Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
226
5
Verhandlung
Drucksache:
305/2018
GZ:
T
Sitzungstermin:
27.06.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Neubau Energiezentrale und Quartiersparkhaus
Q 16/Neckarpark
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.05.2018, öffentlich, Nr. 201
Verwaltungsausschuss vom 16.05.2018, öffentlich, Nr. 169
Gemeinderat vom 17.05.2018, öffentlich, Nr. 89
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.06.2018, öffentlich, Nr. 232
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit folgenden Ergänzungen:
- Das Thema der Speicherung von Energie bzw. Strom im Quartiersparkhaus werde aus den von BM Pätzold soeben dargestellten Gründen nicht weiterverfolgt.
- Bei den Fahrradstellplätzen werde zunächst eine Lösung mit 180 Einzelstellplätzen angestrebt (nicht, wie ursprünglich geplant, mit Doppelstockstellplätzen); bei entsprechendem Bedarf sei jedoch eine spätere Veränderung der Zahl der Stellplätze baulich relativ leicht möglich.
- Die Frage des Einbaus einer Dusche in der geplanten Fahrrad-Servicestation werde verwaltungsintern geprüft.
- Das Thema der Refinanzierung der Kosten für das Quartiersparkhaus werde in der nächsten Sitzung des Neckarpark-Lenkungskreises behandelt.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 30.05.2018, GRDrs 305/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure mit der Weiterplanung des Neubaus Quartiersparkhaus mit Energiezentrale und Fahrradstation auf dem Grundstück Q 16 im Neckarpark auf Grundlage der fortgeschriebenen Planung bis Leistungsphase 4-6 sowie Teile 7 der HOAI zu beauftragen.
2. Der fortgeschriebenen Planung nach den Plänen
von asp Architekten Stuttgart vom 06.04.2018
dem Erläuterungsbericht vom 06.04.2018
und der vom Hochbauamt geprüften,
qualifizierten Kostenberechnung vom 28.03.2018
mit Brutto-Gesamtkosten in Höhe von
18.901.000 €
wird zugestimmt.
3. Das Amt für Umweltschutz wird ermächtigt, die Fachingenieure IB Schuler mit den erforderlichen Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung Energie-zentrale auf Grundlage der fortgeschriebenen Planung bis Leistungsphase 6 und Teile 7 der HOAI zu beauftragen.
Vorangegangene Beschlüsse
- GRDrs 75/2016 / Wärmeversorgung Neckarpark - Vorprojektbeschluss
- GRDrs 93/2017 / Abwasserwärmetauscher Neckarpark - Bau- und Vergabebeschluss
- GRDrs 1294/2017 / Neubau Energiezentrale und Quartiersparkhaus Q 16 Neckarpark - Vorprojektbeschluss
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache bei 2 Stimmenthaltungen einmütig
zu.
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