Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
371/2014
GZ:
Sitzungstermin: 02.07.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BMin Fezer
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Anpassung der Förderung freier Träger an den Tarifabschluss 2014/2015
- Vertagung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 17.06.2014, GRDrs 371/2014, mit folgendem


Beschlussantrag:

1. Der Anpassung der Zuschüsse der freien Träger der Wohlfahrtspflege in Stuttgart (ohne die Kindertageseinrichtungen) an das Ergebnis des Tarifabschlusses 2014/2015 mit einem von der Verwaltung kalkulierten Mehrbedarf in Höhe von 223.900 EUR für 2014 sowie im Jahr 2015 in Höhe von 470.100 EUR wird zugestimmt. Die Mittel werden 2014 und 2015 überplanmäßig für die Teilhaushalte 500- Sozialamt, 510-Jugendamt und 530-Gesundheitsamt bewilligt und durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve gedeckt 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Anpassung der Zuschüsse bei den Trägern vorzunehmen, die der Verwaltung schriftlich bestätigen, dass sie die Tariferhöhung 2014/2015 tatsächlich umsetzen.





Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Das auf Veranlassung von BMin Fezer im Verlauf der Beratung ausgeteilte Schreiben der Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart vom 01.04.2014 hängt diesem Protokoll an.

Laut EBM Föll geht diese Vorlage auf Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zurück.

Im Verlauf der Beratung spricht StRin Ripsam (CDU) das Thema TarifPlus an; vor Sitzungsbeginn haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schülerhäusern des Jugendamtes/von Ganztagesschulen und des Personalrats durch das Überreichen einer Unterschriftenliste gefordert, dass auch das dort eingesetzte städtische Betreuungspersonal die TarifPlus-Zulage erhält. Die Stadträtin bittet, die bei der Zulagengewährung verfolgte Systematik darzulegen. Daraufhin führt BM Wölfle aus, der Gemeinderat habe im Rahmen der Haushaltsplanberatungen und bei der Beschlussfassung der GRDrs 952/ 2013 "Personalgewinnung und -bindung für Kitas: TarifPlus (tarifkonforme Zulage) als Alternative zu übertariflichen Eingruppierungen und Stufenvorrückungen" bewusst auf Vorschlag der Verwaltung entschieden, dass die TarifPlus-Zulage für die Mitarbeiterschaft der Kindertagesstätten (Kita) gewährt wird. In den Kitas bestehe für die Stadt eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen. Dem könne nur entsprochen werden, wenn dafür Personal vorhanden ist. Daher sei dieser Bereich priorisiert worden. Die Arbeitsplätze in den Schülerhäusern seien bei den Erzieherinnen/Erziehern besonders beliebt. Zur Vermeidung von Abwanderungen von Kitas zu den Schülerhäusern sei von der Verwaltung bewusst vorgeschlagen worden, speziell in den Kitas diesen Anreiz der Zulage zu schaffen. Die Gewährung der Zulage für die Mitarbeiterschaft der Kitas funktioniere reibungslos. Nach Auffassung der Verwaltung sei eine Ausdehnung auf Bereiche, bei denen die Stadt keine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen hat, nicht wünschenswert.

Nach Aussage von EBM Föll wird die Zulage bei der Förderung der freien Träger berücksichtigt. Zwischen städtischen Kitas und Kitas von freien Trägern werde also nicht unterschieden. Das Hauptmotiv für diese vorübergehende Zulage seien Personalerhalt und -gewinnung gewesen.

Für Herrn Freitag (GPR) steht außer Frage, dass Erzieherinnen/Erzieher insgesamt und nicht nur im Kleinkindbereich auf dem Arbeitsmarkt fehlen. Um die beschlossene Förderung von Ganztagesschulen umzusetzen, sollte die Stadt trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung diese Zulage auch den im Bereich der Schülerbetreuung Tätigen zukommen lassen. Für Erzieherinnen/Erzieher, die beispielsweise in einem städtischen Hort arbeiten, sei es nicht nachvollziehbar, dass Kolleginnen/Kollegen einer Kita diese Zulage erhalten und sie nicht. Diese Zulagengewährung unterliege der Beteiligung nach dem LPVG. Diese Beteiligung sei beantragt worden, und der Personalrat habe diese Maßnahme aufgrund der gesehenen Korrekturbedarfe abgelehnt.


Ausdrücklich sei jedoch angesichts dieser für die begünstigten Beschäftigten positiven Leistung dabei erklärt worden, dass die Ausschüttung nicht verhindert werde. Er bittet dennoch um Durchführung des Beteiligungsverfahrens. Eine Diskussion innerhalb der Verwaltung, die durch den Personalrat hätte angestoßen werden können, habe bislang nicht stattgefunden. Angesichts der Defizite bei den internen Prozessen werde der Gemeinderat kurzfristig in Sitzungen mit solchen Problemen konfrontiert.

BM Wölfle unterstreicht, die Beschäftigten begrüßten die Zulage. Gespräche mit dem örtlichen Personalrat seien terminiert.

Mit dem derzeitigen Stand beim Thema TarifPlus zeigt sich StR Pätzold (90/GRÜNE) im Namen seiner Fraktion zufrieden. Er signalisiert, für weitere Diskussionen offen zu sein.

Bei der Beschlussfassung über die Zulage hat StR Kanzleiter (SPD) nicht erwartet, dass bei der Umsetzung der Zulagengewährung bei den städtischen Erzieherinnen/ Erziehern differenziert wird. Bei der weiteren Bearbeitung müsse gesehen werden, dass es sich nicht nur um eine Arbeitsmarktmaßnahme, sondern auch um eine Maßnahme zur Sicherung des Betriebsfriedens handelt. Zu gegebener Zeit sollte die Verwaltung auch unter Berücksichtigung dieses Aspektes einen Vorschlag unterbreiten. EBM Föll legt Wert darauf, dass es sich um eine eindeutige Beschlusslage gehandelt hat. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Verwaltung in irgendeiner Weise den Gemeinderat im Unklaren gelassen hat.

Insbesondere ergeben sich für StRin Ripsam dann Probleme, wenn es um Einrichtungen geht, in denen Teile des Personals die Zulage erhalten und andere nicht. Sie bestätigt jedoch, dass die von der Verwaltung beschriebene Zielrichtung der Zulagen-gewährung in den Etatberatungen deutlich war. Im Moment könne diesem Thema nicht abgeholfen werden. Für StRin von Stein (FW) besteht die Möglichkeit, darüber nachzudenken, ob Ungleichbehandlungen in den nächsten Etatberatungen abgeholfen werden kann. Von StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) wird die Verwaltung grundsätzlich gebeten, Beteiligungsrechte des Personalrats zu beachten. Das Thema TarifPlus zeige, dass solche Beteiligungsverfahren durchaus zu einer verbesserten Beschlusslage beitragen können. Dem Ziel, in den Kinderbetreuungseinrichtungen bestmögliche Qualität anzubieten, seien Ungleichbehandlungen abträglich. Daher müsse hier nachgesteuert werden. Diesbezüglich unterstreicht der Vorsitzende, dass die Verwaltung nicht davon ausgeht, Beteiligungsrechte des Personalrats verletzt zu haben.

StR Pätzold nimmt zum Thema "Anpassung der Förderung freier Träger an den Tarifabschluss 2014/2015" Bezug auf den von allen Fraktionen unterzeichneten Haushaltsantrag 1006/2013. Er merkt an, ein Punkt dieses Antrags habe gelautet: Die Verwaltung führt mit den freien Trägern Gespräche mit dem Ziel, dass die bei der Stadt üblichen Einstellungs-/Beschäftigungskriterien auch von den freien Trägern erfüllt werden. Da auf diesen Punkt in der Vorlage nicht eingegangen wird, habe er die Verwaltung im Vorfeld der heutigen Sitzung gebeten, um diesen Punkt formal abarbeiten zu können, die Einstellungskriterien der freien Träger wenigstens als Tischvorlage vorzulegen.

Ebenfalls auf den genannten Haushaltsantrag eingehend erinnert StR Kanzleiter, u. a. habe der Antrag darauf abgezielt, dass die Verwaltung mit den freien Trägern Richtlinien erarbeitet, um diese bei der Umsetzung von Tarifverträgen anwenden zu können. Heute solle nun beschlossen werden, den Tarifvertrag an alle freien Träger weiterzugeben, ohne zu wissen, ob die freien Träger tatsächlich die Tarifverträge oder vergleichbare Regelungen anwenden. Daher sei es schwierig, diese Automatik heute in Kraft zu setzen. Sinngemäß äußert sich StR Rockenbauch.

Von EBM Föll wird betont, dass nur diejenigen Träger die Erhöhung erhalten, die die tarifliche Steigerung an ihre Mitarbeiterschaft weitergeben. Von den bewilligenden Stellen beim Jugendamt, Sozialamt und Gesundheitsamt werde darauf geachtet. An dieser Stelle verweist er auf den ersten Satz des 5. Absatzes der Vorlagenseite 2. Daran anknüpfend weist BMin Fezer auf die Beschlussantragsziffer 2 hin. Zudem veranlasst sie, zu den Einstellungskriterien das zu Beginn dieses Protokolls erwähnte Schreiben der Liga der Wohlfahrtspflege auszuteilen. Sie stellt die Inhalte dieses Schreibens dar. Zusammenfassend berichtet sie, in diesem Brief werde bestätigt, dass die Bestimmungen des Antidiskriminierungsgesetzes befolgt werden. Hier seien folgende Kriterien relevant:

- berufliche fachliche Eignung/qualifizierter Berufsabschluss/Berufserfahrung auf der Basis des jeweiligen Anforderungsprofils

- polizeiliches Führungszeugnis und Selbstauskunft weg. § 8a StGB 7 (für Mitarbeiter/-innen, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten)

- Mitgliedschaft in einer Kirche des Arbeitskreises christlicher Kirchen, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Ausnahmen von diesem Kriterium möglich sind und auch beispielsweise bei Muslimen praktiziert werden

- Arbeitserlaubnis bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und nach Notwendigkeit

Im selben Zusammenhang, so BMin Fezer weiter, wolle sie an die Anfrage Nr. 70/2014 der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE "Diskriminierungsschutz in den Zuwendungs-, Förder- und Vergaberichtlinien" erinnern. In der Stellungnahme dazu habe die Verwaltung eine rechtliche Würdigung vorgenommen. Sollte die Stadt einen Träger, der dem Antidiskriminierungsgesetz entspricht, aus der Förderung herausnehmen, würden gravierende rechtliche Probleme entstehen. Mehr als zu prüfen, ob dieses Gesetz eingehalten wird, könne die Verwaltung nicht tun.

EBM Föll macht StR Kanzleiter darauf aufmerksam, dass sich die GRDrs 371/2014 nicht auf die freien Träger von Kitas bezieht. Vielmehr gehe es um freie Träger in den unterschiedlichsten Förderbereichen des Gesundheitsamtes, des Jugendamtes und des Sozialamtes. Darunter würden sich keine privatgewerblichen Träger befinden. Die Stadt sei für Kitas verpflichtet, eine Mindestförderung, die sich aus Gesetzen des Landes Baden-Württemberg ergibt, zu leisten. StRin von Stein geht davon aus, dass die entsprechenden Einrichtungen sich beim Thema Tendenzschutz offen verhalten.


Klarheit muss laut StR Pätzold hinsichtlich der im Schreiben der Liga erwähnten Ausnahmen hergestellt werden. Hierzu, und dies werde in diesem Schreiben ja auch angeboten, sollten weitere Gespräche geführt und weitere Informationen eingeholt werden. Danach beantragt er, um diese weiteren Gespräche führen zu können bzw. weitere Informationen einholen zu können, diesen Tagesordnungspunkt auf die Verwaltungsausschusssitzung am 16.07.2014 bzw. auf die Gemeinderatssitzung am 17.07.2014 zu vertagen.

EBM Föll gibt zu bedenken, dass in der Verwaltungsausschusssitzung am 16.07.2014 ohnehin eine große Tagesordnung abzuarbeiten ist. Die Bitte, heute über den Beschlussantrag zu entscheiden, äußert BMin Fezer. Sie schlägt vor, dass die Verwaltung im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.07.2014 dieses Thema nochmals aufruft und die freien Träger berichten, welche Kriterien sie anlegen. Diese Informationen würden sicherlich über den Inhalt des Schreibens der Liga hinausgehen.

Mit dieser Vorgehensweise zeigt sich StR Pätzold nicht einverstanden und hält an seinem Vertagungsantrag fest. Er geht davon aus, dass es lediglich darum geht, bereits vorhandene Informationen dem Gemeinderat in 14 Tagen zur Verfügung zu stellen. Der Vertagungsantrag wird von StR Kanzleiter und StR Rockenbauch unterstützt. Für ihre Fraktionen signalisieren dagegen StRin Ripsam und StRin von Stein die Bereitschaft, heute bereits über den Beschlussantrag abzustimmen. EBM Föll betont, dass mit den freien Trägern, partnerschaftlich zusammengearbeitet wird. Zusagen würden eingehalten, und die freien Träger müssten jährliche Verwendungsnachweise, die die Stadtverwaltung überprüft, vorlegen.

Zum Ende der Aussprache sagt EBM Föll zu, dass die Verwaltung, soweit es ihr möglich ist, bis zur Verwaltungsausschusssitzung am 16.07.2014 ergänzende Informationen vorlegt. Abschließend stellt er fest:

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 16.07.2014 und des Gemeinderats am 17.07.2014 vertagt.

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