2.2 Auf der Basis der Schülerzahlen der Amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2015/2016 würde durch die Neukonzeption und der Anpassung der Zuteilungsgrundsätze an den Schulsekretariaten der o. g. Schularten ein Stellenmehrbedarf von insgesamt 0,08 Stellen in der Entgeltgruppe 5 bzw. 6 entstehen.
Schritt 1 = Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren ab dem Schuljahr 2017/2018
Schritt 2 = Grundschulen, Grund- und Hauptschulen, Grund- und Werkrealschulen ab dem Schuljahr 2018/2019
Schritt 3 = Gymnasien und Schulverbund Jörg-Ratgeb-Schule ab dem Schuljahr 2019/2020
Es werden die jeweils aktuellen Schülerzahlen bei den einzelnen Umsetzungsschritten zugrunde gelegt. Damit die Referate AKR und WFB die Möglichkeit haben, die Umsetzung der neuen Zuteilungsgrundsätze nachzuvollziehen, wird das Schulverwaltungsamtes jährlich einen Bericht an die Referate AKR und WFB erstatten.
3.2 Weiterhin wird davon Kenntnis genommen, dass durch die Umsetzung ein vorübergehender Personalmehrbedarf in Höhe von 3,0 Stellen in Entgeltgruppe 5 bzw. 6 für Härtefallregelungen entsteht.
3.3 Vom zusätzlichen Stellenbedarf an der Meldestelle für berufliche Schulen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von 0,55 Vollzeitkräften (EG 6) außerhalb des Stellenplans unbefristet einzustellen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 zu treffen.
4. Stellenbedarf
Haushaltsjahr 2017
Umsetzung Neukonzeption ab Schuljahr 2017/2018 (Mehrbedarf 3,5 Stellen) (Gemeinschaftsschulen + 0,5 Stellen, Realschulen + 2,75 Stellen, SBBZ + 0,25 Stellen) = 3,5 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 199.325 Euro davon anteilmäßig für 4 Monate ab 09/2017 = rd. 66.440 Euro + 3,0 Härtefall-Stellen = 3,0 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 170.850 Euro davon anteilmäßig für 4 Monate ab 09/2017 = 56.950 Euro Mehraufwand 2017 somit: 123.390 Euro Haushaltsjahr 2018
Aus Umsetzung Neukonzeption zum Schuljahr 2018/2019 = 3,5 + 3,0 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 199.325 Euro + 170.850 Euro davon abzuziehen: Umsetzung Neukonzeption ab Schuljahr 2018/2019 (Überhang 0,92 Stellen) (Grundschulen - 0,67 Stellen, Grund- und Hauptschulen/Grund- und Werkrealschulen - 0,25 Stellen) = 0,92 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 52.390 Euro davon anteilmäßig für 4 Monate ab 09/2018 = rd. 17.460 Euro Ersparnis Mehraufwand 2018 somit: 352.710 Euro Haushaltsjahr 2019
Aus Umsetzung Neukonzeption zum Schuljahr 2018/2019 = 3,5 +3,0 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 370.175 Euro Mehraufwand davon abzuziehen: aus Umsetzung Neukonzeption 2018/2019 = 0,92 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 52.390 Euro Ersparnis sowie Umsetzung Neukonzeption ab Schuljahr 2019/2020 (Überhang 2,5 Stellen) (Gymnasien – 2,67 Stellen, Schulverbund Jörg-Ratgeb-Schule + 0,17 Stellen) = 2,5 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 142.375 Euro davon anteilmäßig für 4 Monate ab 09/2019 = rd. 47.460 Euro Ersparnis Mehraufwand 2019 somit: rd. 270.325 Euro (= 370.175 Euro abzüglich 52.390 Euro und abzüglich 47.460 Euro) Haushaltsjahre 2020 und 2021
Aus Umsetzung Neukonzeption zum Schuljahr 2018/2019 3,0 Härtefallstellen + 0,08 Stellen dauerhafter Mehrbedarf x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 175.400 Euro Mehraufwand Alle anderen vorübergehend geschaffenen Stellen sind bis 12/2019 abgebaut Mehraufwand 2020 und 2021 somit jeweils: rd. 175.400 Euro
Mehraufwand ab 2022 somit: rd. 4.600 für die dauerhafte Schaffung von 0,08 Stellen Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Entwicklungen im Flüchtlingsbereich Es entsteht ein Mehraufwand für die Schaffung einer 0,55 Springkraftstelle zur Unter- stützung der Schulsekretariate mit Vorbereitungsklassen in EG 6 von 32.285 Euro jährlich. Für das Haushaltsjahr 2016 entsteht ein anteiliger Mehraufwand für die ab sofort zu besetzenden Stellen (ab 15. Oktober 2016) von rd. 6.730 Euro. Beteiligte Stellen Mitzeichnung der Referate ARK und WFB Der Örtliche Personalrat des Schulverwaltungsamt ist mit dem in der Vorlage dargelegten Vorgehen einverstanden. Erledigte Anträge/Anfragen Antrag Nr. 181/2016 der SPD-Gemeinderatsfraktion Bürgerhaushalt, Vorschlags-Nr. 12537, Listenplatz 190 Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 - Ausführliche Begründung Anlage 2 - Gegenüberstellung der bisher gültigen Zuteilungsgrundsätzen zu den Neuvorschlägen Anlage 3 - Stellungnahme der Geschäftsführenden Schulleitungen zur Neukonzeption Anlage 4 - Übersicht zur Anzahl der Schulen, die von Veränderungen betroffen sind Ausführliche Begründung Ausgangssituation Die Personalbedarfsbemessung für Schulsekretärinnen erfolgt auf der Grundlage der sog. Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen. Derzeit regeln die 1998 vom Gemeinderat beschlossenen Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen die Zuordnung von Stellen bzw. Stellenanteilen an den einzelnen Schulen unter Berücksichtigung der Schulart und der Schulgröße. Auf Grund vielfältiger Entwicklungen im bildungspolitischen Bereich während der letzten Jahre mussten die Bemessungsgrundsätze stetig nachgebessert werden. Ergänzt wurden die Zuteilungsgrundsätze durch Änderungsbeschlüsse vom 24.11.2005 (GRDrs 461/2005), vom 7.11.2007 (GRDrs 429/2007) und vom 02. Juli 2010 (GRDrs 205/2010). Entsprechend dieser Beschlüsse ist eine Veränderung der Schülerzahlen bei der Personalbemessung dann zu berücksichtigen, wenn zwei aufeinander folgende Amtliche Schulstatistiken dies bestätigen. Die derzeit gültigen Zuteilungsgrundsätze sind in Anlage 2 abgebildet. Mit der Mitteilungsvorlage GRDrs 681/2013 vom 03.07.2013 wurde dem Gemeinderat ausführlich darüber berichtet, wie sich die verschiedenen bildungspolitischen Beschlüsse und gesellschaftlichen Entwicklungen bis hin zu den Schulsekretariaten auswirken. Mehr denn je bestätigt sich, dass die derzeit gültigen Zuteilungsgrundsätze einer dringenden Anpassung bedürfen. Die 2013 aufgezeigten Veränderungen haben sich seither weiterentwickelt. Mit der Tischvorlage zum Antrag Nr. 181/2016 der SPD-Fraktion vom 09. Juni 2016 wurde der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 06. Juli 2016 zum aktuellen Stand der Stellenbemessung in den Schulsekretariaten informiert. Nachstehend wird nochmals auf die schwerpunktmäßigen Veränderungen bei den allgemein bildenden Schulen eingegangen: Doppelzählung „ausländischer Schüler/-innen“ Dieses in früheren Jahren angewandte Kriterium ist durch die Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit nicht mehr aussagekräftig. Ersatzweise hierfür die Schüler/-innen aus Migrantenfamilien in der Amtlichen Schulstatistik heranzuziehen, verfehlt den Sinn dieser Doppelzählung, da in vielen dieser Familien deutsch gesprochen wird. Ausbau der Grundschulen zu Ganztagesschulen / Einrichtung von Schülerhäusern Die derzeitigen Doppelzählungen bei Ganztagsschulen laufen oft ins Leere, da nur einmal eine Doppelzählung möglich ist und bei Schulen mit hohem Ausländeranteil dies bereits weitgehend ausgereizt wurde. Hier muss eine andere Lösung gefunden werden, von der alle Schulen gleichermaßen profitieren. Nach derzeit gültigen Zuteilungsgrundsätzen wird die Einrichtung von Schülerhäusern noch nicht berücksichtigt. Wegfall der Grundschulempfehlung Der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung führt zu einem stark veränderten Anmeldeverhalten bei den Sorgeberechtigten. Dies führt zu enormen Schülerbewegungen innerhalb der einzelnen Schularten mit entsprechenden Auswirkungen auf die Schulsekretariate. Einführung von Gemeinschaftsschulen Diese neue Schulart ist in den Zuteilungsgrundsätzen bislang noch nicht berücksichtigt. Ab dem Schuljahr 2016/2017 gibt es in Stuttgart bereits acht Gemeinschaftsschulen. Bei drei unterschiedlichen Zuteilungsgrundsätzen für die Schularten der Sekundarstufe I muss eine gerechte Lösung für die Bemessung erfolgen. Weitere strukturelle Veränderungen auf Grund der laufenden Schulentwicklungsplanung Am auffälligsten zeigen sich die Veränderungsprozesse bei den Grund- und Werkrealschulen, bei den Grundschulen, die sich zur Ganztagesschule entwickeln oder bei den Schulen, die sich hin zu einer Gemeinschaftsschule entwickeln. Durch solche Prozesse kommt es an den jeweiligen und umliegenden Schulen stetig zu sinkenden bzw. steigenden Schülerzahlen. Eine gravierende Folge ist die Schließung von Werkrealschulen. Entwicklung der Sonderschulen hin zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren / Inklusion Die Wahlfreiheit der Sorgeberechtigten, selbst zu entscheiden, ob sie ihr Kind inklusiv in einer Regelschule beschulen lassen wollen oder weiterhin in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) belassen, führt nicht nur zu Schülerverschiebungen, sondern auch zu einem erhöhten Beratungs- und Gesprächsbedarf bei betroffenen Eltern. Die SBBZ sind weiter gutachterlich tätig und begleiten die Kinder in den Regelschulen. Das zum Schuljahr 2015/2016 in Kraft getretene Inklusionsgesetz gibt vor, dass die inklusiven Schüler statistisch bei den Regelschulen geführt werden.
Vorteile, die in den vorgeschlagenen künftigen Bemessungskriterien gesehen werden:
(jeweils inkl. des Sekreta-riatsanteils für die GFSL)
Stellungnahme Geschäftsführende Schulleitungen zur Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen aus Sicht der allgemeinbildenden Schulen
An das Schulverwaltungsamt Stuttgart Frau Karin Korn Hauptstätterstr. 79
70182 Stuttgart
Sehr geehrte Frau Korn,
vielen Dank für die Informationen über die geplante Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen. Ich schicke Ihnen in Abstimmung mit Frau Schlüter, Frau Graf und Herrn Binder wie gewünscht für die Beratungen im Gemeinderat eine Stellungnahme aus Sicht der allgemeinbildenden Schulen.
Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz und grüße Sie freundlich.
Michael Hirn geschf. Schulleiter Sonderschulen
Anlage: Stellungnahme
Vorbemerkung
Wir begrüßen den Ansatz des Schulverwaltungsamtes, die Zuteilungsgrundsätze an die heute geltenden Anforderungen an die Schulsekretärinnen anzupassen und zu einem weniger differenzierten Zuteilungssystem zu kommen. Wir bedauern allerdings, dass diese Neukonzeption nur für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen vorgenommen wird und dass die beruflichen Schulen, an denen knapp ein Drittel der Schulsekretärinnen beschäftigt sind, nicht mit einbezogen wurden. An den allgemeinbildenden Schulen reichen die derzeit vorhandenen Sekretariatskapazitäten nicht aus. Bereits in den 90er Jahren wurde festgestellt, dass es an den Stuttgarter Schulen zahlreiche Stellen für Schulsekretärinnen fehlen. Durch die seither beschlossenen zusätzlichen Stellen konnte dieser Mangel nicht beseitigt werden. Und es sind seither zahlreiche zusätzliche Aufgaben wie z.B. der Ausbau des Ganztagesangebots, die Bonus-Card usw. hinzugekommen.
Einschätzung der Neuregelung
Wir stimmen der eher pauschalisierten Zuteilung und den 1/4-Schritten zu.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die inklusiv beschulten Schüler/innen bei der Berechnung der Sekretariatskapazitäten an der allgemeinen Schule und an der Sonderschule gezählt werden. Aufgrund der mit diesen Schüler/innen verbundenen Beratungsaufgaben sowie des notwendigen administrativen Aufwands ist dies absolut erforderlich.
Wir sind allerdings der Meinung, dass folgende Punkte berücksichtigt bei der Neukonzeption noch berücksichtigt werden sollten:
Die Neuregelung darf an keiner Schule zu einer Reduzierung der Sekretariatskapazitäten führen. Derzeit würde die Neukonzeption an einzelnen Schulen dazu führen, dass nennenswerte Stellenanteile wegfallen würden. Die Bemessungsgrundsätze sind deshalb so anzupassen, dass an jeder Schule mindestens der status quo erhalten wird. Die dadurch an anderen Schulen erforderlichen zusätzlichen Stellen müssen neu geschaffen werden.
Bei Verbundschulen (z.B. Grundschule und Gemeinschaftsschule) sollte der erhöhte Aufwand durch die unterschiedlichen Schularten berücksichtigt werden.
Soziale Zusammensetzung der Schülerschaft: An den Schulen sind sozial und kulturell benachteiligte Familien unterschiedlich stark repräsentiert, was zu einem unterschiedlichem Arbeitsaufkommen bei den Sekretärinnen führt. Wir schlagen deshalb vor, dass es einen Zuschlag für Schulen gibt, an denen diese Familien überdurchschnittlich repräsentiert sind. Mögliche Kriterien könnte die Zahl der Kinder mit Bonus-Card oder Migrationshintergrund sein – auch wenn diese Kriterien natürlich nicht automatisch mit einer sozial-kulturellen Benachteiligung einhergehen.
Aus Sicht der Sonderschulen weisen wir noch auf folgende Punkte hin:
Eine rein pauschale Zuweisung wird den Aufgaben an den unterschiedlichen Schulen nicht gerecht. Insbesondere die folgenden Bereiche sind an den Schulen sehr unterschiedlich ausgebaut. Es sollte also weiterhin „Zuschläge“ für diese Bereiche geben:
Schulkindergärten: Die Kinder, die den Schulkindergarten besuchen werden als Schüler/innen der Sonderschule gezählt. Für die Gesamtzahl wird dann die Sekretariatskapazität ermittelt. Die Stunden werden dann auf die Schule und den Schulkindergarten verteilt.
Die Schulkindergärten sind allerdings rechtlich und organisatorisch selbständige Einheiten, an denen ein eigenständiger Bedarf an Sekretariatskapazität besteht. Diesem eigenständigen Bedarf sollte durch einen Sockel im Umfang von einer Viertelstelle entsprochen werden. Darüber hinaus sollte an der bisherigen Zuweisung festgehalten werden.
Beratungsstelle / sonderpädagogische Frühförderung: Die Sonderschulen mit einer angeschlossenen Beratungsstelle bekommen derzeit einen Zuschlag von 20 Schüler/innen. Die Beratungsfälle verursachen allerdings einen wesentlich höheren Arbeitsaufwand als 20 Schüler/innen. Alleine durch Terminvereinbarung sind je Fall 1-2 Telefonate nötig. Auch die Dokumentation der Fälle (für jeden Beratungsfall wird eine detaillierte Karteikarte geschrieben und abgelegt) macht erheblich Arbeit. Außerdem haben die Beratungsstellen sehr unterschiedliche Fallzahlen.
Wir schlagen deshalb vor, dass die Schulen mit Beratungsstelle einen Sockelzuschlag von 40 Schüler/innen erhalten. Je angefangene 100 Beratungsfälle sollten die Schulen weitere 25 Schüler/innen zusätzlich angerechnet bekommen.
Sonderpädagogischer Dienst / Kooperation: Die Sonderschulen betreuen zunehmend Schüler/innen an den allgemeinen Schulen im Rahmen der Kooperation. Diese Schüler/innen und die damit verbundene Arbeit (Beratung von allgemeinen Schulen und Eltern; Terminvereinbar und -koordination, Dokumentation) werden derzeit bei der Zuweisung der Sekretariatskapazität nicht erfasst.
Wir schlagen vor, dass den Schulen je angefangene 50 Schüler/innen in der Kooperation 25 Schüler/innen zusätzlich angerechnet bekommen.
Eingruppierung der Sekretärinnen
Bei der Eingruppierung der Sekretärinnen in die Entgeltstufen wird nach Schularten differenziert. An den Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Sonder- und Gemeinschaftsschulen sind alle Sekretärinnen in E5 eingruppiert. An den Gymnasien ist die Erstkraft in E6 eingruppiert. Begründet wird dies mit der Koordination der Aufgaben gegenüber der „Zweitkraft“. An den beruflichen Schulen sind die Erstkräfte in E8 eingruppiert. Begründet wird dies mit einem Anteil selbständiger Beratung von über 1/3.
Unserer Ansicht nach gibt es keinen Grund für eine unterschiedliche Eingruppierung der Schulsekretärinnen an den verschiedenen Schularten. Schulsekretärinnen leisten an allen Schulen eine anspruchsvolle Arbeit. Grundsätzlich ist das Anforderungsprofil an die Arbeit einer Schulsekretärin an allen Stuttgarter Schulen sicher gleich.
Durch die Veränderungen der letzten Jahre sind die Anforderungen an die Arbeit der Schulsekretärinnen gestiegen. U.a. haben der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung, die Einführung der Gemeinschaftsschule, der Aufbau von Beratungsstellen, ein verstärkter sonderpädagogischer Dienst, der Ausbau der Ganztagesbetreuung und die zunehmenden inklusiven Beschulungsformen die Notwendigkeit, mit Eltern, anderen Schulen sowie anderen externen Kooperationspartnern zu kommunizieren und Verwaltungsvorgänge zu koordinieren, beträchtlich zugenommen. Nicht zuletzt hat der Beratungsbedarf gegenüber den Eltern beträchtlich zugenommen. Schulsekretärinnen übernehmen bei dieser Kommunikation mit Eltern und Schüler/innen eine unschätzbare Rolle, die weit über das Übermitteln vorliegender Informationen hinausgeht.
Auch der schulorganisatorische Ablauf der immer befristeten Erst- und Wieder-Feststellung bzw. Aufhebung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruchs sowie die Zusammenarbeit mit den allgemeinen Schulen im Rahmen der Inklusion sind wesentlich anspruchsvoller geworden.
Insofern bitten wir zu prüfen, ob die Eingruppierung der Schulsekretärinnen für alle Schulen so geregelt werden kann, wie es an den beruflichen Schulen möglich ist.
Uns ist bewusst, dass die Ausweitung der Stellen der Schulsekretariate nicht unerhebliche Kosten verursacht. Wir sind aber sicher, dass die vorgeschlagenen Anpassungen helfen würden, die anspruchsvolle und anstrengende Arbeit in den Schulsekretariaten besser zu bewältigen. Wir sind sicher, dass damit die Qualität der Arbeit der Stuttgarter Schulen verbessert und damit die Bildungschancen unserer Schüler/innen erhöht werden könnte.