Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 4233-04
GRDrs 39/2016
Stuttgart,
02/11/2016



Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge (AGH), Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bei der Stadtverwaltung - weiteres Vorgehen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich17.02.2016



Beschlußantrag:

  1. Der in der GRDrs 1239/2015 beschriebenen Maßnahme „Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schaffen“ wird unter den nachfolgend dargestellten Rahmenbedingungen zugestimmt.

2a. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab 01.05.2016 bis zum 30.04.2018 das Personal außerhalb des Stellenplans (maximal 5,8 Vollzeitkräfte) wie folgt einzustellen:

2b. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der vorhandenen Mittel, Teile des Umsetzungskonzepts an externe Dienstleister zu vergeben.


Zur Deckung des im o. g. Zeitraum entstehenden Personalaufwands in Höhe von bis zu 714.000 EUR (Ermächtigungen) und eines prognostizierten Sachaufwands in Höhe von mindestens 994.000 EUR (Sachaufwand und externe Vergabe) stehen im Doppelhaushalt 2016/2017 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. EUR im THH 100, Haupt- und Personalamt, zur Verfügung. Die Deckung des Aufwands im Jahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Mittelübertragung im Rahmen der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 durch den Gemeinderat.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 18.12.2015 entschieden (siehe hierzu GRDrs 1239/2015), im Doppelhaushalt 2016 und 2017 insgesamt 1,8 Mio. Euro für Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Flüchtlinge, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) zur Verfügung zu stellen und die Verwaltung ermächtigt, im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets Personal im erforderlichen Umfang einzustellen.

Mittelverwendung und erforderlicher Personalbedarf werden mit dieser Vorlage konkretisiert.

Um die Integration der Flüchtlinge in Stuttgart entscheidend voranzutreiben, ist es ein elementarer Baustein, Flüchtlinge schnellstmöglich in Arbeit einzubinden. Da die Landeshauptstadt Stuttgart hierbei in einer besonderen Verantwortung steht, hat sie ein Konzept entwickelt, welches unterschiedliche Maßnahmen aufgreift, um das oben genannte Ziel zur erreichen. Dabei handelt es sich um das Zusammenspiel von Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge (AGH), Einsatzfeldern des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) und den Einsatz von Freiwilligen Sozialen Jahr-Leistenden (FSJ).

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bei der Stadtverwaltung Stuttgart bietet für junge engagierte Menschen mit interkulturellen Kompetenzen und Interessen vielfältige Einsatzmöglichkeiten im Themenfeld Flüchtlingshilfe. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) eröffnet zudem die Chance, diese Kompetenzen in einer Ausbildung oder einem Studium im Verwaltungs- oder Sozialpädagogik-Bereich zu vertiefen. Derzeit gibt es bei der Stadtverwaltung in den äußeren Stadtbezirken bei den Bezirksämtern 7 Praxisstellen für das FSJ, die z. T. auch zur Unterstützung in den Flüchtlingskreisen vor Ort eingesetzt werden. Denkbar ist, diese Praxisstellen um 5 Stellen zu erhöhen und die Tätigkeitsfelder wesentlich stärker auf den Bereich Flüchtlinge auszudehnen. Im Rahmen der weiteren Ausgestaltung des AGH-Konzepts ist hier u. a. auch eine Mitwirkung bei der stadtbezirksbezogenen Koordination von Einsatzstellen und bei der Sprachvermittlung vor Ort denkbar. Ebenfalls sinnvolle Einsatzfelder für Freiwillige gibt es u.a. bei den Eigenbetrieben, dem Amt für Sport und Bewegung, beim Welcome Center sowie bei der Koordination und Vernetzung der bürgerschaftlich Engagierten im Haupt- und Personalamt.

Eine weitere Möglichkeit des Engagements bietet der Bundesfreiwilligendienst (BFD) für den aktuell ein zusätzliches Platzkontingent für den Einsatz Freiwilliger in der Flüchtlingshilfe geöffnet wurde. Dieses Kontingent sowie die dafür angepassten Rahmenbedingungen ermöglicht es auch Flüchtlingen, einen solchen BFD zu leisten. Dies könnte eine Ergänzung zu den AGH darstellen. Vorstellbar wäre 20 Plätze zu schaffen und bspw., die BFD’s u. a. für Transport- bzw. Organisationstätigkeiten im Rahmen der AGH einzusetzen.

Bei der Landeshauptstadt sollen in den städtischen Ämtern und Eigenbetrieben Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Asylbewerber/-innen bereit gestellt werden. Durch eine solche Bereitstellung wird kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung begründet. Die Bereitstellung von AGH erfolgt nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Eine AGH muss die Tatbestände der Gemeinnützigkeit sowie der Zusätzlichkeit erfüllen und darf keine regulären Arbeitsplätze verdrängen. Zu beachten ist, dass sich die AGH für Asylbewerber/innen wesentlich von AGH für Empfänger/innen von SGB II unterscheiden.

AGH könnten in den städtischen Ämtern und Eigenbetrieben bspw. in folgenden Bereichen angeboten werden:

- Garten, Friedhofs- und Forstamt (67): Zusätzliche Reinigungsarbeiten im Bereich der
Stadtgärtnerei und Kompostbetriebe, zusätzliche Reinigung von Grünanlagen und
Kinderspielplätzen.

- Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS): Zusätzliche Laubbeseitigung,
Staffelreinigung inklusive Wildkrautentfernung, ggf. weitere zusätzliche saisonabhängige Einsatzmöglichkeiten

Angedacht ist ein Aufbau von städtischen AGH in Quartalsstufen. Pro Quartal soll ein Aufbau von 25 Plätzen erfolgen. Im Hinblick auf den aus organisatorischen Gründen nach hinten verschobenen Beginn der Maßnahme und des vorgegebenen Finanzvolumens werden zunächst 100 AGH-Plätze bis Ende 2017 vorgeschlagen. Zu beachten ist hierbei, dass jeder AGH-Platz mehrfach besetzt wird (also könnten 200-300 Personen davon profitieren). Personen, die AGH wahrnehmen, werden zudem passende Sprachkurse in Kombination mit der Arbeit angeboten, um zu einem späteren Zeitpunkt einen möglichst optimalen Start in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die Schaffung von konkreten AGH bei der Landeshauptstadt Stuttgart könnte folgendermaßen gestaltet werden:

- Prüfung der Zulässigkeit, Geeignetheit sowie einer möglichen Vergabe der Betreuungsleistung der AGH an externe Dienstleister durch das Haupt- und
Personalamt.

- Profiling der Asylbewerber/-innen und Vermittlung in geeignete AGH mit passendem Sprachkurs durch das Sozialamt. Bei der Klärung der sprachlichen Kompetenz und der Erstellung des Profils für die Vermittlung ist sicherzustellen, dass dieses Wissen im weiteren Verfahren zur Verfügung steht.
- Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Deckung des entstehenden Sach- und Personalaufwands bei den jeweiligen Ämtern bzw. Eigenbetrieben - die eine AGH anbieten - bzw. externe Vergabe durch das Haupt- und Personalamt.


Art der BeschäftigungAnzahl der PlätzeSachaufwandPersonalaufwandGesamtkosten pro Jahr
Arbeitsgelegenheiten (AGH) Flüchtlinge:100Sachkosten (u. a. Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, Transport) pro AGH/Monat pauschal 320 €

► 12 x 320 x 100 = 384.000 €

Stellen Amt 10

- 4,0 VZK Anleitungspersonal EG 9 TVöD / Betreuungsschlüssel 1:25 / Als Stellenpool für dezentralen Einsatz bei Ämtern und Eigenbetrieben

► 4 x 60.000 € = 240.000 €

- 0,5 VZK „Organisation AGH“ EG 11 TVöD

► 35.550 €

Stelle Amt 50

1,0 VZK „Profiling / Vermittlung in AGH mit Sprachkurs“ EG 10 TVöD

► 62.700 €

722.250 €
Bundesfreiwilligendienst (BFD) / Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ):25Pro Stelle wird von Sachkosten in Höhe von durchschnittlich 4.510 € ausgegangen.

► 25 x 4.510 € = 112.750 €

- 0,3 VZK „Organisation FSJ, BFD“ EG 10 TVöD

►18.810 €

131.560 €
Gesamt (in EUR pro Jahr)496.750357.060853.810 € / pro Jahr


Finanzielle Auswirkungen

Die benötigten Haushaltsmittel von jährlich 853.810 EUR sind im THH 100 – Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 420 – Aufwand für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt und werden im laufenden Vollzug in die betreffenden Teilhaushalte umgesetzt.


Beteiligte Stellen

Referat SJG, Referat WFB




Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

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