Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
58
13
VerhandlungDrucksache:
28/2022
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 16.02.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neubau Haus für Film und Medien Stuttgart (HFM)
- Vorprojektbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 11.02.2022, öffentlich, Nr. 9
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 15.02.2022, öffentl., Nr. 38
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 10.02.2022, GRDrs 28/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Weiterentwicklung zum Planungskonzept und zum hochbaulichen Realisierungswettbewerb "Haus für Film und Medien Stuttgart" (HFM) am Standort Esslinger Straße 1 wird Kenntnis genommen.

2. Den fortgeschriebenen Kosten auf Grundlage der Grobkostenschätzung des Hochbauamts in Höhe von derzeit 58.750.000 EUR wird zugestimmt. Hiervon sind bisher 47.000.000 EUR finanziert. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 11.750.000 EUR (Baupreissteigerung, Baufeldfreimachung) können aktuell aus der vom Gemeinderat gebildeten davon-Position "Kulturelle Infrastruktur" finanziert werden. Auf weitere Kostenrisiken wird verwiesen (vgl. Finanzielle Auswirkungen).

3. Einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2021 zur Umsetzung nicht in Anspruch genommener Planungsmittel zum Projekt 7.233173 - Haus für Film und Medien, AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen in Höhe von 2.467.719 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus den mit GRDrs 59/2020 bereitgestellten vorhandenen Restmitteln in entsprechender Höhe im THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengr. 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

4. Dem aktualisierten Raumprogramm Stand 07/2021 mit einer Programmfläche von ca. 4.400 m² (Nutzungsfläche NUF) in Anlage 3, welches dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb zugrunde liegt, wird zugestimmt.

5. Dem in Anlage 4 dargestellten Baufeld für das HFM am Leonhardsplatz, welches dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb zugrunde liegt, wird zugestimmt.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt mit Kosten gemäß Beschlussziffer 2 weiterzuentwickeln, erforderliche Planungsleistungen zu beauftragen und die Planungen bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI (Genehmigungsplanung) fortzuführen.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
zum Seitenanfang