Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 619/2016
Stuttgart,
09/19/2016



Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze an den Schulsekretariaten der allgemein bildenden Schulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich05.10.2016



Beschlußantrag:

1. Sachstandsbericht

2. Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze
3. Umsetzung der Ergebnisse der Neukonzeption
3.1 Es wird davon Kenntnis genommen, dass sich durch die schrittweise Umsetzung der neuen Zuteilungsgrundsätze ein vorübergehender Personalmehrbedarf in Höhe von 3,5 Stellen in Entgeltgruppe 5 bzw. 6 ergibt. Dieser Mehrbedarf kann auf der Grundlage der Schülerzahlen der Amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2015/2016 bis auf voraussichtlich 0,08 Stellen in den Folgejahren wieder abgebaut werden.

3.2 Weiterhin wird davon Kenntnis genommen, dass durch die Umsetzung ein vorübergehender Personalmehrbedarf in Höhe von 3,0 Stellen in Entgeltgruppe 5 bzw. 6 für Härtefallregelungen entsteht.

3.3 Vom zusätzlichen Stellenbedarf an der Meldestelle für berufliche Schulen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von 0,55 Vollzeitkräften (EG 6) außerhalb des Stellenplans unbefristet einzustellen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 zu treffen.

4. Stellenbedarf



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen regeln die Zuordnung von Stellen bzw. Stellenanteilen an den einzelnen Schulen unter Berücksichtigung der Schulart und der Schulgröße.

Anlässlich des Antrags Nr. 181/2016 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 09.06.2016 wurden der Schulbeirat und der Verwaltungsausschuss in den Sitzungen am 05. bzw. 06.07.2016 zum Stand der Stellenbemessung in den Schulsekretariaten per Tischvorlage unterrichtet. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, zum „Kleinen Stellenplanverfahren“ im Herbst eine Beschlussvorlage zur Neuordnung vorzulegen.

Zuvor erfolgte zuletzt mit der Mitteilungsvorlage GRDrs 681/2013 eine ausführliche Berichterstattung an den Verwaltungsausschuss, weshalb eine grundsätzliche Neuordnung der Zuteilungsgrundsätze bei den allgemein bildenden Schulen erforderlich wird. Folgende schul- und gesellschaftspolitische Eckpunkte wurden genannt:
- Auswirkungen des neuen Staatsangehörigkeitsrechts
- Ausbau der Grundschulen zu Ganztagesschulen / Einrichtung von Schülerhäusern
- Wegfall der Grundschulempfehlung
- Einführung von Gemeinschaftsschulen
- weitere strukturelle Veränderungen auf Grund der lfd. Schulentwicklungsplanung
- Entwicklung der Sonderschulen hin zu sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren / Inklusion

Von einer Arbeitsgruppe wurden ab 2014 Vorschläge für eine Neubemessung ausgearbeitet und den Geschäftsführenden Schulleitungen präsentiert, denen wiederum die Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt wurde. Mit der Neukonzeption sind folgende Ziele verbunden:
Die Ergebnisse der Neuvorschläge unter Beachtung der Ziele und Berücksichtigung der entsprechenden Stellungnahmen führen bei Zugrundelegung der Schülerzahlen des Schuljahres 2015/2016 zu einem Stellenmehrbedarf von insgesamt 0,08 Stellen.

Die Umsetzung dieser umfangreichen Maßnahmen, die sich durch die Veränderungen ergeben, soll in drei Schritten erfolgen. Begonnen werden soll mit den besonders dringlichen neuen Gemeinschaftsschulen, den Realschulen, und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zum Schuljahr 2017/2018. Zum Schuljahr 2018/2019 wären die Umsetzungen in einem zweiten Schritt bei den Grundschulen, Grund- und Hauptschulen und Grund- und Werkrealschulen fortzusetzen und zum Schuljahr 2019/2020 im dritten Schritt bei den Gymnasien und beim Schulverbund an der Jörg-Ratgeb-Schule abzuschließen.

Auf der Grundlage der Schülerzahlen des Schuljahres 2015/2016 würde sich folgender Stellenbedarf ergeben:
Erster Schritt – Schuljahr 2017/2018 = 30 betroffene Schulen = + 3,50 Stellen
Zweiter Schritt – Schuljahr 2018/2019 = 47 betroffene Schulen = - 0,92 Stellen
Dritter Schritt – Schuljahr 2019/2020 = 17 betroffene Schulen = - 2,50 Stellen
Stellenbedarf insgesamt somit: + 0,08 Stellen

Von dem – zunächst – entstehenden Stellenmehrbedarf von 3,5 Stellen können auf der Basis der Schülerzahlen 2015/2016 ab dem Schuljahr 2018/2019 voraussichtlich wieder 3,42 Stellen abgebaut werden. Da bei den einzelnen Umsetzungsschritten jeweils aktuelle Schülerzahlen der entsprechenden Schuljahre zugrunde gelegt werden müssen, ist dann der zu diesem Zeitpunkt notwendige Stellenbedarf anhand der neuen Zuteilungsgrundsätze maßgeblich. Die Verwaltung wird dazu nach Abschluss der Umsetzungsschritte einen Bericht vorlegen.

Die Umsetzungsmaßnahmen, die für die einzelnen Schulsekretariate erforderlich werden, führen zu Verschiebungen, die derzeit nicht konkret geplant werden können. Hinzu kommen die Maßnahmen, die durch die Schulentwicklung entstehen wie beispielsweise Schließung von Werkrealschulen oder Ausbau von Ganztagesschulen. Dadurch entstehende Personalüberhänge bzw. Fehlbedarfe können nicht immer 1:1 umgesetzt werden, so dass es zu vorübergehenden Personalmehrbedarfen kommt. Umsetzungen mit dem bestehenden Personal müssen zudem sozialverträglich erfolgen. Um die Arbeit in den Schulsekretariaten nicht zu sehr zu beeinträchtigen, werden für Härtefälle und eine Übergangszeit von ca. 4 Jahren weitere 3,0 „Pool-Stellen“ benötigt.

Die beruflichen Schulen wurden ausgenommen, da sich hier keine so grundlegenden strukturellen Veränderungen in der Bildungslandschaft ergeben. Zudem gibt es hier bereits sehr vereinfachte Bemessungsschritte in personalwirtschaftlich sinnvollen Stufen.

Aufgrund der wachsenden Zahl von Flüchtlingen, die Vorbereitungs- und VABO-Klassen besuchen, gibt es zudem einen weiteren Stellenbedarf von 0,55 Stellen.



Finanzielle Auswirkungen

Die Stellen von Schulsekretärinnen sind nach Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Bei der Ermittlung der Kosten wurde deshalb mit dem Durchschnittswert der beiden Entgeltgruppen kalkuliert. Auch hier können derzeit nur die Schülerzahlen des Schuljahres 2015/2016 zugrunde gelegt werden, die sich in den kommenden Schuljahren noch verändern können.

Haushaltsjahr 2017

Umsetzung Neukonzeption ab Schuljahr 2017/2018 (Mehrbedarf 3,5 Stellen)
(Gemeinschaftsschulen + 0,5 Stellen, Realschulen + 2,75 Stellen, SBBZ + 0,25 Stellen)
= 3,5 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 199.325 Euro
davon anteilmäßig für 4 Monate ab 09/2017 = rd. 66.440 Euro
+ 3,0 Härtefall-Stellen
= 3,0 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 170.850 Euro
davon anteilmäßig für 4 Monate ab 09/2017 = 56.950 Euro
Mehraufwand 2017 somit: 123.390 Euro

Haushaltsjahr 2018

Aus Umsetzung Neukonzeption zum Schuljahr 2018/2019
= 3,5 + 3,0 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 199.325 Euro + 170.850 Euro
davon abzuziehen:
Umsetzung Neukonzeption ab Schuljahr 2018/2019 (Überhang 0,92 Stellen)
(Grundschulen - 0,67 Stellen, Grund- und Hauptschulen/Grund- und Werkrealschulen
- 0,25 Stellen)
= 0,92 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 52.390 Euro
davon anteilmäßig für 4 Monate ab 09/2018 = rd. 17.460 Euro Ersparnis
Mehraufwand 2018 somit: 352.710 Euro

Haushaltsjahr 2019

Aus Umsetzung Neukonzeption zum Schuljahr 2018/2019
= 3,5 +3,0 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 370.175 Euro Mehraufwand
davon abzuziehen:
aus Umsetzung Neukonzeption 2018/2019 = 0,92 x 56.950 Euro,
pro Stelle und Jahr =
rd. 52.390 Euro Ersparnis sowie
Umsetzung Neukonzeption ab Schuljahr 2019/2020 (Überhang 2,5 Stellen)
(Gymnasien – 2,67 Stellen, Schulverbund Jörg-Ratgeb-Schule + 0,17 Stellen)
= 2,5 x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 142.375 Euro
davon anteilmäßig für 4 Monate ab 09/2019 = rd. 47.460 Euro Ersparnis
Mehraufwand 2019 somit: rd. 270.325 Euro (= 370.175 Euro abzüglich 52.390 Euro und abzüglich 47.460 Euro)


Haushaltsjahre 2020 und 2021

Aus Umsetzung Neukonzeption zum Schuljahr 2018/2019
3,0 Härtefallstellen + 0,08 Stellen dauerhafter Mehrbedarf x 56.950 Euro, pro Stelle und Jahr = rd. 175.400 Euro Mehraufwand
Alle anderen vorübergehend geschaffenen Stellen sind bis 12/2019 abgebaut
Mehraufwand 2020 und 2021 somit jeweils: rd. 175.400 Euro

Mehraufwand ab 2022 somit: rd. 4.600 für die dauerhafte Schaffung von 0,08 Stellen


Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Entwicklungen im Flüchtlingsbereich

Es entsteht ein Mehraufwand für die Schaffung einer 0,55 Springkraftstelle zur Unter-
stützung der Schulsekretariate mit Vorbereitungsklassen in EG 6 von 32.285 Euro jährlich.
Für das Haushaltsjahr 2016 entsteht ein anteiliger Mehraufwand für die ab sofort zu
besetzenden Stellen (ab 15. Oktober 2016) von rd. 6.730 Euro.



Beteiligte Stellen

Mitzeichnung der Referate ARK und WFB
Der Örtliche Personalrat des Schulverwaltungsamt ist mit dem in der Vorlage dargelegten Vorgehen einverstanden.



Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 181/2016 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Bürgerhaushalt, Vorschlags-Nr. 12537, Listenplatz 190



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 - Ausführliche Begründung
Anlage 2 - Gegenüberstellung der bisher gültigen Zuteilungsgrundsätzen zu den Neuvorschlägen
Anlage 3 - Stellungnahme der Geschäftsführenden Schulleitungen zur Neukonzeption
Anlage 4 - Übersicht zur Anzahl der Schulen, die von Veränderungen betroffen sind


Ausführliche Begründung

Ausgangssituation

Die Personalbedarfsbemessung für Schulsekretärinnen erfolgt auf der Grundlage der sog. Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen. Derzeit regeln die 1998 vom Gemeinderat beschlossenen Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen die Zuordnung von Stellen bzw. Stellenanteilen an den einzelnen Schulen unter Berücksichtigung der Schulart und der Schulgröße. Auf Grund vielfältiger Entwicklungen im bildungspolitischen Bereich während der letzten Jahre mussten die Bemessungsgrundsätze stetig nachgebessert werden.

Ergänzt wurden die Zuteilungsgrundsätze durch Änderungsbeschlüsse vom 24.11.2005 (GRDrs 461/2005), vom 7.11.2007 (GRDrs 429/2007) und vom 02. Juli 2010 (GRDrs 205/2010). Entsprechend dieser Beschlüsse ist eine Veränderung der Schülerzahlen bei der Personalbemessung dann zu berücksichtigen, wenn zwei aufeinander folgende Amtliche Schulstatistiken dies bestätigen. Die derzeit gültigen Zuteilungsgrundsätze sind in Anlage 2 abgebildet.

Mit der Mitteilungsvorlage GRDrs 681/2013 vom 03.07.2013 wurde dem Gemeinderat ausführlich darüber berichtet, wie sich die verschiedenen bildungspolitischen Beschlüsse und gesellschaftlichen Entwicklungen bis hin zu den Schulsekretariaten auswirken. Mehr denn je bestätigt sich, dass die derzeit gültigen Zuteilungsgrundsätze einer dringenden Anpassung bedürfen. Die 2013 aufgezeigten Veränderungen haben sich seither weiterentwickelt.

Mit der Tischvorlage zum Antrag Nr. 181/2016 der SPD-Fraktion vom 09. Juni 2016 wurde der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 06. Juli 2016 zum aktuellen Stand der Stellenbemessung in den Schulsekretariaten informiert.

Nachstehend wird nochmals auf die schwerpunktmäßigen Veränderungen bei den allgemein bildenden Schulen eingegangen:

Doppelzählung „ausländischer Schüler/-innen“
Dieses in früheren Jahren angewandte Kriterium ist durch die Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit nicht mehr aussagekräftig. Ersatzweise hierfür die Schüler/-innen aus Migrantenfamilien in der Amtlichen Schulstatistik heranzuziehen, verfehlt den Sinn dieser Doppelzählung, da in vielen dieser Familien deutsch gesprochen wird.

Ausbau der Grundschulen zu Ganztagesschulen / Einrichtung von Schülerhäusern
Die derzeitigen Doppelzählungen bei Ganztagsschulen laufen oft ins Leere, da nur einmal eine Doppelzählung möglich ist und bei Schulen mit hohem Ausländeranteil dies bereits weitgehend ausgereizt wurde. Hier muss eine andere Lösung gefunden werden, von der alle Schulen gleichermaßen profitieren. Nach derzeit gültigen Zuteilungsgrundsätzen wird die Einrichtung von Schülerhäusern noch nicht berücksichtigt.

Wegfall der Grundschulempfehlung
Der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung führt zu einem stark veränderten Anmeldeverhalten bei den Sorgeberechtigten. Dies führt zu enormen Schülerbewegungen innerhalb der einzelnen Schularten mit entsprechenden Auswirkungen auf die Schulsekretariate.

Einführung von Gemeinschaftsschulen
Diese neue Schulart ist in den Zuteilungsgrundsätzen bislang noch nicht berücksichtigt. Ab dem Schuljahr 2016/2017 gibt es in Stuttgart bereits acht Gemeinschaftsschulen. Bei drei unterschiedlichen Zuteilungsgrundsätzen für die Schularten der Sekundarstufe I muss eine gerechte Lösung für die Bemessung erfolgen.

Weitere strukturelle Veränderungen auf Grund der laufenden Schulentwicklungsplanung
Am auffälligsten zeigen sich die Veränderungsprozesse bei den Grund- und Werkrealschulen, bei den Grundschulen, die sich zur Ganztagesschule entwickeln oder bei den Schulen, die sich hin zu einer Gemeinschaftsschule entwickeln. Durch solche Prozesse kommt es an den jeweiligen und umliegenden Schulen stetig zu sinkenden bzw. steigenden Schülerzahlen. Eine gravierende Folge ist die Schließung von Werkrealschulen.

Entwicklung der Sonderschulen hin zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren / Inklusion
Die Wahlfreiheit der Sorgeberechtigten, selbst zu entscheiden, ob sie ihr Kind inklusiv in einer Regelschule beschulen lassen wollen oder weiterhin in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) belassen, führt nicht nur zu Schülerverschiebungen, sondern auch zu einem erhöhten Beratungs- und Gesprächsbedarf bei betroffenen Eltern. Die SBBZ sind weiter gutachterlich tätig und begleiten die Kinder in den Regelschulen. Das zum Schuljahr 2015/2016 in Kraft getretene Inklusionsgesetz gibt vor, dass die inklusiven Schüler statistisch bei den Regelschulen geführt werden.


Weiterhin wurde in der Mitteilungsvorlage dargestellt, dass bezüglich der weiteren Schritte eine Arbeitsgruppe gebildet wird, die dann gemeinsam Vorschläge für neue Bemessungskriterien ausarbeitet. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Schulverwaltung, Schulsekretärinnen der betroffenen Schularten und dem Örtlichen Personalrat wurde im Februar 2014 gebildet. Ein Treffen der Arbeitsgruppe fand Anfang April 2014 statt. Vor allem durch die Zusammensetzung der Gruppe aus den verschiedenen Schularten ergab sich ein reger Meinungsaustausch mit vielen Insider-Informationen und einer Flut von Vorschlägen, die aber nicht alle berücksichtigt werden konnten. Im Anschluss an die Sitzung erfolgte eine Sammlung von Vorschlägen und Anregungen für neue Zuteilungsgrundsätze, die dann wiederum sortiert und ausgewertet und in einem gemeinsamen „Brainstorming“ zwischen Örtlichem Personalrat und Verwaltung diskutiert und ergänzt wurden.

Bedingt durch schulinterne Termine, die sich im letzten Quartal eines Schuljahres häufen, war ein weiteres Treffen der Arbeitsgruppe nicht möglich. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wurden deshalb schriftlich von den von Verwaltung und Personalrat erarbeiteten zusammengefassten und möglichen Vorschlägen zur Anpassung von Zuteilungsgrundsätzen informiert mit der Bitte um nochmalige Stellungnahme. Auf der Grundlage der danach eingegangenen Rückmeldungen und unter Berücksichtigung besonderer Kriterien fand eine erneute Überarbeitung statt, die nun in eine amtsinterne Abstimmungsphase mündeten. Diese Fassung der Entwürfe zu Neuvorschlägen einer künftigen Bemessung wurde den Geschäftsführenden Schulleitungen der Grundschulen, Grund- und Hauptschulen, Grund- und Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (ehemals Sonderschulen) sowie den Mitgliedern der Arbeitsgruppe und einer Vertretung aus dem Haupt- und Personalamt in einer Informationsveranstaltung am 18. März 2015 vorgestellt.


Dabei wurden nochmals die wesentlichen Ziele hervorgehoben:
Wünsche und Vorstellungen in den Stellungnahmen, die diesen Zielen zuwiderlaufen, konnten nicht berücksichtigt werden.

Die Vorschläge zur Anpassung künftiger Zuteilungsgrundsätze sehen nach Abschluss aller Abstimmungsphasen sowie nach zwischenzeitlich erfolgten aktuellen Nachbesserungen wie folgt aus:
· Die Zählung von Inklusionskindern sollte gerechter Weise bei der abgebenden und bei der aufnehmenden Schule erfolgen. Nach den derzeit gültigen Grundsätzen können Inklusionskinder nur nach der statistischen Erfassung gezählt werden (= aufnehmende Schule). Da die Inklusionskinder an der „aufnehmenden“ und an der „abgebenden“ Schule einen Verwaltungsaufwand verursachen, erfolgt hier eine Doppelzählung. Dies wurde durch eine aktuelle Abfrage bei den SBBZ bestätigt.


Vorteile, die in den vorgeschlagenen künftigen Bemessungskriterien gesehen werden:

Die konkreten Vorschläge für künftige Bemessungsgrundätze sind in der Gegenüberstellung in Anlage 2 dargestellt.

Die von den Geschäftsführenden Schulleitungen erfolgte gemeinsame Stellungnahme zu den Vorschlägen der Verwaltung ist in Anlage 3 abgebildet.

Personalsituation
Für die ca. 160 Stuttgarter Schulen stehen insgesamt 177,44 Stellen (davon 9,0 Springkraftstellen, 0,75 Stellen für die Meldestelle der beruflichen Schulen, 2,0 Pool-Stellen und 1,95 Stellen für den Mehraufwand durch Flüchtlinge) zur Verfügung. Hiervon wiederum können 49,16 Stellen den beruflichen Schulen zugeordnet werden sowie 114,58 Stellen den allgemein bildenden Schulen. Derzeit sind an den Stuttgarter Schulen insgesamt 245 Schulsekretärinnen beschäftigt. Hiervon sind ca.170 an den allgemein bildenden Schulen eingesetzt; momentan sind neun Springerinnen beschäftigt. Ein Teil der Schulsekretärinnen ist an mehr als einer Schule beschäftigt. Diese Zahlen machen deutlich, dass der Großteil der Schulsekretärinnen in Teilzeit beschäftigt ist.

Hinsichtlich der besonderen Situation an den allgemeinbildenden Schulen durch die Neuordnung der Zuteilungsgrundsätze wurden Stellenfehlbedarfe oder Stellenüberhänge auf Grund sich verändernder Schülerzahlen, die sich auf Grund der derzeitigen Bemessungsrichtlinien ergeben haben, 2015 nur bei beruflichen Schulen umgesetzt. Der Grund lag darin, dass ursprünglich davon ausgegangen wurde, ab 2016 in großem Ausmaß Anpassungen vornehmen zu können. In einer derartigen Situation hätte es keinen Sinn gemacht, Aufstockungen bzw. Reduzierungen bei einzelnen Schulen vorzunehmen. In kurzen Phasen hintereinander personelle Veränderungen in den Schulsekretariaten vorzunehmen, wäre auf großes Unverständnis und großen Unmut bei den Schulleitungen gestoßen.

Bei Zugrundelegung der Amtlichen Schulstatistik 2015/2016 würden sich die Änderungsvorschläge wie folgt auf den Stellenbedarf auswirken:
Schulart

(jeweils inkl. des Sekreta-riatsanteils für die GFSL)

Soll-Bemessung derzeitSoll-Bemessung nach AnpassungsvorschlagÜberhang bzw. Mehrbedarf
Grundschulen32 1/631 1/2Überhang
2/3
Grund-und Hauptschulen / Grund- und Werkrealschulen19 1/618 11/12Überhang
1/4
Realschulen10 2/313 5/12Mehrbedarf
2 3/4
Gymnasien30 1/327 2/3Überhang
2 2/3
Schulverbund Jörg Ratgeb2 1/32 1/2Mehrbedarf
1/6
Gemeinschaftsschulen5 2/36 1/6Mehrbedarf
1/2
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren14 11/1215 1/6Überhang
1/4
Mehrbedarf insgesamt: 1/12 Stelle (= 0,08 Stellen)


Auf der Grundlage der neuen Bemessungskriterien sind insgesamt 94 Schulen von Veränderungen betroffen (s. auch Übersicht Anlage 4). Diese überaus große Anzahl umzusetzender Fälle kann nicht in einem Zuge durchgeführt werden. Maßnahmen in diesem Ausmaß können nur schrittweise erfolgen. Vorgeschlagen wird deshalb, in drei Schritten wie folgt vorzugehen:

Ab dem Schuljahr 2017/2018:
Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Sonderschulen (=
30 Maßnahmen)
ab dem Schuljahr 2018/2019:
Grundschulen, Grund- und Hauptschulen, Grund-und Werkrealschulen (= weitere 47 Maßnahmen) und
ab dem Schuljahr 2018/2019:
Gymnasien und Schulverbund Jörg-Ratgeb-Schule (= weitere 17 Maßnahmen)

Wenn den neuen Zuteilungsgrundsätzen zugestimmt wird, kann mit den konkreten Umsetzungsmaßnahmen zum Schuljahr 2017/2018 gestartet werden. Unter der Bedingung, dass mit den erforderlichen Planungen bzw. vorbereitenden Arbeiten bereits Anfang des Kalenderjahres 2017 begonnen wird, können erste personelle Umsetzungsmaßnahmen rechtzeitig zum Schuljahr 2017/2018 erfolgen. Ein Zeitraum von vier Jahren (bis Ende 2020) bis zur Beendigung aller umzusetzenden Maßnahmen wird als realistisch und angemessen betrachtet. Erfahrungen aus dem Personalbereich zeigen, dass eine Vorlaufzeit in diesem Rahmen erforderlich ist.

Um zu gewährleisten, dass die Anpassungen (nach oben und nach unten) zeitnah bzw. innerhalb der angedachten drei Schuljahre erfolgen können, ist ein großes Ausmaß an Planungen und begleitenden Maßnahmen erforderlich. Einer der gravierendsten Änderungen bei der Schulentwicklung wird die Schließung der Grund- und Werkrealschulen sein; dieser Prozess wird sich ca. vier bis fünf Jahre ziehen. So gibt es zwar einerseits Schulen mit „sinkenden“ Schülerzahlen, die aber woanders wieder auftauchen. Was die Entwicklung der Schülerzahlen angeht, muss im Einzelfall pro Schule eine Prognose erstellt werden, was besonders im Hinblick auf evtl. entstehende Stellenüberhänge wichtig ist.

Unter Berücksichtigung dieser unterschiedlichen Schulentwicklungsprozesse müssen eine große Anzahl von Abstimmungsgesprächen mit unterschiedlich Beteiligten geführt werden. Den betroffenen Schulleitungen und den Schulsekretärinnen müssen Vorschläge unterbreitet werden, die zum Einen praktikabel, aber auch sozialverträglich sein müssen. Die zu führenden Gesprächen werden nicht unbedingt konfliktfrei ablaufen. Der / die Sachbearbeiter/-in muss sowohl beraten und betreuen und vor allem Fingerspitzengefühl zeigen.

Erfahrungen zeigen, dass es nicht einfach und oft zeitraubend ist, Veränderungen, die sich durch Schülerzahlentwicklungen bei Bemessungen, ergeben, umzusetzen. In den letzten Jahren waren hiervon (ohne. berufliche Schulen) jährlich rd. 6 bis 8 Schulen betroffen. Es ist damit zu rechnen, dass auch nach Ablauf von drei Schuljahren noch „Restbestände“ der vorgenannten Maßnahmen abzuwickeln sind.

Es stellt keine leichte Aufgabe dar, diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in der Innenverwaltung mit dem bestehenden Personalstand zu bewältigen. Angefangen von den vorbereitenden Maßnahmen ab Frühjahr 2017 bis hin zur ersten praktischen Umsetzungsphase im Schuljahr 2017/2018 sowie den weiterführenden Maßnahmen, die mindestens drei Jahre andauern, bedeutet dies einen enormen Kraftakt. Das Schulverwaltungsamt wird versuchen, mit Unterstützung einer Wiedereinsteigerin oder eines/-r Absolventen/Absolventin des gehobenen Verwaltungsdienstes personelle Unterstützung zu erhalten.


Härtefallregelung

Für Härtefälle, die durch die Schulentwicklung entstehen, wurden im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2014/2015 zwei Pool-Stellen genehmigt. Diese zusätzlich zur Verfügung stehenden Stellen sind sehr knapp bemessen und können deshalb nur für die absolut notwendigsten Fälle eingesetzt werden. Zum einen ist es nicht einfach, die „richtigen“ Bedarfe zu berücksichtigen, ebenso erfordert es Überzeugungskraft.

Mit der Neukonzeption verbundene Anpassungen müssen immer in Abstimmung mit Schulleitung und mit Schulsekretärin erfolgen. Durch evtl. „Zwangsumsetzungen“, die nicht im Einvernehmen erfolgen würden, wären Konfliktsituationen vorprogrammiert. Hinzu kommt, dass teilweise auch auf besondere persönliche Situationen betroffener Mitarbeiterinnen Rücksicht genommen werden muss.

Erforderlich sind ebenso Abstimmungsprozesse zur Schulentwicklung (z. B. Veränderung der Schulart, Zusammenlegungen, Standortschließungen) und zur Schülerentwicklung. Einer der gravierendsten Änderungen ist die Schließung vieler Werkrealschul-Standorte; dieser Prozess zieht sich jeweils über ca. vier bis fünf Jahre hin. Oft muss dabei die Einrichtung einer Ganztagsschule an der verbleibenden Grundschule mitberücksichtigt werden.

All diese Maßnahmen ziehen Schülerverschiebungen nach sich, deren Auswirkungen in den Schulsekretariaten derzeit nicht konkret geplant werden können. Da sich stellenmäßige Umsetzungen am bestehenden Personalstand orientieren und auch sozialverträglich erfolgen sollen, wird von einer endgültigen Umsetzung in ca. fünf Jahren ausgegangen. Um die Arbeit in den Schulsekretariaten in dieser Übergangszeit nicht zu beeinträchtigen, wird die Schaffung von weiteren drei Schulsekretärinnen – befristet bis Ende 2021 – als notwendig erachtet.

Folgende Kriterien (sozialverträglich oder schulentwicklungsbedingt) sollten für Härtefallregelungen berücksichtigt werden:
In diesem Zusammenhang wird auf die erste umfassende Überarbeitung der Zuteilungsgrundsätze in den 90er Jahren hingewiesen. Kriterien für Personalumsetzungen waren hier beispielsweise die Berücksichtigung von angemessenen Wegezeiten oder der Einsatz in maximal zwei Schulanlagen oder auch das Lebensalter der betroffenen Mitarbeiterinnen. Nach Möglichkeit sollte keine Mitarbeiterin, die das 60. Lebensjahr vollendet hat, gegen ihren Wunsch an eine andere Schule umgesetzt werden. Diese Härtefallregelung stellte bei den Umsetzungen seinerzeit ein bewährtes Instrument dar. Im Vergleich dazu gestalten sich die Veränderungen durch die aktuellen Gegebenheiten in der Schulentwicklung mit weitaus größeren Folgen für die Schulsekretariate. Die Verfügung über einen Stellenpool mit mindesten 5,0 Stellen ist deshalb unerlässlich.

Entwicklungen im Flüchtlingsbereich
Nicht integriert in die Bemessungskriterien wurden die Flüchtlingskinder in Vorbereitungsklassen. Hier handelt es sich um eine Thematik, die nicht durch eine Veränderung in den Zuteilungsgrundsätzen gelöst werden kann, da Vorbereitungsklassen während eines laufenden Schuljahres stetig aufgefüllt werden und somit starken Schwankungen unterliegen. Der Stichtag Amtliche Schulstatistik würde hier zu keiner gerechten Zuordnung führen. Deshalb wurde der hierfür entstehende Stellenbedarf in den ämterübergreifenden Gemeinderatsdrucksachen 383 und 882/2015 „Entwicklungen im Flüchtlingsbereich“ dargestellt.

Die daraufhin im Rahmen der Stellenberatungen zum Doppelhaushalt insgesamt geschaffenen 1,95 Stellen für Schulsekretariate wurden alle in Anspruch genommen. Über einen Umfang von 2 x 0,50 Stellen wurden Springerinnen beschäftigt. Diese werden bedarfsorientiert eingesetzt. Die verbleibenden 0,95 Stellen wurden mit 0,25 Stellen an die Meldestelle für berufliche Schulen und der verbleibende Rest an Schulen mit einer Anzahl von mind. 3 Vorbereitungsklassen verteilt. Dadurch ergab sich pro einzelner Schule bzw. Schulsekretärin kein besonders hoher Stellenanteil, da in kleinsten Stellenanteilen aufgeteilt werden musste. Der wöchentlich erhöhte Stundenumfang belief sich auf ca. 2 Stunden. Schulen mit nur einer oder zwei Vorbereitungsklassen konnten leider nicht berücksichtigt werden. Dies war ein sehr aufwändiges Verfahren, da die verbleibenden Stellenanteile auf ca. 15 Schulen verteilt werden mussten.

Da dadurch einige Schulen leer ausgegangen sind, haben diese zum Teil mit Unverständnis reagiert und sich ungerecht behandelt gefühlt. Jedoch hatte die Verwaltung keine andere Wahl als diese „Notversorgung“, da es einfach nicht möglich ist, 1,95 Stellenanteile auf – derzeit – 118 Vorbereitungsklassen zu verteilen. Der errechnete Aufwand für die Betreuung von Flüchtlingskindern beläuft sich aktuell auf insgesamt 2,50 VZK. Die Berechnung ergibt sich aufgrund der vom Staatlichen Schulamt gemeldeten Anzahl von Flüchtlingskindern in den Vorbereitungsklassen wie folgt:

Anzahl Flüchtlingskinder in Vorbereitungsklassen
901 x 3 Std. Aufwand = insgesamt 2.703 Std. Aufwand = Personalbedarf 1,70 VKZ +
Anzahl UMF in Meldestelle für berufliche Schulen
625 x 2 Std. Aufwand = insgesamt 1.250 Std. Aufwand = Personalbedarf 0,80 VKZ
In der Summe ergibt dies einen Personalbedarf von 2,50 VKZ; demgegenüber stehen die o. g. 1,95 Stellen. Somit ergibt sich ein Mehrbedarf von 0,55 Stellen.



Situation Springkräfte
Die Verpflichtung der Stadt Stuttgart, das nicht lehrende Personal an den Schulen vor Ort zu stellen, umfasst auch den Verhinderungsfall. Hierfür stehen für alle Schulsekretariate insgesamt 9,0 Springerstellen zur Verfügung. Gemessen am tatsächlichen Stellenbestand an Schulsekretärinnen entspricht dies einem prozentualen Anteil von ca. 5,5 %. Springkräfte sind mit einem Stellenumfang von 50 % beschäftigt, so dass max. bis zu 18 Springkräfte im Einsatz sein können.

Springkraftstellen unterliegen jedoch einer starken Fluktuation, so dass nicht zu jedem Zeitpunkt alle Stellen voll besetzt sind, da es nicht immer möglich ist, frei werdende Stellen sofort nahtlos nachbesetzen zu können. Aufgrund dieser Situation kommt es immer wieder zu Klagen durch die Schulleitungen, wenn bei Ausfällen nicht kurzfristig mit Springkräften Ersatz gestellt werden kann. Ein genereller Mehrbedarf an zusätzlichen Springkräften besteht jedoch nicht.

Der Einsatz der Springkräfte erfolgt schwerpunktmäßig an Schulen mit Alleinkräften bei krankheitsbedingten Ausfällen einschl. Kuraufenthalten. Auch wenn die Schule Anspruch auf einen größeren Stundenumfang hat, können nur 50 %-Kräfte aushelfen. Immer öfter werden Springkräfte auch zur Unterstützung in Schulsekretariaten eingesetzt, wenn es punktuell zu einem hohen Arbeitsanfall kommt oder um der Stammsekretärin die Möglichkeit einzuräumen, aufgelaufene Mehrarbeitsstunden abzugleiten. Einsätze sind aber auch erforderlich bei einem personellen Wechsel in einem Schulsekretariat, der ebenso wie bei einer frei werdenden Springkraftstelle nicht unbedingt durch eine nahtlose Nachbesetzung möglich ist.

Eingruppierung
Das Haupt- und Personalamtes führt hierzu aus:

Die Eingruppierung der Beschäftigten in den Schulsekretariaten basiert auf den derzeit geltenden Tarifmerkmalen des BATs, übergeleitet in die entsprechenden Entgeltgruppen des TVöDs. Die Eingruppierung nach EG 5 entspricht der Tarifrechtsprechung einer Vielzahl von Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie des Bundesarbeitsgerichts.

Darüber hinaus gibt es in Stuttgart eine übertarifliche Eingruppierung für „Erstkräfte“ an Gymnasien (EG 6), am Schulverbund Neugereut (EG 6) sowie an Beruflichen Schulen (EG 8) auf Basis der GRDrs 169/1992.

Insgesamt verteilt sich die Eingruppierung der Schulsekretärinnen wie folgt:


EG 5 : 98,25 Stellen
EG 6: 56,44 Stellen
EG 8: 22,75 Stellen

Untersuchungen der GPA und der KGST sowie zahlreiche Städteumfragen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass der Standard in Stuttgart in puncto Eingruppierung und Bemessung als positiv zu werten ist.

Ab dem 01.01.2017 tritt die neue Entgeltordnung in Kraft. Die Redaktionsverhandlungen sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung die weitere Umsetzung prüfen und die Fachämter rechtzeitig informieren.

Für eine darüber hinausgehende höhere Eingruppierung von Schulsekretärinnen sieht das zuständige Haupt- und Personalamt derzeit keine tarifkonforme Möglichkeit. Insbesondere die von den Geschäftsführenden Schulleitungen aufgezählten zusätzlichen bzw. neuen Aufgaben der Schulsekretärinnen würde – im Hinblick auf die inneren und äußeren Schulangelegenheiten - vielmehr ein Projekt zur Aufgabenkritik in den Schulsekretariaten begründen als eine höhere Eingruppierung.




Anlage 2 zu GRDrs 619/2016

Gegenüberstellung
zur Zeit gültige Zuteilungsgrundsätzen / Neuvorschläge

Grundschulen

Zuteilungsgrundsätze bisherZuteilungsgrundsätze neuer Vorschlag
bis 349 Schüler/-innen = 1/2 Stelle
ab 350 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 550 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 800 Schüler/-innen = 1 Stelle

+ folgende Zuschläge:
Anzahl ausländische Schüler/-innen
Ganztagesschule (Doppelzählung)
pro Gruppe VGS / Hort je 15 Schüler/-innen
bis 349 Schüler/-innen =1/2 Stelle
ab 350 Schüler/-innen = 3/4 Stelle
ab 600 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 850 Schüler/-innen = 1 1/4 Stelle

+ folgende Zuschläge:
Schulen mit Ganztagesangebot ab einer Schülerzahl von 200
1/4 Stelle (auch Schülerhaus, nicht VGS)

Weiterführende Schulen

Zuteilungsgrundsätze bisherZuteilungsgrundsätze neuer Vorschlag
Grund- und Hauptschulen
Grund- und Werkrealschulen
einheitlich für


Grund- und Hauptschulen bzw.
Grund- und Werkrealschulen

Gemeinschaftsschulen

Realschulen

Gymnasien

Schulverbund (Jörg Ratgeb-Schule)





bis 349 Schüler/-innen = 1/2 Stelle
ab 350 Schüler/-innen = 3/4 Stelle
ab 650 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 950 Schüler/-innen = 1 1/4 Stelle
ab 1.250 Schüler/-innen = 1 1/2 Stelle

+ folgende Zuschläge:
Schulen mit Ganztagesangebot ab einer Schülerzahl von 200
1/4 Stelle (auch Schülerhaus, nicht VGS)
Gymnasien und Schulverbund ab einer Schülerzahl von 700 weitere 1/4 Stelle
bis 349 Schüler/-innen =1/2 Stelle
ab 350 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 550 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 800 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 1.100 Schüler/-innen = 1 1/6 Stelle

+ folgende Zuschläge:
Anzahl ausländische Schüler/-innen
Ganztagesschule (Doppelzählung)
pro Gruppe VGS / Hort je 15 Schüler/-innen
Realschulen
bis 349 Schüler/-innen =1/2 Stelle
ab 350 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 500 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 650 Schüler/-innen = 1 Stelle

+ Zuschlag von 25 % bei Ganztagesangebot
Gymnasien
bis 349 Schüler/-innen = 3/4 Stelle
ab 350 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 500 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 650 Schüler/-innen = 1 1/6 Stelle
ab 800 Schüler/-innen = 1 1/3 Stelle
ab 950 Schüler/-innen = 1 1/2 Stelle
ab 1.100 Schüler/-innen = 1 2/3 Stelle

+ Zuschlag von 25 % bei Ganztagesangebot
Schulverbund (Jörg Ratgeb-Schule)
Berechnung je nach Schulart
(Hauptschule, Realschule, Gymnasium)
Gemeinschaftsschule
Neue Schulart – bisher keine Grundlagen


Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Zuteilungsgrundsätze bisherZuteilungsgrundsätze neuer Vorschlag
Förderschwerpunkt Lernen
bis 119 Schüler/-innen =1/2 Stelle
ab 120 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 180 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 240 Schüler/-innen = 1 Stelle

+ Zuschlag (Doppelzählung) bei Ganztagesschule




Sonstige SBBZ mit Ganztagesbetrieb
bis 99 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 100 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 150 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 200 Schüler/-innen = 1 1/6 Stelle
ab 250 Schüler/-innen = 1 1/2 Stellen

Sonstige SBBZ ohne Ganztagesbetrieb
bis 49 Schüler/-innen = 1/3 Stelle
ab 50 Schüler/-innen = 1/2 Stelle
ab 100 Schüler/-innen = 2/3 Stelle

+ folgende Zuschläge:
Hinzurechnung der Kinder aus Schulkindergarten 30 Schüler/-innen für Frühberatungsstelle bei allen Sonderschulen


Förderschwerpunkt Schüler in längerer Krankenhausbehandlung
bis 60 Schüler/-innen = 1/2 Stelle
ab 61 Schüler/-innen = 3/4 Stelle
bis 119 Schüler/-innen =1/2 Stelle
ab 120 Schüler/-innen = 3/4 Stelle
ab 200 Schüler/-innen = 1 Stelle

+ folgende Zuschläge:
Schulen mit Ganztagesangebot ab einer Schülerzahl von 60 im Stammgebäude
1/4 Stelle
Zählung von Inklusionskindern

Alle sonstigen SBBZ
(alles Ganztagesschulen)
bis 99 Schüler/-innen = 3/4 Stelle
ab 100 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 175 Schüler/-innen = 1 1/4 Stelle
ab 250 Schüler/-innen = 1 1/2 Stelle
ab 325 Schüler/-innen = 1 3/4 Stellen

Zählung von Inklusionskindern

Die Zahl der Kinder in den Sonderschulkindergärten wird bei der Schülerzahl des entsprechenden SBBZ mit eingerechnet







kein Änderungsvorschlag
Anlage 3 zu GRDrs 619/2016

Stellungnahme Geschäftsführende Schulleitungen zur Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen aus Sicht der allgemeinbildenden Schulen

An das
Schulverwaltungsamt Stuttgart
Frau Karin Korn
Hauptstätterstr. 79

70182 Stuttgart

Stuttgart, 14. April 2015

Stellungnahme zur Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen

Sehr geehrte Frau Korn,

vielen Dank für die Informationen über die geplante Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen. Ich schicke Ihnen in Abstimmung mit Frau Schlüter, Frau Graf und Herrn Binder wie gewünscht für die Beratungen im Gemeinderat eine Stellungnahme aus Sicht der allgemeinbildenden Schulen.

Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz und grüße Sie freundlich.

Michael Hirn
geschf. Schulleiter Sonderschulen

Anlage: Stellungnahme


Vorbemerkung

Wir begrüßen den Ansatz des Schulverwaltungsamtes, die Zuteilungsgrundsätze an die heute geltenden Anforderungen an die Schulsekretärinnen anzupassen und zu einem weniger differenzierten Zuteilungssystem zu kommen. Wir bedauern allerdings, dass diese Neukonzeption nur für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen vorgenommen wird und dass die beruflichen Schulen, an denen knapp ein Drittel der Schulsekretärinnen beschäftigt sind, nicht mit einbezogen wurden.

An den allgemeinbildenden Schulen reichen die derzeit vorhandenen Sekretariatskapazitäten nicht aus. Bereits in den 90er Jahren wurde festgestellt, dass es an den Stuttgarter Schulen zahlreiche Stellen für Schulsekretärinnen fehlen. Durch die seither beschlossenen zusätzlichen Stellen konnte dieser Mangel nicht beseitigt werden. Und es sind seither zahlreiche zusätzliche Aufgaben wie z.B. der Ausbau des Ganztagesangebots, die Bonus-Card usw. hinzugekommen.

Einschätzung der Neuregelung

Wir stimmen der eher pauschalisierten Zuteilung und den 1/4-Schritten zu.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die inklusiv beschulten Schüler/innen bei der Berechnung der Sekretariatskapazitäten an der allgemeinen Schule und an der Sonderschule gezählt werden. Aufgrund der mit diesen Schüler/innen verbundenen Beratungsaufgaben sowie des notwendigen administrativen Aufwands ist dies absolut erforderlich.

Wir sind allerdings der Meinung, dass folgende Punkte berücksichtigt bei der Neukonzeption noch berücksichtigt werden sollten:

Die Neuregelung darf an keiner Schule zu einer Reduzierung der Sekretariatskapazitäten führen. Derzeit würde die Neukonzeption an einzelnen Schulen dazu führen, dass nennenswerte Stellenanteile wegfallen würden. Die Bemessungsgrundsätze sind deshalb so anzupassen, dass an jeder Schule mindestens der status quo erhalten wird. Die dadurch an anderen Schulen erforderlichen zusätzlichen Stellen müssen neu geschaffen werden.

Bei Verbundschulen (z.B. Grundschule und Gemeinschaftsschule) sollte der erhöhte Aufwand durch die unterschiedlichen Schularten berücksichtigt werden.

Soziale Zusammensetzung der Schülerschaft: An den Schulen sind sozial und kulturell benachteiligte Familien unterschiedlich stark repräsentiert, was zu einem unterschiedlichem Arbeitsaufkommen bei den Sekretärinnen führt. Wir schlagen deshalb vor, dass es einen Zuschlag für Schulen gibt, an denen diese Familien überdurchschnittlich repräsentiert sind. Mögliche Kriterien könnte die Zahl der Kinder mit Bonus-Card oder Migrationshintergrund sein – auch wenn diese Kriterien natürlich nicht automatisch mit einer sozial-kulturellen Benachteiligung einhergehen.

Aus Sicht der Sonderschulen weisen wir noch auf folgende Punkte hin:

Eine rein pauschale Zuweisung wird den Aufgaben an den unterschiedlichen Schulen nicht gerecht. Insbesondere die folgenden Bereiche sind an den Schulen sehr unterschiedlich ausgebaut. Es sollte also weiterhin „Zuschläge“ für diese Bereiche geben:

Schulkindergärten: Die Kinder, die den Schulkindergarten besuchen werden als Schüler/innen der Sonderschule gezählt. Für die Gesamtzahl wird dann die Sekretariatskapazität ermittelt. Die Stunden werden dann auf die Schule und den Schulkindergarten verteilt.

Die Schulkindergärten sind allerdings rechtlich und organisatorisch selbständige Einheiten, an denen ein eigenständiger Bedarf an Sekretariatskapazität besteht. Diesem eigenständigen Bedarf sollte durch einen Sockel im Umfang von einer Viertelstelle entsprochen werden. Darüber hinaus sollte an der bisherigen Zuweisung festgehalten werden.

Beratungsstelle / sonderpädagogische Frühförderung: Die Sonderschulen mit einer angeschlossenen Beratungsstelle bekommen derzeit einen Zuschlag von 20 Schüler/innen. Die Beratungsfälle verursachen allerdings einen wesentlich höheren Arbeitsaufwand als 20 Schüler/innen. Alleine durch Terminvereinbarung sind je Fall 1-2 Telefonate nötig. Auch die Dokumentation der Fälle (für jeden Beratungsfall wird eine detaillierte Karteikarte geschrieben und abgelegt) macht erheblich Arbeit. Außerdem haben die Beratungsstellen sehr unterschiedliche Fallzahlen.

Wir schlagen deshalb vor, dass die Schulen mit Beratungsstelle einen Sockelzuschlag von 40 Schüler/innen erhalten. Je angefangene 100 Beratungsfälle sollten die Schulen weitere 25 Schüler/innen zusätzlich angerechnet bekommen.

Sonderpädagogischer Dienst / Kooperation: Die Sonderschulen betreuen zunehmend Schüler/innen an den allgemeinen Schulen im Rahmen der Kooperation. Diese Schüler/innen und die damit verbundene Arbeit (Beratung von allgemeinen Schulen und Eltern; Terminvereinbar und -koordination, Dokumentation) werden derzeit bei der Zuweisung der Sekretariatskapazität nicht erfasst.

Wir schlagen vor, dass den Schulen je angefangene 50 Schüler/innen in der Kooperation 25 Schüler/innen zusätzlich angerechnet bekommen.

Eingruppierung der Sekretärinnen

Bei der Eingruppierung der Sekretärinnen in die Entgeltstufen wird nach Schularten differenziert. An den Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Sonder- und Gemeinschaftsschulen sind alle Sekretärinnen in E5 eingruppiert. An den Gymnasien ist die Erstkraft in E6 eingruppiert. Begründet wird dies mit der Koordination der Aufgaben gegenüber der „Zweitkraft“. An den beruflichen Schulen sind die Erstkräfte in E8 eingruppiert. Begründet wird dies mit einem Anteil selbständiger Beratung von über 1/3.

Unserer Ansicht nach gibt es keinen Grund für eine unterschiedliche Eingruppierung der Schulsekretärinnen an den verschiedenen Schularten. Schulsekretärinnen leisten an allen Schulen eine anspruchsvolle Arbeit. Grundsätzlich ist das Anforderungsprofil an die Arbeit einer Schulsekretärin an allen Stuttgarter Schulen sicher gleich.

Durch die Veränderungen der letzten Jahre sind die Anforderungen an die Arbeit der Schulsekretärinnen gestiegen. U.a. haben der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung, die Einführung der Gemeinschaftsschule, der Aufbau von Beratungsstellen, ein verstärkter sonderpädagogischer Dienst, der Ausbau der Ganztagesbetreuung und die zunehmenden inklusiven Beschulungsformen die Notwendigkeit, mit Eltern, anderen Schulen sowie anderen externen Kooperationspartnern zu kommunizieren und Verwaltungsvorgänge zu koordinieren, beträchtlich zugenommen. Nicht zuletzt hat der Beratungsbedarf gegenüber den Eltern beträchtlich zugenommen. Schulsekretärinnen übernehmen bei dieser Kommunikation mit Eltern und Schüler/innen eine unschätzbare Rolle, die weit über das Übermitteln vorliegender Informationen hinausgeht.

Auch der schulorganisatorische Ablauf der immer befristeten Erst- und Wieder-Feststellung bzw. Aufhebung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruchs sowie die Zusammenarbeit mit den allgemeinen Schulen im Rahmen der Inklusion sind wesentlich anspruchsvoller geworden.

Insofern bitten wir zu prüfen, ob die Eingruppierung der Schulsekretärinnen für alle Schulen so geregelt werden kann, wie es an den beruflichen Schulen möglich ist.

Uns ist bewusst, dass die Ausweitung der Stellen der Schulsekretariate nicht unerhebliche Kosten verursacht. Wir sind aber sicher, dass die vorgeschlagenen Anpassungen helfen würden, die anspruchsvolle und anstrengende Arbeit in den Schulsekretariaten besser zu bewältigen. Wir sind sicher, dass damit die Qualität der Arbeit der Stuttgarter Schulen verbessert und damit die Bildungschancen unserer Schüler/innen erhöht werden könnte.

Barbara GrafRenate Schlüter
geschf. Schulleiterin Gymnasiengeschf. Schulleiterin Grund-/Haupt-/
Werkreal-/Gemeinschaftsschulen
Fred BinderMichael Hirn
geschf. Schulleiter Realschulengeschf. Schulleiter Sonderschulen


Anlage 4 zu GRDrs 619/2016
Anzahl der Schulen, die von Veränderungen betroffen sind




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