Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
305
4
Verhandlung
Drucksache:
24/2019
GZ:
T
Sitzungstermin:
05.06.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Neubau Tageseinrichtung für Kinder
Frauenstegstraße 50 in Stuttgart-Zuffenhausen
Baubeschluss
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 24.05.2019, öffentlich, Nr. 67
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 28.05.2019, öffentlich, Nr. 296
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 10.05.2019, GRDrs 24/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Abbruch und Neubau der Tageseinrichtung für Kinder mit 6 Gruppen in der Frauenstegstraße 50, Stuttgart-Zuffenhausen
nach den Plänen der Architekten
Selbmann Architektur (Anlage 3) vom 14.03.2019
der Baubeschreibung (Anlage 5) vom 14.03.2019
und dem durch das Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag (Anlage 2) vom 25.03.2019
mit voraussichtlichen Gesamtkosten der
Baumaßnahme einschließlich Abbruch und
Einrichtung bei Fertigstellung in Höhe von 4.520.000 €
wird zugestimmt.
In den Kosten enthalten sind Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 319.200 € (inkl. Nebenkosten) und Einrichtungskosten in Höhe von 150.000 €.
2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 4.520.000 € wird wie folgt abgewickelt:
Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt
Projekt-Nr. 7.233319
Bis
2016
2017
- Planung -
- Planung -
62.000 €
41.000 €
2018
- Planung -
120.000 €
2019
- Planung/Bau -
1.500.000 €
2020
- Bau -
2.120.000 €
2021
- Bau -
329.000 €
4.172.000 €
Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt
Projekt-Nr. 7.233319.600
2021
- Einrichtung Fachamt -
150.000 €
150.000 €
- wird im nächsten Sachstandbericht nachgetragen.
Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 - Aufwendungen für interne Leistungen
Bis
2017
50.000 €
2018
20.000 €
2019
60.000 €
2020
50.000 €
2021
20.000 €
200.000 €
Gesamtaufwand
4.520.000 €
Die Gesamtkosten betragen 4.520.000 €.
Hiervon sind 3.965.000 € im Teilfinanzhaushalt 510 - Jugendamt, beim Projekt 7.519365 - Sonstige Investitionen Kitas ("Kita-Pauschale"), Ausz.Gr. 7873 - Bau (Pauschale) sowie 135.000 € im Teilergebnishaushalt 510 - Jugendamt, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
Weitere 420.000 € werden gemäß des 8. Sachstandsbericht (GRDrs 688/2018) aus freien investiven Restmitteln der Kita-Ausbau-Programme 2010 bis 2018 (Teilfinanzhaushalt 510 - Jugendamt, Projekt 7.519365 - Sonstige Investitionen Kitas ("Kita-Pauschale"), Ausz.Gr. 7873 - Bau (Pauschale) finanziert.
Diese Mittel werden für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233323 "Kita Zuffenh Frauenstegstr. 50, Neubau" umgesetzt.
3. Folgelasten
Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 1.448.000 € wird zugestimmt. Die Mittel für die Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) sind bei der Kita-Betriebskostenpauschale, Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden mit Inbetriebnahme der Einrichtung entsprechend in die Ämterbudgets umgesetzt.
4. Stellenplan
Für dieses Projekt werden bei Betrieb durch den städtischen Träger insgesamt 20,9106 Stellen benötigt (davon 1 Stelle in Entgeltgruppe S 15, 1 Stelle in Entgeltgruppe S 13, 7,4776 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 8,2804 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 2,05 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 1 Stelle in Entgeltgruppe EG3 und 0,1026 Stellen in Entgeltgruppe EG2Ü). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 1.112.846,26 €. Ursprünglich war ein Personalbedarf von 20,8881 Stellen mit einem Aufwand von 1.153,699 € im Kita-Ausbauprogramm (Betriebskosten) zum HH 16/17 vorgesehen.
Das Jugendamt wird bei Betrieb durch den städtischen Träger ab Inbetriebnahme der Einrichtung ermächtigt, im Umfang von 20,9106 Stellen Personal zu beschäftigen. Über die Stellenschaffung wird ggf. zum Doppelhaushalt 2022/2023 entschieden. Es ist beabsichtigt die Betriebsträgerschaft auszuschreiben.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
zum Seitenanfang