Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
512
12
Verhandlung
Drucksache:
805/2018
GZ:
AKR 4233-00
Sitzungstermin:
19.12.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
de
Betreff:
Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 aufgrund aktueller Entwicklungen im Flüchtlingsbereich - geschäftskreisübergreifend
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 16.11.2018, GRDrs 805/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat hat seit 2015 für verschiedene Ämter zusätzliche Personalkapazitäten für den Flüchtlingsbereich beschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ergeben sich folgende Veränderungen (Stellenstreichungen, Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans, Verlängerung von Stellenplanvermerken) bei den Personalbedarfen folgender mit Flüchtlingsthemen befassten Ämter:
1.
Amt für Liegenschaften und Wohnen
– 23:
Ermächtigung
zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 0,50 VZK in EG 8 für das Jahr 2019 für die Aufgabe "Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen"
(Anlage 1)
(Ermächtigung für 2018: 0,50 VZK)
2.
Jobcenter
– 29:
2.1. Reduzierung der dauerhaften
Ermächtigung
zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans von 51,00 auf 36,12 VZK für die Betreuung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften (2,0 Sachgebietsleitungen EG 11, 5,0 SB Qualifizierte Information EG 6, 15,32 Persönliche Ansprechpartner/-innen EG 10 sowie 13,80 SB Leistungsgewährung EG 9c)
(dauerhafte Ermächtigungen derzeit: 51,00 VZK)
(Anlage 2)
2.2.
Verlängerung des Vermerks
"kw 01/2019" auf "kw 01/2020" an einer 0,6-Stelle für eine/n persönliche/n Ansprechpartner/-in NIFA "Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit"
(Anlage 3)
3.
Amt für öffentliche Ordnung
– 32:
3.1.
Ermächtigungen
zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 6,80 VZK in EG 9a für das Jahr 2019 für die Sachbearbeitung von humanitären Aufenthaltstiteln in der Ausländerbehörde
(Anlage 5)
(Ermächtigung für 2018: 6,00 VZK)
3.2.
Ermächtigungen
zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 2,00 VZK in EG 9a für das Jahr 2019 für die Erteilung von Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge mit humanitären Aufenthaltstiteln in der Ausländerbehörde
(Anlage 6)
(Ermächtigung für 2018: 2,00 VZK)
3.3.
Ermächtigungen
zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 2,0 VZK in EG 9a für das Jahr 2019 für die Sachbearbeitung Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
(Anlage 7)
(Ermächtigungen für 2018: -)
4.
Sozialamt
– 50:
4.1.
Anbringen von kw-Vermerken
01/2021 an 3,10 Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 im Bereich Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen
(Anlage 8)
4.2.
Streichung
von 1,20 Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 sowie
Wegfall von kw-Vermerken
an 2,30 Stellen im Bereich Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
(Anlage 9)
Die Einstellung von Personal erfolgt in zeitlicher Hinsicht entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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