Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 564/2021
Stuttgart,
07/21/2021


Umsetzung einer Vollausstattung mit mobilen Leihgeräten der Lehrkräfte in den Stuttgarter Schulen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich28.07.2021

Bericht:

Der Gemeinderat hat am 22.04.2021 die Ausstattung der Lehrkräfte mit Leihgeräten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördersumme von 2.899.244,00 € beschlossen mit folgender erweiterten Beschlussfassung 10 der Gemeinderatsdrucksache 32/2021: „Da die Finanzmittel nicht dafür ausreichen, alle Lehrkräfte mit einem Endgerät zu versorgen, legt die Verwaltung eine haushaltsrelevante Mitteilungsvorlage zu den kommenden Doppelhaushaltsberatungen vor, wie dieses Ziel erreicht werden kann".

Grundsätzlich ist das Land Baden-Württemberg als Dienstherr der Lehrkräfte für die persönliche Ausstattung der Lehrkräfte und somit auch für die Finanzierung von durch die Schulträger beschafften mobilen digitalen Endgeräten für Lehrkräfte einschließlich der Supportkosten verantwortlich.

Mit Schreiben vom 8. Juni 2021 hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport unter Verweis auf die aktuellen Verhandlungen zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden zur Neuordnung der Schulträgeraufgaben und deren Finanzierung („Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert“) mitgeteilt, dass seitens des Landes aktuell keine über das bestehende Förderprogramm hinausgehende Finanzierung einer Vollausstattung der Lehrkräfte geplant ist.

Aus Sicht der Verwaltung sollten über das bestehende Förderprogramm hinausgehende Beschaffungen von Lehrerendgeräten sowie deren Netzeinbindung und Support nur dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass dies keine Präzedenzwirkung hinsichtlich der grundsätzlichen Zuständigkeit des Landes für die persönliche Ausstattung seines Personals hat und dass das Land die Kosten für Beschaffung, Wiederbeschaffung und Einrichtung, Betrieb und Support der Geräte übernehmen wird.


Bestehendes Förderprogramm (vgl. GRDrs 32/2021)

In der Bekanntmachung zur Zusatzvereinbarung DigitalPakt Schule („Leihgeräte für Lehrkräfte“) ist der Förderzweck der zu beschaffenden Hardware für mehrere Nutzende bzw. als Poolgeräte zur Ausleihe dargestellt. Im Austausch mit den Geschäftsführenden Schulleitungen (GFSL) der Stuttgarter Schulen wurden drei verschiedene Gerätetypen - Notebooks, Convertibles und Apple iPads - zur Erfüllung schulspezifischer pädagogischer Anforderungen herausgearbeitet.

Als Ergebnis einer Abfrage Anfang Juli 2021 und des nun begonnenen Vergabeverfahrens für Leihgeräte sollen rund 3.690 mobile Endgeräte (davon 33% Notebooks, 57% Apple iPads und 10% Convertibles) beschafft werden.

Die Beschaffungskosten unterscheiden sich zwischen den drei Gerätetypen deutlich zwischen der günstigsten Variante (Apple iPads), den deutlich teureren Notebooks und der kostenintensivsten Variante (Convertibles). Dies hat zur Folge, dass die spezifischen Anforderungen bei der Wahl des Endgeräts durch die einzelne Schule bei gegebenem Budget einen deutlichen Einfluss auf die mögliche Anzahl der auszustattenden Lehrkräfte hat. Darüber hinaus unterscheiden sich die Software- und Wartungskosten zwischen den Gerätevarianten iPad (günstigste Variante) und den Varianten Notebooks und Convertibles (höherer Aufwand) erheblich.

Mit der geplanten Anzahl von 3.690 mobilen Endgeräten nach Auswahl bzw. Anforderung der Schulen sind nur 62% aller Lehrkräfte mit einem mobilen Endgerät ausgestattet. Die Deckung des erweiterten Bedarfs ist vom Land Baden-Württemberg bisher nicht vorgesehen.

Die Einrichtungskosten der Hardware, die im Rahmen der Zusatzvereinbarung des DigitalPakt Schule „Leihgeräte für Lehrkräfte“ beschafft werden soll, kann über das weitere Förderprogramm im Rahmen des DigitalPakt Schule „Administration“ gegenfinanziert werden.


Zusatzbedarf für eine Vollausstattung der Lehrkräfte

Es wird ein Zusatzbedarf von rund 2.300 Endgeräten notwendig, um eine Vollausstattung aller Lehrkräfte mit einem mobilen Endgerät zur Ausleihe zu realisieren. Um die Vollausstattung der Lehrkräfte mit den unterschiedlichen Gerätetypen (Convertibles, Apple iPads oder Notebooks) zu ermöglichen, wären zusätzliche Finanzmittel in Höhe von voraussichtlich 2,29 Mio. EUR notwendig. Für diese Kostenschätzung wurde die Verteilung der aktuellen Abfrage zu den benötigten Gerätetypen zu Grunde gelegt. Mit dieser zusätzlichen Beschaffung würde keine schulgebundene Ausstattung, wie in dem Förderzweck des o.g. Förderprogramms vorgesehen, sondern eine personengebundene Vollausstattung mit Leihgeräten realisiert. Bisher wurde ein derartiges Ausstattungsszenario von Seiten des Schulverwaltungsamtes noch nicht konzeptioniert und umgesetzt.

Hieraus folgt aber auch ein neues Anwendungsszenario, welches aktuell nicht in der Supportstruktur des Schulverwaltungsamtes abgedeckt ist. Dieses neu zu konzeptionierende Anwendungsszenario bezieht sich auf personengebundene mobile Endgeräte für Lehrkräfte, was eine weitreichendere Support- und Wartungsstruktur voraussetzt, als es für reine Leihgeräte notwendig ist. Daher müssen neue zusätzliche Supportstrukturen für die ca. 6.000 mobilen Endgeräte für die Lehrkräfte konzeptioniert und implementiert werden. Durch die zu erwartende Erweiterung der digitalen Unterrichtsformen an Schulen ist eine weitreichende Verfügbarkeit und Produktivität der mobilen Endgeräte unabdingbar. Diesbezüglich müssen langfristige Rahmenverträge erstellt, ausgeschrieben und evaluiert werden. Es entsteht beim Schulverwaltungsamt ein dauerhafter, notwendiger Personalbedarf an einer VZK Sachbearbeiter*in Konzeption Service- und Support für personengebundene mobile Endgeräte für Lehrkräfte in EG 12 TVöD.

Darüber hinaus ist durch die Aufstockung um rund 2.300 personengebundene mobile Endgeräte ein erweiterter Bedarf der Administration und Wartung von Hardware notwendig. Hierbei wird über die bestehende Verwaltung (MDM) der Apple iPads zusätzlich eine neue MDM-Lösung für Windows zur Konfiguration und Einrichtung der mobilen Endgeräte implementiert und von den MDM-Service Manager*innen operativ gemanaged. Die personengebundene Ausstattung von Lehrkräften und deren Anwendungszweck im Unterricht bedingt eine Hochverfügbarkeit ("normaler" digitaler Unterricht, Hybridunterricht, Einsatz zuhause, Webkonferenzen). Hierdurch entsteht beim Schulverwaltungsamt ein weitreichender zusätzlicher Supportbedarf und folglich ist mit einem stark erhöhten Call-Aufkommen zu rechnen, welches ohne zusätzliche Kapazitäten im Service Desk nicht bewältigt werden kann. Es entsteht ein dauerhafter, notwendiger Personalbedarf an drei VZK MDM-Spezialisten/Service Manager für personengebundene mobile Endgeräte (Windows-Umfeld in EG 10 TVöD.

Diese zusätzlichen beantragten Personalstellen beim Schulverwaltungsamt sind zur Bewältigung der anfallenden Fernwartungstätigkeiten erforderlich. Zusätzlich werden für die regelmäßigen Vor-Ort-Tätigkeiten, wie beispielsweise Anpassungen, Einbindungen oder Zurücksetzungen, an den Schulen weitere externe Dienstleister notwendig. Es wird von Sachkosten in Höhe von 250.000 € pro Jahr ausgegangen.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten – Apple iPads (THH 400, Kostengruppe 42210)
241
Finanzbedarf
241
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Beschaffung von digitalen Endgeräten einschl. Zubehör und Rollout (THH 400, Kostengruppe 44310)
Restmittel aus 2021
Beschaffung von digitalen Endgeräten einschl. Zubehör und Rollout (THH 400, Kostengruppe 78302)
Restmittel 2021
2021: 2.899 €
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2022
Summe
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen (Beschaffung von digitalen Endgeräten - Convertibles und Notebooks - einschl. Zubehör und Rollout (THH 400, Kostengruppe 78302)
2.055
2.055
Finanzbedarf
2.055
2.055
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2022
2023
später
MDM-Spezialisten/Service Manager für personengebundene mobile Endgeräte (Windows-Umfeld) EG 10 TVÖD
3
Sachbearbeiter*in Konzeption Service- und Support für personengebundene mobile Endgeräte für Lehrkräfte EG 12 TVöD
1
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
299
299
299
299
299
299
Sachkosten (THH 400, Kostengruppe 44310)
250
250
250
250
250
250
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat AKR:

"Für MDM-Spezialisten/Service Manager für personengebundene mobile Endgeräte (Windows-Umfeld) beantragt das Schulverwaltungsamt 3,0 Stellen mit Stellenplanantrag Nr. 52. Eine 1,0 Stelle für die Sachbearbeitung Konzeption Service und Support für personengebunene mobile Endgeräte für Lehrkräfte wird mit Stellenplanantrag Nr. 53 beantragt. Die genannten Anträge erfüllen nicht die Kriterien der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung.

In GRDrs 32/2021 wurde u.a. ein zusätzlicher Stellenbedarf für 3,0 VZK MDM-Manager*in und Service-Desk-Spezialist*in für die Umsetzung der Zusatzvereinbarung "Leihgeräte für Lehrkräfte" eingestellt. Aufgrund möglicher Synergieeffekte erscheint ein Bedarf für weitere 3,0 MDM-Manager*innen (Antrag Nr. 52) fraglich."

Referat WFB:

"Beim Umfang der dargestellten Stellenbedarfe ist zu berücksichtigen, dass für die selbe Aufgabe über die GRDrs 32/2021 bereits 6 VZK zum DHH 2022/2023 angemeldet wurden. Ob darüber hinaus tatsächliche weitere VZK für die Vollausstattung benötigt werden kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden."






Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:


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