Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
227/2022
Stuttgart,
05/12/2022
Neufassung der Parkgebührensatzung - Bewirtschaftung des Parkplatzes Egelseer Heide
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.05.2022
18.05.2022
19.05.2022
Beschlußantrag:
1. Der Bewirtschaftung des Parkplatzes Egelseer Heide in Stuttgart-Untertürkheim wird zugestimmt.
2. Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart (Parkgebührensatzung, PGebS, Stadtrecht 1/18) wird gemäß Anlage 1 zum 1. Juni 2022 neu gefasst.
Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahme 5.1.3 des Verkehrskonzepts Rotenberg (vgl. GRDrs 1258/2021, GRDrs 501/2017) erfolgt die Bewirtschaftung des Parkplatzes Egelseer Heide in Stuttgart-Untertürkheim.
Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen im Frühjahr und Herbst ist Rotenberg mit der Grabkapelle, der Egelseer Heide sowie den attraktiven Wandermöglichkeiten ein beliebtes Ausflugsziel. Hier kommt es regelmäßig zu problematischen Verkehrsverhältnissen durch den fließenden und ruhenden motorisierten Individualverkehr. Ziel der Bewirtschaftung des Parkplatzes Egelseer Heide ist es, die Verkehrsbelastung zu reduzieren.
Der Parkplatz Egelseer Heide mit insgesamt 115 Stellplätzen wird fast ausschließlich durch den Tagestourismus und zur Naherholung genutzt. Aufgrund der deutlich das Angebot übersteigenden Nachfrage und der damit verbundenen Verkehrsprobleme im Zeitraum von März bis Oktober ist eine saisonale Bewirtschaftung an Wochenenden und Feiertagen zielführend.
Der Bezirksbeirat Stuttgart-Untertürkheim hat am 22. März 2022 der Bewirtschaftung des Parkplatzes mit folgendem Tarifmodell zugestimmt.
Bewirtschaftungszeitraum:
01. März bis 31. Oktober
bewirtschaftete Tage:
Samstage, Sonntage, Feiertage
Bewirtschaftungszeit:
jeweils 10 Uhr bis 18 Uhr
Parkgebühren:
2-Stunden-Ticket (bis 2 Stunden Parkzeit) 4,00 EUR
4-Stunden-Ticket (bis 4 Stunden Parkzeit) 8,00 EUR
Tagesticket (bis 8 Stunden Parkzeit) 12,00 EUR
Die Bewirtschaftung erfolgt auf Grundlage der Parkgebührensatzung (Anlagen 1 und 2) mittels vier Parkscheinautomaten. Die Kontrolle des Parkplatzes erfolgt an Samstagen stichpunktartig im Rahmen der Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt Stuttgart. An Sonn- und Feiertagen erfolgt die Kontrolle stichpunktartig durch den städtischen Vollzugsdienst.
Im Stadtgebiet gibt es bisher keine von der Stadt bewirtschafteten Stellplätze für Ausflugsziele. Tatsächlich werden die meisten Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum nur von Montag bis Samstag bewirtschaftet, an Sonn- und Feiertagen fallen keine Parkgebühren an. Bei der Höhe des Tagestarifs hat sich die Verwaltung an dem derzeitigen Tagesticket außerhalb der City orientiert. Die Gebühr beträgt hier derzeit 10,30 Euro.
Die Höhe der Parkgebühren soll die Autofahrer zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel motivieren. Die SSB bedient Rotenberg mit der Buslinie 61 zu den geplanten Bewirtschaftungszeiten des Parkplatzes mit einem dichten Takt.
Nach Beginn der Bewirtschaftung wird das Tiefbauamt die Verkehrssituation in Rotenberg beobachten und mit den bisherigen Erfahrungen abgleichen. Durch diese Evaluierung können dann Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Maßnahme gezogen und mögliche weitere Schritte eingeleitet werden.
Finanzielle Auswirkungen
a) Erträge
Die Erträge setzen sich zusammen aus Parkgebühren und Verwarnungsgeldern. Zur Höhe der Erträge kann im Detail keine gesicherte Prognose abgegeben werden, da die Stadtverwaltung bisher keine temporär stark frequentierten Parkplätze saisonal und tageweise bewirtschaftet hat.
Nach einer Modellrechnung wird von Erträgen aus Parkgebühren in Höhe von jährlich rd. 30.000 EUR ausgegangen, die im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605460 Parkierungseinrichtungen, KontenGr. 330 Öffentlich-rechtliche Entgelte vereinnahmt werden.
Der Modellrechnung liegen folgende Annahmen zugrunde.
1. Der Parkplatz wird an 77 Tagen im Jahr bewirtschaftet (Anzahl der Samstage, Sonntage und gesetzlichen Feiertage im Zeitraum 01. März 2023 bis 31. Oktober 2023)
2. Pro Tag parken durchschnittlich 57 Fahrzeuge mit Parkschein auf dem Parkplatz. Dies entspricht einer Inanspruchnahme von etwa 50 % der verfügbaren Stellplätze.
3. 30 % der Parkberechtigungen gelten bis 2 Stunden, 40 % der Parkberechtigungen gelten 2 bis 4 Stunden, 30 % der Parkberechtigungen entsprechen dem Tagestarif.
Die Erträge aus Verwarnungsgeldern belaufen sich schätzungsweise auf 5.000 EUR/Jahr, die im Teilergebnishaushalt 320, Amtsbereich 3207030
Verkehrsüberwachung, KontenGr. 35610, Bußgelder vereinnahmt werden.
Damit ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtertrag in Höhe von rd. 35.000 EUR/Jahr.
Für das laufende Jahr 2022, in dem die Bewirtschaftung ab 1. Juni anstatt ab 1. März beginnen soll, ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtertrag von rd. 20.000 EUR.
b) Kosten
Amt für öffentliche Ordnung
Eine Kontrolle durch die Verkehrsüberwachung erfolgt im Rahmen der personellen Ressourcen. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die Kontrolle im Rahmen der normalen Streife erfolgt. Dasselbe gilt für die Kontrolle durch den städtischen Vollzugsdienst.
Tiefbauamt
Die einmaligen Kosten für die Beschaffung der vier Parkscheinautomaten, die Herstellung der Fundamente und die Beschilderung belaufen sich auf rd. 30.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.666911 Parkierungseinrichtungen, Ausz.Gr. 7873 Sonstige Baumaßnahmen.
Die laufenden Kosten für Betrieb und Unterhalt der Parkscheinautomaten betragen etwa 1.600 EUR pro Jahr, die im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605460 Parkierungseinrichtungen, KontenGr. 42120 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen - finanziert werden.
Beteiligte Stellen
AKR, WFB, SOS
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1_Neufassung der Parkgebührensatzung
Anlage 2_Synopse der Parkgebührensatzung
<Anlagen>
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220412_Änderungen_Umlauf_Vorlage.pdf
220421_Mitzeichnung_SOS.pdf
220426_Mitzeichnung_AKR.pdf
220503_Mitzeichnung_WFB.pdf