Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 763/2018
Stuttgart,
10/09/2018



Interdisziplinäre Frühförderstelle - Stellenbedarf beim Gesundheitsamt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.10.2018
24.10.2018



Beschlußantrag:


1. Der Verkürzung der viermonatigen Wartezeit wird zugestimmt

2. Vom zusätzlichen unabweisbaren und haushaltsneutralen Personalbedarf in Höhe von 0,5 Stellen medizinische Fachangestellte in Entgeltgruppe 6 TVöD wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 zu treffen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Interdisziplinäre Frühförderung
(u.a. BTHG § 46 SGB IX und Frühförderungsverordnung). Träger der IFF ist die
Landeshauptstadt Stuttgart und der Körperbehinderten-Verein e.V. (KBV). Das Angebot richtet sich an Kinder mit Entwicklungsstörungen und/oder (drohenden) Behinderungen von Geburt bis zur Einschulung und deren Eltern und Bezugspersonen, die in Stuttgart wohnhaft sind (u.a. GRDrs 145/2013, 874/2017). Die IFF dient der Früherkennung,
Beratung, Förderung und Therapie von Kindern mit Entwicklungsstörungen.
Das Angebot findet sowohl ambulant in der IFF als auch mobil z.B. in der Kindertagesstätte statt. Die Arbeit richtet sich nach der am 1. Juli 2014 in Kraft getretene Landesvereinbarung zur Umsetzung der FrühV in Baden-Württemberg (LRV). Die IFF ist im Jahr 2015 nach Entscheidung des Gemeinderats der LRV beigetreten (GRDrs 582/2014). Gleichzeitig wurde eine Stellenerhöhung der medizinischen Fachangestellten um 25% bewilligt, zur Bewältigung der mit der LRV neu hinzugekommenen
Aufgaben (v.a. zur persönlichen Durchführung der Erstgespräche, Koordinierung der weiteren Untersuchungen).


Die Anpassung der Arbeit an die LRV und die neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums vom 27.03.2017 führten dazu, dass vorhandene Stellen erhöht und zwei neue Fachbereiche angeschlossen wurden: Die Heilpädagogikstelle wurde um 25% erhöht (durch den KBV) und es wurden eine Sonderpädagogikstelle (75% durch den KBV) und eine Physiotherapiestelle (80% durch die Landeshauptstadt) geschaffen.

Wie in der GRDrs 874/2017 bereits berichtet, zeigte sich im Verlauf, dass die im Jahr 2014 bewilligte Stellenerhöhung der medizinischen Fachangestellten um 25% nicht ausreicht, um den Bedarf an Erstgesprächen in der IFF zu decken. Die begrenzte
Anzahl an Erstgesprächen, die wöchentlich durchgeführt werden können, haben zu langen Wartezeiten geführt. Aktuell dauert es 4 Monate von der Anmeldung bis zum Erstgespräch. Versuche, durch organisatorische Maßnahmen dagegen zu steuern,
waren nicht ausreichend und nicht wirtschaftlich. Trotz dieser Gegenmaßnahmen
konnte die Wartezeit nicht wesentlich verkürzt werden. Da sich damit auch die anschließenden Untersuchungen durch die acht Therapeuten der IFF verzögern, führt dies bei längerem Bestehen zu einem unwirtschaftlichen Einsatz der Fachleute und dadurch zu Einnahmeeinbußen. Eine Stellen­erhöhung der medizinische Fachange-stellte um 50% würde zu kürzeren Wartezeiten und dadurch zu einer höheren
Auslastung und Mehreinnahmen der Therapeuten führen.

Ablauf der Erstgespräche:

Voraussetzung für die Einleitung einer Untersuchung in der IFF ist nach der LRV ein persönlich durchgeführtes Erstgespräch. Dieses wird momentan mit 141,60 Euro vergütet (je hälftig von den Krankenkassen und dem Sozialamt). Das Erstgespräch dient der Abklärung der Frage, ob eine Interdisziplinäre Diagnostik im Sinne einer Komplex-leistung (d.h. unter Beteiligung von sowohl heilpädagogischer- als auch medizinisch-therapeutischen Fachkräften) eingeleitet werden soll, oder, ob eine andere Diagnostik oder Betreuung notwendig ist. Zudem wird im Rahmen des Erstgesprächs die weitere Diagnostik in der IFF mit der Leitung und bei Bedarf mit dem/der betreuenden
niedergelassenen Kinder- und Jugendarzt/-ärztin abgestimmt, koordiniert und terminiert. Im Anschluss an das Erstgespräch erfolgen die Untersuchungen im interdisziplinären Team.

Kalkulation der Refinanzierung:

Die Refinanzierung erfolgt im Wesentlichen durch die zusätzlichen Erstgespräche und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Diagnostiken und Therapien. Der beantragte Stellenanteil würde ca. 160 zusätzliche Erstgespräch ermöglichen. Die Erstgespräche werden zu 50% durch die gesetzlichen Krankenkassen und zu 50% vom Sozialamt vergütet. Bei der Refinanzierung wird auf die Erstattung des Sozialamts verzichtet und nur die Finanzierung durch die Krankenkassen dargestellt.

Die realistischen zusätzlichen Kapazitäten der medizinischen Therapeuten (Krankenkassenleistungen) betragen ca. 66 Diagnostiken pro Jahr. Alle weiteren Erstgespräche würden dann auf die restlichen 5 Pädagogen/Ärztin verteilt. Davon werden zurzeit 63% interdisziplinär nach der LRV und 37% als Einzelleistungen geleistet.






Interdisziplinäre Diagnostik (ID):
63% aus den möglichen 66 Diagnostiken ergeben 48 ID zu 241,20 Euro = 11.578 Euro

Diagnostik in Einzelleistung (EL):
37% aus den möglichen 66 Diagnostiken ergeben 24 EL zu 70 Euro = 1.680 Euro

Die 70 Euro sind ein Durchschnittswert der Vergütungen der Ergotherapie- und der
Logopädiediagnostiken der AOK. Leider wird die Physiotherapiediagnostik von den Krankenkassen als Einzelleistung nicht vergütet.

Zusätzlich kommen weitere Therapieeinnahmen hinzu, die aktuell noch nicht eingeschätzt werden können, da die Stelle der Physiotherapeutin erst im Juli besetzt wurde.


Erstattungen durch die Krankenkassen:

160 zusätzliche Erstgespräche pro Jahr zu 70,80 Euro 11.328 Euro
48 zusätzliche ID pro Jahr zu 241,20 Euro 11.578 Euro
24 zusätzliche EL als Krankenkasseneinzelleistung zu 70,00 Euro 1.680 Euro

Gesamt 24.586 Euro



Zusätzlicher Stellenbedarf

Wie bereits in der GRDrs 874/2017 vorhergesagt, ergibt sich der beantragte Stellenbedarf aus der unzureichenden Deckung des Bedarfes durch die vorherige Stellener-höhung und dem neuen höheren Bedarf durch eine Stellenerhöhung und zwei zusätz-liche Therapeuten. Es wird daher eine 0,5 Stelle für eine/-n medizinische/-n Fachangestellte/-n benötigt.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Stellenschaffung entstehen Personalmehrkosten in Höhe von 24.300 Euro pro Jahr. Sie könnten durch die zusätzlichen Einnahmen durch die Krankenkassen vollständig refinanziert werden



Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und das Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht haben die Vorlage mitgezeichnet.




Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

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