Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
362
13
VerhandlungDrucksache:
271/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin: 12.10.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe th
Betreff: Zuwendungen 2022 an Schulen in freier Trägerschaft

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom (ohne Datum), GRDrs 271/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für die in der Anlage aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2022 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von 3.549.363 Euro bewilligt.

2. Für die Zuwendungshöhe wird weiterhin der im Doppelhaushalt 2020/2021 festgelegte Satz von 45% der Sachkostenbeiträge 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz je Stuttgarter Schülerin und Schüler zugrunde gelegt.

3. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Kolping Abendgymnasium und das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V. - alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung - werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von 24.027 Euro bewilligt.

4. Für die Zuwendungshöhe wird bei den Abendschulen ein Satz von 15% der Sachkostenbeiträge 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz je Stuttgarter Schülerin und Schüler zugrunde gelegt.
5. Neu in die Förderung mit aufgenommen wird ab 2022 die Element-i-Gemeinschafts- schule im STEP. Der Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2021/2022 aufgenommen. Der Zuwendungsbetrag liegt im Haushaltsjahr 2022 bei 7.675 Euro und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 mit enthalten.

6. Der Aufwand in Höhe von 3.573.390 Euro im Jahr 2022 wird im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 - Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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