Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: KBS, T
GRDrs 305/2015
Stuttgart,
07/17/2015



Anne-Frank-Gemeinschaftsschule
- Bericht zur Schulsituation
- Vorprojektbeschluss zum Bau einer Mensa und zur Erweiterung und Umstrukturierung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Möhringen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.07.2015
23.09.2015
06.10.2015
14.10.2015



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Schulsituation an der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule wird Kenntnis genommen.

2. Vom Ergebnis der städtebaulichen Machbarkeitsstudie wird Kenntnis genommen.

3. Dem Raumprogramm (Anlage 2) einer dreizügigen Gemeinschaftsschule mit einer Gesamtprogrammfläche von 3.500 m2 bis 3.900 m2 inklusive einer gemeinsamen Mensa mit der benachbarten Heilbrunnenschule wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird mit der Weiterplanung, gemäß Variante 4 der Machbarkeitsstudie, für die Bauabschnitte 5. Die Planungsmittel, sowie Mittel für die Umsetzung der Mensa (4.a.) sind bereits durch die Ganztagespauschale (7. Tranche) gedeckt.

6. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VOF-Verfahren für die Maßnahmen Erweiterungsbau und Umbau bzw. Umstrukturierung des Hauptbaus beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss an das VOF-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Weiterplanung bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf Basis des abgestimmten Raumprogramms (siehe Anlage 2) durchzuführen.


Begründung:


1. Aktuelle Schulsituation

Schulsituation
Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule befindet sich im Stadtbezirk Möhringen. Im Februar 2014 wurde der Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (GRDrs 412/2013) zum Schuljahr 2014/2015 durch das Kultusministerium genehmigt. Im aktuellen Schuljahr sind in Klassenstufe 5 80 Schülerinnen und Schüler im Gemeinschaftsschulbetrieb gestartet. In Klassenstufe 6 bis 10 sind 391 Schülerinnen und Schüler in 15 Klassen untergebracht. Mit der Genehmigung der Gemeinschaftsschule ist die schrittweise Aufhebung der Realschule konkludent zum schrittweisen Aufbau der Gemeinschaftsschule verbunden. Im Rahmen der Antragstellung wurde ein Einzugsgebiet für die Gemeinschaftsschule definiert, auf dessen Basis sich die Schule langfristig stabil dreizügig entwickeln kann.

Durch das Angebot der Gemeinschaftsschule ermöglicht die Anne-Frank-Schule zukünftig die Schulabschlüsse der Hauptschule sowie der Realschule, darüber hinaus ist im Rahmen der Gemeinschaftsschule auch ein Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasiums möglich. Die Gemeinschaftsschule ist eine Schulart, die nach individualisierten und kooperativen Lernformen in heterogenen Lerngruppen ohne äußere Differenzierung arbeitet. Es werden alle Bildungsstandards (Haupt-, Sonder-, Realschule und Gymnasium) unterrichtet und Lehrkräfte der verschiedenen Bildungsstandards an einer Gemeinschaftsschule eingesetzt. Das Lernangebot wird in einem drei- bzw. viertägigen Ganztagesschulbetrieb organisiert. Kern einer Gemeinschaftsschule bildet die Sekundarstufe 1 von Klassenstufe 5 bis 10. Die Gemeinschaftsschule ist eine inklusive Schule.

Raumsituation und Raumprogramm
Die Anne-Frank-Schule ist im aktuellen Schuljahr 2014/2015 sowohl in der auslaufenden Realschule als auch in der aufbauenden Gemeinschaftsschule dreizügig. Allerdings ist das Schulgebäude am Standort an der Hechinger Straße, welches für eine zwei- bis dreizügige Realschule ausgelegt ist, mit der durchgängigen Dreizügigkeit bereits mehr als ausgelastet. Bereits mit GRDrs 412/2013 wurde daher im Rahmen der Weiterentwicklung zur Gemeinschaftsschule ein Fehlbedarf von rund 1.000 bis 1.400 m2 ermittelt.

Der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule steht am Schulstandort in den Bestandgebäuden eine Programmfläche von rd. 2.400 m2 zur Verfügung. Als dreizügige Gemeinschaftsschule ist gemäß dem novellierten Modellraumprogramm des Landes für Gemeinschaftsschulen eine Programmfläche von rd. 3.500 m2 bis 3.900 m2 vorgesehen. Die Gemeinschaftsschule ist per se eine inklusive Schule, so dass auf Basis der Novellierung der Schulbauförderrichtlinien für die Inklusion ein Raumzuschlag von 10 % der Gesamtprogrammfläche angesetzt wurde.

Der Gemeinschaftsschule fehlen konkret weitere Unterrichts- sowie Differenzierungsbereiche in Höhe eines halben Gemeinschaftsschulzuges gemäß Modellraumprogramm des Landes. Durch die Novellierung der Schulbauförderrichtlinien wurde zudem die Raumfläche des Lehrerbereichs angepasst; dies hat zur Folge, dass auch hier die Flächen angepasst werden müssen. Daneben fehlen der Schule im Verwaltungsbereich ein Raum für die Schulsozialarbeit und ein Mehrzweckraum für Schulbibliothek bzw. Schülermitverwaltung. Da die Gemeinschaftsschule einen Ganztagsbetrieb führt, fehlen neben einer Mensa mit Ausgabeküche und Nebenräumen, Räume für den Ganztagsbetrieb. Nach dem Modellraumprogramm des Landes ergibt sich daraus ein Fehlbedarf von rund 1.700 m2 Programmfläche (siehe Anlage 3).

Die Gemeinschaftsschule ist als gebundene Ganztagsschule konzipiert. Aus diesem Grund ist auch ein Mittagessensangebot vorgesehen. Bis zur Fertigstellung einer Mensa am Schulstandort wurden daher im in direkter Nachbarschaft gelegenen Vereinsheim des Kultur- und Sportvereins ARCES e.V. Räume angemietet. Für eine Nutzung der Räume wurden notwendige sicherheitsrelevante Maßnahmen durchgeführt. Das Interim ist bis zur Fertigstellung der Mensa vorgesehen.

Die bis zur Realisierung der baulichen Lösung darüber hinaus fehlenden Unterrichtsräume können durch die Auslagerung von Klassen an das Rembrandtschulzentrum abgebildet werden. Dort bildet die Werkrealschule der Riedseeschule seit dem Schuljahr 2013/2014 keine Eingangsklassen mehr und baut sich schrittweise bis spätestens zum Schuljahr 2017/2018 ab. Durch die vorhandenen Fachräume der Werkrealschule und des Gymnasiums bietet sich eine interimistische Unterbringung an diesem Standort im Stadtbezirk Möhringen an.


2. Erläuterungen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie

In der Machbarkeitsstudie des Büros Glück + Partner (siehe Anlage 1) wurden folgende 4 Varianten untersucht:

Variante 1

Erweiterungsbau des Hauptgebäudes in Richtung Osten zu der Heilbrunnenschule hin. Der Erweiterungsbau beinhaltet den Raumfehlbedarf für den Ganztagesbetrieb an der Anne-Frank-Realschule und eine Mensa für Schüler/innen der Anne-Frank-Realschule und der Heilbrunnenschule.
In einem weiteren Bauabschnitt wird auf dem Schulhof zwischen beiden Schulen ein eingeschossiger Pavillon für die optionale Sekundarstufe II entstehen.




Vorteile:- Erreichbarkeit der Mensa für beide Schulen.
Nachteile:- Anlieferung der Mensa.
- Inbetriebnahme der Mensa erst mit Fertigstellung des kompletten Erweiterungsbaus möglich.
- Städtebauliche Qualität.
- Umfang der baulichen Maßnahme.

Variante 2

Erweiterungsbau des Hauptgebäudes in Richtung Osten zu der Heilbrunnenschule hin. Der Erweiterungsbau beinhaltet den Raumfehlbedarf für den Ganztagesbetrieb an der Anne-Frank-Realschule.

Die Mensa für beide Schulen entsteht auf dem Schulhof zwischen beiden Schulen mit zusätzlichen Räumen für den Ganztagesbetrieb.


In einem weiteren Bauabschnitt wird die optionale Sekundarstufe II um den bereits gebauten Erweiterungsbau mit den Räumen für die Sekundarstufe I erweitert.


Vorteile:- Erreichbarkeit der Mensa für beide Schulen.
- Mensabau mit GTS-Räumen kann kurzfristig realisiert werden.
- Mensabau: wenig Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebs.
Nachteile:- Anlieferung der Mensa über den Schulhof.
- Städtebauliche Qualität.

- Starker Eingriff in den Landschaftsraum (s.u.).

Variante 3

Erweiterungsbau des Hauptgebäudes in Richtung Osten zu der Heilbrunnenschule hin. Der Erweiterungsbau beinhaltet den Raumfehlbedarf für den Ganztagesbetrieb an der Anne-Frank-Realschule.
Die Mensa für beide Schulen entsteht als eingeschossiger Pavillon auf dem Schulhof zwischen beiden Schulen.
In einem weiteren Bauabschnitt könnte das Hauptgebäude um die optionale Sekundarstufe II in Richtung Westen erweitert werden.


Vorteile: - Erreichbarkeit der Mensa für beide Schulen.
- Eigenständiger Mensabaukörper kann kurzfristig realisiert werden.

- Mensa: wenig Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebs.

Nachteile: - Anlieferung der Mensa über den Schulhof.
- Städtebauliche Qualität.
- Starker Eingriff in den Landschaftsraum.






Variante 4

Erweiterungsbau des Hauptgebäudes in Richtung Osten zu der Heilbrunnenschule hin. Der Erweiterungsbau beinhaltet den Raumfehlbedarf für den Ganztagesbetrieb an der Anne-Frank-Realschule.
Die Mensa entsteht als Erweiterungsbau an die bestehende Turnhalle im Nordwesten der Gesamtliegenschaft. Der Speisesaal der Mensa wird mit dem Musiksaal kombinierbar sein. Hierfür muss der bestehende Musiksaal erweitert und die Hausmeisterdienstwohnung aufgegeben werden.


In einem weiteren Bauabschnitt könnte die Sekundarstufe II als zweigeschossiger Neubau auf dem Schulhof zwischen beiden Schulen realisiert werden.

Vorteile: - Mensa kann kurzfristig realisiert werden.
Nachteile: - weiterer Weg für die Schüler/innen der Heilbrunnenschule zur Mensa.


Fazit
Zur Verbesserung der angespannten Mittagessenssituation an der Anne-Frank-Realschule wird eine schnelle Mensalösung angestrebt und die Realisierung gemäß Variante 4 der Machbarkeitsstudie empfohlen.


3. Beschreibung der Neubaumaßnahmen in Bauabschnitten

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind in Anlage 1 – Erläuterungen zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie in Anlage 2 –Präsentation Ergebnisse der Machbarkeitsstudie kurz dargestellt. Ausgehend von der empfohlenen Variante 4 sind im Folgenden die möglichen Bauabschnitte dargelegt. Die Schule liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1970/26 Schulen Hechinger Straße. Die Variante 4 bewegt sich, wie die übrigen Varianten auch, innerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
Die Dachflächen der Erweiterungsbauten sollen mit einer extensiven Dachbegrünung vorgesehen werden.


1. Bauabschnitt A: Ausbau und Weiterentwicklung des Musiksaals zu einer Mensa unter Aufgabe der Hausmeisterwohnung

Die neue, gemeinsame Mensa der Anne-Frank- und der Heilbrunnenschule ist zentral am Eingangsbereich der Anne-Frank-Schule, als Erweiterung des derzeitigen Musiksaals und anstelle der Hausmeisterwohnung, als eingeschossiger Neubau geplant.

Der Standort ergibt sich durch die ideale Anlieferungssituation für die Mensa von der Hechinger Straße. Die beiden auf dem Schulgrundstück alternativ untersuchten Mensastandorte weisen jeweils mangelhafte Anlieferungssituationen auf, bei denen der Anlieferungsverkehr nur über den Schulhof möglich wäre.

Das Mensagebäude bildet die neue „Mitte“ des Schulcampus. Durch die multifunktional angelegte Nutzung des Speisebereichs können dort zukünftig neben der Essensversorgung schulische Veranstaltungen wie Konferenzen oder Ganztagesnutzungen bis hin zu außerschulischen Nutzungen stattfinden. Selbst Musik- und Theateraufführungen sind durch die Zuschaltbarkeit des neu geplanten Musiksaals möglich.

Der Neubau ist als gemeinsames Eingangsgebäude für Mensa, Musiksaal und Turnhalle konzipiert. Um die Turnhalle barrierefrei zu erschließen, ist auf dem Eingangsniveau eine behindertengerechte Umkleide vorgesehen. Für den Erweiterungsbau sind entsprechend die Freianlagen anzupassen.

Gemäß Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie ist für die Erstellung der Baumaßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 3,49 Mio. zu rechnen.

In den Gesamtkosten für die Mensa sind enthalten:
- Abbruch der Hausmeisterwohnung und des Musiksaales.
- Erweiterung des Musiksaals zur Mensa mit Musiksaal.
- Einrichtung und Ausstattung mit Kosten in Höhe von 205.000 €.
- Freianlagen.

1. Bauabschnitt B: Hausmeisterdienstwohnung

Für die wegfallende Hausmeisterdienstwohnung wird im nord-östlichen Schulgrundstück im Anschluss an die bestehende Wohnbebauung ein Neubau (ca. 110 m2) vorgeschlagen.

Gemäß Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie ist für die Erstellung der Baumaßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 260.000 € zu rechnen.


2. Bauabschnitt: Erweiterung des Hauptbaus nach Osten, Unterbringung des Fehlbedarfes an Unterrichts-, Differenzierungs-, Ganztags- und Lehrerbereichen für die Sekundarstufe

Die bauliche Ergänzung der Unterrichtsbereiche ist in einer baulichen Erweiterung des Hauptbaus nach Osten - Richtung Heilbrunnenschule - geplant. Im Neubau werden auf drei Geschossen Unterrichts-, Differenzierungs-, Inputbereiche und Teamstationen untergebracht.

Abhängig vom zu realisierenden pädagogischen Konzept sind außenliegende Fluchtbalkone vorzusehen. Die Realisierung des Erweiterungsbaus muss im Vorgriff auf die Schaffung der GMS-Strukturen im Hauptgebäude erfolgen, um die erforderlichen Raumreserven für die Zeit der baulichen Umsetzung zu schaffen.


3. Bauabschnitt: Schaffung von GMS-Strukturen im Bestand

Das dreigeschossige Schulgebäude ist teilunterkellert und als Stahlbeton-Skelettbau konstruiert. Das Gebäude ist zweibündig und verfügt über einen breiten Mittelflur. Es kommen, auf Grund der sehr guten strukturellen Gegebenheiten des Hauptgebäudes, 2 Varianten zur Unterbringung des Raumprogrammes in Betracht.

Der bestehende notwendige Mittelflur kann, je nach pädagogischem Konzept, beibehalten oder aufgelöst werden.

Bei einer Auflösung des notwendigen Mittelflures können offene Lernlandschaften in Cluster entstehen. Durch den Brandschutz bedingt werden dann umlaufende Fluchtbalkone benötigt.

Eine barrierefreie Erschließung ist nicht vorhanden, und muss im Zuge des Umbaus realisiert werden. Um die Turnhalle barrierefrei zu erschließen, ist auf dem Eingangsniveau eine behindertengerechte Umkleide vorgesehen.


Optionale gymnasiale Oberstufe
Als Option für eine gymnasiale Oberstufe wurden mögliche Standorte auf dem Schulgrundstück untersucht. Ein Erweiterungsbau für die Sekundarstufe II könnte als separates Gebäude auf dem Schulhof oder alternativ als weitere Verlängerung des Hauptbaus realisiert werden. Die Beantragung einer Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule beim Land ist bislang jedoch nicht möglich. Im Rahmen der Diskussionen über mögliche Oberstufen an Gemeinschaftsschulen in Stuttgart ist zu berücksichtigen, dass es ein breites Angebot an Kooperationspartner an allgemeinen und beruflichen Gymnasien (sowohl 3-jährige als auch 6-jährige) gibt, das den Absolventen nach dem erfolgreichen Besuch der 10. Klasse auf gymnasialem Niveau der Gemeinschaftsschule zur Auswahl steht. Vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Schulentwicklungsplanung und unter Berücksichtigung einer bedarfsgerechten Verteilung und Weiterentwicklung aller Stuttgarter Gemeinschaftsschulen sieht die Verwaltung derzeit keinen Bedarf hinsichtlich der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe am Standort.


Fazit
Zur Verbesserung der angespannten Mittagessenssituation an der Anne-Frank-Realschule wird eine schnelle Mensalösung angestrebt und die Realisierung gemäß Variante 4 der Machbarkeitsstudie empfohlen.


Finanzielle Auswirkungen

Nach einer im Rahmen der Machbarkeitsstudie für das Schulareal durchgeführten Grobkostenannahme ist mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 16,94 Mio. € brutto (Clusterlösung mit Fluchtbalkonen) bzw. von rd. 14,84 Mio. € brutto (bei Beibehaltung des notwendigen Mittelflures) zu rechnen. In den Gesamtkosten (Clusterlösung mit Fluchtbalkonen) enthalten:
- Mensa und Musiksaal
3.490.000,- €
- Hausmeisterdienstwohnung
260.000,- €
- Erweiterungsbau u. Schaffung GMS-Strukturen im Bestand
13.190.000,- €
16.940.000,- €

In den Gesamtkosten (bei Beibehaltung des notwendigen Mittelflures) enthalten:

- Mensa und Musiksaal
3.490.000,- €
- Hausmeisterdienstwohnung
260.000,- €
- Erweiterungsbau u. Schaffung GMS-Strukturen im Bestand
11.090.000,- €
14.840.000,- €

Für die Baumaßnahme einer Mensa stehen über die Ganztagspauschale Planungsmittel sowie Mittel für den Bau in Höhe von rd. 3,5 Mio. € zur Verfügung.
Für die Durchführung der Weiterplanung der weiteren unter Ziffer 4. c. beschriebenen Maßnahmen bis zum Projektbeschluss werden Planungsmittel in Höhe von ca. 950.000 € brutto zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet.


Folgelasten

Für den vorgeschlagenen Neubau einer Mensa muss mit nachstehenden, anhand vergleichbarer Projekte ermittelten Folgelasten in Höhe von mindestens 1.239.730,- € brutto gerechnet werden. Dies entspricht ca. 9,43 % der Gesamtkosten.

Förderung

Für die Baumaßnahmen wird die Verwaltung einen Antrag zur Schulbauförderung beim Land stellen. Falls das Land eine Förderung im Rahmen der Schulbauförderung bewilligt, kann mit einem Zuschuss gerechnet werden.


Beteiligte Stellen

Referat WFB





Dr. Susanne EisenmannDirk Thürnau


Anlagen

Anlage 1 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Anlage 2 - Raumprogramm




zum Seitenanfang
GRDrs 305-2015 - Anlage 1 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie.pdfGRDrs 305-2015 - Anlage 1 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie.pdfGRDrs 305-2015 - Anlage 2 - Raumprogramm.pdfGRDrs 305-2015 - Anlage 2 - Raumprogramm.pdf