildung pädagogischer Fachkräfte für Tageseinrichtungen für Kinder



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.05.2021
05.05.2021



Beschlußantrag:

1. Die mit Gemeinderatsdrucksache 1143/2017 von 2018/2019 bis 2020/2021 jährlich bereitgestellten 20 Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung beim städtischen Träger werden für den Ausbildungsjahrgang 2021/2022 verlängert. Insgesamt stehen damit auch im Ausbildungsjahr 2021/2022 270 PiA-Ausbildungsplätze zur Verfügung.

2. Zusätzlich wird die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) ermächtigt, ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 für einen Jahrgang 20 Auszubildendenplätze im Rahmen der praxisintegrierten Kinderpflegeausbildung/ sozialpädagogischen Assistenz anzubieten. Die Auszubildenden erhalten analog der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher*in vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung. Mit GRDrs 200/2020 wurden in Kooperation mit der Hedwig-Dohm-Schule für den Ausbildungsstart 2020/2021 bereits 15 Ausbildungsplätze geschaffen.

3. Der Förderung der Personalausgaben der freien Träger von Stuttgarter Kindertageseinrichtungen für PiA-Stellen (praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / sozialpädagogische Assistenz) gemäß den geltenden Fördergrundsätzen, unter Anrechnung von 20 % auf den Stellenschlüssel ab dem zweiten Ausbildungsjahr, wird für den Ausbildungsjahrgang 2021/2022 zugestimmt.

4. Die Deckung der im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" dargestellten Aufwendungen erfolgt im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit.






Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Seit dem Jahr 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Um diesen Rechtsanspruch auch umsetzen zu können, braucht es nicht nur genügend Betreuungsplätze, sondern auch ausreichend und gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Hier bietet das Jugendamt Stuttgart bereits ein breites Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten, die essentieller Bestandteil dabei sind, den Auswirkungen des Fachkräftemangels zu begegnen. Insbesondere von Bedeutung ist es ausreichend Plätze für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für Erzieher*innen anzubieten und das Angebotsspektrum für die Berufsgruppe der Kinderpfleger*innen zu erweitern.


1. Verlängerung Ausbau Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)

Die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zum/zur Erzieher*in wurde 2012 eingeführt. Mit dieser neuen Ausbildungsform konnten neue Zielgruppen, wie Abiturient*innen, Studienabbrecher*innen, männliche Bewerber und Quereinsteiger*innen gewonnen werden. Steigende Bewerberzahlen sowie eine hohe Übernahmequote nach der Ausbildung, die derzeit bei ca. 80% liegt, sind ein Beleg dafür, dass die neue Ausbildungsform ein Erfolgsmodell ist. Der städtische Träger kann dazu über die Gemeinderatsdrucksachen 49/2012, 50/2013, 638/2016 und 91/2017 dauerhaft 210 PiA-Ausbildungsplätze verteilt auf 3 Ausbildungsjahre bereitstellen. Mit GRDrs 1143/2017 wurde die Schaffung von 60 weiteren PiA-Ausbildungsplätzen verteilt auf drei Jahrgänge befristet bis 2020/2021 beschlossen. Diese zusätzlichen Plätze sollen unter Anrechnung von 25 % auf Vollzeitstellen für einen weiteren Ausbildungsjahrgang zur Verfügung stehen. Damit kann der städtische Träger auch im Ausbildungsjahr 2021/2022 insgesamt 270 Plätze anbieten.

Daraus ergeben sich folgende Kostenschätzungen:
Aufwand
2021
2022
2023
2024
20 Plätze für den Ausbildungsjahrgang 2021
119.700 €
360.100 €
383.500 €
257.200 €
25%-Anrechnung auf Stellenschlüssel
- 90.300 €
- 271.000 €
- 271.000 €
- 180.700 €
Ungedeckter Aufwand
29.400 €
89.100 €
112.500 €
76.500 €


2. Weiterführung des Schulversuchs beim städtischen Träger - PiA-Stellen
praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / sozialpädagogische Assistenz

Gerade Kinderpfleger*innenstellen sind in Zeiten des Fachkräftemangels besonders schwer zu besetzen. Das Jugendamt Stuttgart hat daher mit Ausbildungsstart 2020 erstmals in enger Kooperation mit der Hedwig-Dohm-Fachschule im Rahmen eines Schulversuches eine durchgängig vergütete praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung als neues Modell angeboten. Mit dem neuen Angebot soll zusätzlich zur klassischen Kinderpflegeausbildung ein weiterer Ausbildungsweg zur pädagogischen Fachkraft angeboten werden, um zum einen zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen und gleichzeitig neue Zielgruppen für die Kinderpflegeausbildung zu gewinnen. So richtet sich die neue Ausbildungsform insbesondere an Personen mit Hauptschulabschluss und Quereinsteiger*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Das neue Ausbildungsmodell wird seit dem Schuljahr 2020/2021 bereits an zwei Schulen im Land mit je einer Klasse erprobt – an der Hedwig-Dohm-Schule Stuttgart sowie der Edith-Stein-Schule Freiburg. Weitere Berufsfachschulen wollen diese neue Form der Ausbildung zum Schuljahr 2021/2022 anbieten und damit das Angebot landesweit ergänzen.

Die Hedwig-Dohm-Schule schätzt die Ausbildung als sehr vielversprechend ein und möchte den Ausbildungsgang auch für die kommenden Jahre anbieten. Gleiches gilt für das Jugendamt Stuttgart als Träger. Der im Rahmen der GRDrs 200/2020 beschlossene Einstieg des Jugendamtes Stuttgart als Träger mit 15 Ausbildungsplätzen zeigt, dass diese neue Ausbildungsform bereits im ersten Ausbildungsjahrgang sehr guten Bewerbungszulauf hatte und damit an den Erfolg der praxisintegrierten Erzieher*innenausbildung anknüpfen kann. Daher sollen auch für den kommenden Ausbildungsjahrgang mit Beginn 2021 20 Praxisplätze angeboten werden, damit die Ausbildungsform nahtlos weitergeführt werden kann.

Orientiert am Eckpunktpapier des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ist im ersten Jahr der Ausbildung eine Anrechnung auf den Stellenschlüssel nicht möglich. Im zweiten und dritten Jahr der Ausbildung können die Schüler*innen mit maximal 0,2 Stellenanteilen angerechnet werden. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat angekündigt, aus Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes Zuwendungen für Träger bereitzustellen, die in diesem Ausbildungsgang Plätze anbieten. Die Zuschusshöhe läge bei 1.300 Euro pro Monat und auszubildender Person für das erste Ausbildungsjahr und bei 1.450 Euro für das zweite Ausbildungsjahr ab dem Ausbildungsjahrgang 2021/2022 mit Förderzeitraum 09/2021 bis 02/2023. Zusätzlich kann der Personalaufwand für die Ausbildungsplätze innerhalb des Personalhaushalts des Jugendamtes für Kindertageseinrichtungen, durch Blockierung nichtbesetzter Stellen, durch Anrechnung von 20 % auf Vollzeitstellen ausgeglichen werden. Hierfür steht eine ausreichend hohe Anzahl an unbesetzten Stellen zur Verfügung.

Städtischer Träger - Kostenschätzung:
Aufwand
2021
2022
2023
2024
20 Plätze für den Ausbildungsjahrgang 2021
115.400 €
349.000 €
371.600 €
248.000 €
20%-Anrechnung auf Stellenschlüssel im 2. und 3. Ausbildungsjahr
0 €
72.300 €
216.800 €
144.500 €
In Aussicht gestellte Fördermittel von 09/21 bis 02/23
104.000 €
324.000 €
58.000 €
0 €
Ungedeckter Aufwand
11.400 €
-47.300 €
96.800 €
103.500 €

3. Förderfähige Personalausgaben der freien Träger von Stuttgarter Tageseinrichtungen für Kinder – PiA-Stellen (praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / sozialpädagogische Assistenz)

Den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder entsteht durch das Angebot von weiteren, oben beschriebenen, Ausbildungsplätzen ein entsprechender Aufwand. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ist der Fachkräfteausbau unerlässlich. Gemäß den beschlossenen Grundsätzen zur Förderung der Betriebsausgaben von Tageseinrichtungen für Kinder werden Personalausgaben für Fachkräfte gefördert. Bei der Förderung der bereits etablierten PiA (Erzieher*innen) werden die Stellen nicht auf den Stellenschlüssel angerechnet, der Aufwand aber als Fachkraft berücksichtigt.

Orientiert am Eckpunktpapier des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ist im ersten Jahr der Ausbildung als PiA (praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / sozialpädagogische Assistenz) eine Anrechnung auf den Stellenschlüssel aufgrund der Zugangsvoraussetzungen nicht möglich. Im zweiten und dritten Jahr der Ausbildung können die Schüler*innen mit maximal 0,2 Stellenanteilen als "Fachkraft in Ausbildung" auf den Stellenschlüssel angerechnet werden.

Der Aufwand der PiA (praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / sozialpädagogische Assistenz) wird analog den PiA (Erzieher*innen) gemäß den geltenden Quoten gefördert. Der neue Ausbildungsgang der PiA (praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / sozialpädagogische Assistenz) wird hingegen ab dem zweiten Ausbildungsjahr mit 20 % auf den Stellenschlüssel angerechnet.

Mögliche Landesmittel sind von den Trägern abzurufen. Gemäß Anhörungsfassung der Gute-Kita-PiA-SPA-Förderung-VwV umfasst der Förderzeitraum das erste und einen Teil des zweiten Ausbildungsjahres im Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 28. Februar 2023.

Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um einen neu eingeführten Ausbildungsgang handelt, wird bei den freien Trägern zum Ausbildungsbeginn 2021 von 40 Ausbildungsplätzen ausgegangen.

Für die freien Träger wird der Aufwand pro Ausbildungsplatz des städtischen Trägers zuzüglich der Anleitungspauschale für die praxisintegrierte Ausbildung in Höhe von 150 EUR im Monat pro PiA zugrunde gelegt. Landesmittel sind möglich, wenn sich die Ausbildungskapazität des jeweiligen Trägers durch das Ausbildungsverhältnis im Verhältnis zum Vorjahr um mindestens einen Ausbildungsplatz in der praxisintegrierten Fachkräfteausbildung erhöht. Wir haben bei der Berechnung die Annahme zugrunde gelegt, dass die Hälfte der Ausbildungsplätze förderfähig sein wird.


Freie Träger - Kostenschätzung:
Aufwand
2021
2022
2023
2024
40 Ausbildungsplätze
230.900 €
697.600 €
742.900 €
496.200 €
In Aussicht gestellte Landesmittel 09/2021 bis einschließlich 02/2023 (s. Text, 50 %)
104.000 €
324.000 €
58.000 €
0 €
Ungedeckter Aufwand
126.900 €
373.600 €
684.900 €
496.200 €
davon max.
förderfähig *
120.600 €
355.000 €
650.700 €
471.400 €
Anleitungspauschale
24.000 €
72.000 €
72.000 €
48.000 €

* Die Förderung erfolgt anhand der einschlägigen Förderquote der jeweils geltenden Fördergrundsätze. Zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen wird von der maximalen Förderquote in Höhe von derzeit 95 % des Aufwands ausgegangen.



Finanzielle Auswirkungen

Die Finanziellen Auswirkungen bezogen auf den ungedeckten Aufwand der vorgeschlagenen Maßnahmen stellen sich vorbehaltlich der Genehmigung der Landesfördermittel insgesamt wie folgt dar:

Städtischer Träger:
Maßnahme
2021
2022
2023
2024
Ziff. 1: Fortführung 20 PiA-Plätze für Erzieher*innen
29.400 €
89.100 €
112.500 €
76.500 €
Ziff. 2: Bereitstellung von 20 PiA-Plätzen für Kinderpfleger*innen
11.400 €
-47.300 €
96.800 €
103.500 €
Finanzbedarf
40.800 €
41.800 €
209.300 €
180.000 €

Förderung freier Träger:
Maßnahme
2021
2022
2023
2024
Ziffer 3: Förderung von 40 PiA-Plätzen für Kinderpfleger*innen
144.600 €
427.000 €
722.700 €
519.400 €




Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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