Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 613/2016
Stuttgart,
08/01/2016



Haus für Film und Medien Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
21.09.2016
18.10.2016



Beschlußantrag:

1) Für die Konzeption eines Hauses für Film und Medien werden für die Phasen 2 und 3 die restlichen Mittel in Höhe von insgesamt 83.000 € freigegeben. Die Mittel sind für den Verein „Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.“ vorgesehen.

2) Der Aufwand wird im Teilhaushalt 2016 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.



Begründung:


Im Rahmen der Planung zum Doppelhaushalt 2014/15 beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.12.2013 Finanzmittel in Höhe von einmalig 150.000 € für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien. Diese Mittel sollen dem Verein „Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.“ für diesen Zweck zu Verfügung gestellt werden.

Der Weg zu einem Haus für Film und Medien verläuft in drei Phasen, wovon die erste Phase – die standortunabhängige Orientierungsphase – Anfang 2016 erfolgreich beendet wurde. Die Arbeitsergebnisse und der umfangreiche Bericht, in dem die Ergebnisse der Standortanalyse, die Formulierung der Anforderungen an das Raumprogramm und die Präsentation von Best-Practice-Beispielen Eingang fanden sowie die Website entwickelt wurde, wurden dem Ausschuss für Kultur und Medien am 15.03.2016 präsentiert.



Die Standortanalyse ergab eine deutliche Präferenz für folgende drei Standorte, die in der nun folgenden Phase 2 näher analysiert werden sollen:

- Calwer Passage, Rotebühlplatz 20, 70173 Stuttgart-Mitte
- Parkhaus Breuninger, Esslinger Straße 1, 70182 Stuttgart-Mitte
- Arnulf-Klett-Platz 1-3 (ehemals Hindenburgbau), 70173 Stuttgart-Mitte


Phase 2 - Konzeptionsphase
In der Konzeptionsphase (Phase 2) werden die drei ausgewählten Standorte detailliert bezüglich der Schwerpunkte Planungsrecht/Stadtentwicklung und Architektur analysiert. Es werden konkretisierte Standortanalysen erstellt und Ortsbegehungen durchgeführt. Mit Hilfe der Standortanalysen sollen die drei Standorte über eine SWOT-Analyse vergleichend dargestellt sowie bewertet und priorisiert werden. Ziel ist es, die planungsrechtliche und architektonische Realisierbarkeit des Projekts in direktem Bezug zu den Standorten nach Phase 2 im Detail abschätzen zu können. Für den präferierten Standort werden die Planungsergebnisse mit einem Vorentwurf visualisiert und eine überschlägige Kostenschätzung ermittelt. Zudem geht die erstellte Website online.

Phase 3 - Umsetzungsphase
In der Umsetzungsphase (Phase 3) wird eine Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien erarbeitet. Diese umfasst eine mehrjährige Ertrags- und Finanzplanung mit allen hiermit verbundenen Parametern zu realistischen Erlös- und Kostenstrukturen in zwei Basis-Szenarien sowie Vorschläge für Aufbauorganisation und Personalstruktur. Zudem werden alle Projektergebnisse in einer Ergebnisdokumentation aufbereitet und publiziert.


Es ist vorgesehen, Phase 2 bis Ende 2016 und Phase 3 bis Frühjahr 2017 abzuschließen. Für die Realisierung der Planungsphasen beauftragt der Verein Neues Kommunales Kino erneut die bewährten Partner der Planungsphase 1 (pesch partner architekten stadtplaner GmbH, haas cook zemmrich STUDIO 2050).


Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2014/15 waren für den Verein „Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.“ für die Konzeption für ein Haus für Film und Medien Mittel in Höhe von maximal 150.000 € vorgesehen. Im Jahr 2015 wurden hiervon 67.000 € für die Phase 1 bewilligt. Restmittel in Höhe von 83.000 € wurden in das Jahr 2016 übertragen.

Der Aufwand in Höhe von 83.000 € ist im Teilhaushalt 2016 THH 410, Kulturamt, Sachkonto 43180000 – Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierung 41FILM20, gedeckt.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

keine




zum Seitenanfang