Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Jugend und Bildung

Gz: AKR, JB
GRDrs 191/2021
Stuttgart,
03/31/2021



Einrichtung einer „musikbetonten Grundschule“ am Standort Lerchenrainschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Süd
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.05.2021
05.05.2021



Beschlußantrag:

1. Der Einführung des Konzepts „musikbetonten Grundschule für besonders leistungsorientierte Kinder“, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, am Standort Lerchenrainschule in Stuttgart-Süd wird zugestimmt. Mit dem Konzept soll zum Schuljahr 2022/2023 begonnen werden.

2. Von der Umsetzung des Konzeptes an der Lerchenrainschule wird zustimmend Kenntnis genommen. 3. Von der geplanten Erhöhung der Zügigkeit der Grundschule auf 3 Züge wird zustimmend Kenntnis genommen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungskosten für die Erstellung eines Raumkonzeptes und zur Definition eines Raumstandards zu ermitteln, mit dem das Konzept „Musikbetonte Grundschule“ dauerhaft an der Lerchenrainschule etabliert wird. Des Weiteren soll dem Gemeinderat ein Vorschlag unterbreitet werden zur Priorisierung der Maßnahme unter Berücksichtigung der sonstigen anstehenden investiven Schulbaumaßnahmen.


Begründung:


Mit diesen Beschlüssen beginnt die praktische Umsetzung des mit GRDRs. 452/2017 sowie 1048/2017 beschriebenen Konzeptes der „musikbetonten Grundschule“.


Wahl des Standorts:

Die musikbetonte Grundschule schließt eine Lücke in der Bildungslandschaft Stuttgarts. Neben den Ganztagsgrundschulen, die „Musik für alle“ anbieten und damit in die Breite gehen, bietet die musikbetonte Grundschule eine Spezialisierung für musikalisch besonders leistungsorientierte und musikengagierte Kinder und Jugendliche, deren weiterer Bildungsweg auf dem Musikgymnasium weitergehen könnte.

Möglicherweise wird es sinnvoll sein, dezentral im Stadtgebiet mehrere Grundschulen entsprechend weiter zu entwickeln. Je weiter der Ausbau des Konzepts „Musik für alle“ fortgeschritten ist, desto häufiger werden musisch begabte Kinder auf diese Schulen wechseln.

Angesichts des sukzessiven Aufbaus sollte zunächst an einem Standort eine „musikbetonte Grundschule“ bzw. ein „musikbetonter Grundschulzug“ aufgebaut werden.
Sollte sich im Laufe der Grundschulzeit eines Kindes herausstellen, dass die intensive musikalische Bildung doch nicht die richtige Wahl war, ist ein musikbetonter Zug an einer bestehenden Grundschule von Vorteil, da ein Wechsel in einen Zug ohne musikalischen Schwerpunkt an derselben Schule möglich ist. Bei der Auswahl der Schule sind neben der Affinität des Kollegiums für das Thema auch die räumlichen Möglichkeiten zu beachten. Es müssen genügend Räume für das individuelle Üben sowie geeignete Räume für Instrumentalklassen, Chor und Orchester vorhanden sein.

Der Vorschlag, die Lerchenrainschule als Standort für die „Musikbetonte Grundschule“ zu wählen, wurde durch Diskussion und Entscheidung in mehreren Expertenrunden getroffen.

Das Konzept sieht die Einrichtung eines zusätzlichen Musikzugs vor, der besonders begabten Kindern aus dem gesamten Stadtgebiet zugänglich gemacht werden soll.
Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit konnte deshalb nur eine Schule gewählt werden, deren Raumsituation einen weiteren Zug abbilden kann und die zentral gelegen bzw. von allen Seiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist.

Die Lerchenrainschule ist unter diesen Kriterien für das Konzept nicht nur der einzige, sondern auch ein besonders gut geeigneter Schulstandort:

· Die Lerchenrainschule verfügt nach Auslaufen der Werkrealschule mit Ende des Schuljahres 2018/2019 über ausreichend Räumlichkeiten
· Die Schule ist Ganztagsgrundschule in Wahlform
· Ein großer Musiksaal ist vorhanden.
· Der relativ zentrale Standort in Stuttgart-Süd ermöglicht es Kindern aus anderen Stadtbezirken, in diese Schule zu wechseln.
· Der repräsentative Bonatz-Bau aus dem Jahr 1909 in grüner Umgebung und Hanglage bietet eine ausgezeichnete Kulisse für musikalisch-künstlerische Aktivitäten.
· Das Profil der „offenen Bürgerschule“, aus dem die Schule seit dem Jahr 2015 ihre Haltung und ihr Gesamtkonzept verwirklicht, wird geschärft.
· Sowohl die Gesamtlehrerkonferenz als auch das pädagogische Team des Trägers Caritas befürworten die Weiterentwicklung der Lerchenrainschule zur musikbetonten Grundschule ausdrücklich und sind bereit, die damit verbundenen Herausforderungen anzunehmen.
· Im Schuljahr 2019/2020 wurde in der Lerchenrainschule das Konzept „Musik für alle“ eingeführt.

Konzeption:

In Kontinuität zu den bisherigen Überlegungen wird das Konzept der „musikbetonten Grundschule“ (GRDrs. 725/2014) in Verbindung mit dem Konzept „Musik für alle“ weiterentwickelt. Damit wird ein Weg für talentierte Kinder, unabhängig von den familiären Ressourcen, und gleichzeitig der bislang fehlende musikalische Unterbau für das Musikgymnasium geschaffen.

Für das Konzept sind folgende Elemente maßgeblich:

· Die musikalische Grundausbildung ab Klasse 1:
Die Basis der Ausbildung bildet die musikalische Grundausbildung mit zwei Übungseinheiten pro Woche. Diese baut auf die gleichen Inhalte wie im Konzept „Musik für alle“ beschrieben auf. Um intensiver auf den späteren Instrumentalunterricht vorzubereiten und auch grundlegendere Kompetenzen zu vermitteln, findet eine entsprechend vertiefte Auseinandersetzung mit den Inhalten statt. Hierfür und um gleichzeitig das Sozialverhalten und die Teamfähigkeit der potentiellen künftigen Künstlerinnen und Künstler zu stärken, soll das Angebot bereits ab der ersten Klasse beginnen und in einer Doppelstunde erteilt werden.

· Modulare Angebote ab Klasse 2:
Ab der zweiten Klasse soll mit einem Angebot von zwei Übungseinheiten die gesamte Breite der allgemeinen musikalischen Bildung angeboten werden. Dies betrifft insbesondere die intensive Schärfung der Sinneswahrnehmung, Spielen in Musiktheaterprojekten, der Erkundung von Musikgeschichte oder sogar des kindgerechten Komponierens. Interkulturelle Themen runden das Angebot in der „musikbetonten Grundschule“ ab.

· Durchgängige intensive musikalische Betreuung der Kinder:
Kinder der musikbetonten Ganztagesgrundschule können wie alle Kinder im Ganztag die individuelle Lernzeit zur Vertiefung der Unterrichtsinhalte nutzen, sodass sie im Anschluss an den Ganztagesrahmen keine weiteren schulischen Aufgaben erledigen müssen. Im zeitlichen Rahmen des Ganztages soll zudem Zeit für begleitetes Üben des Instruments genutzt werden (ca. ½ Stunde täglich). Ähnlich wie in der individuellen Lernzeit wird dafür eine Lehrkraft aus dem Bereich „Elementare Musikpädagogik“ benötigt, die die Kinder im Sinne von „das Lernen lernen“ zum richtigen Üben motiviert, dieses auch beaufsichtigt und als Ansprechperson zur Verfügung steht. Je nach individueller Situation der Kinder kann dafür die individuelle Lernzeit oder die sozialpädagogisch gestaltete Zeit im Ganztag genutzt werden. Zusätzlich sind Übezeiten im Anschluss an den Ganztag in den Räumen der Schule oder zuhause erforderlich.

· Instrumentalunterricht:
Anders als im Konzept „Musik für alle“ ist hier der Instrumentalunterricht in der Regel als Einzelunterricht organisiert. Für jedes Kind ist wöchentlich eine Übungsstunde einzuplanen.

· Wenn Kinder im Laufe der Grundschulzeit feststellen, dass die intensive musikalische Bildung doch nicht ihr Weg ist, soll ihnen ein (erneuter) Schulwechsel erspart werden. Der sanfte Ausstieg aus der „musikbetonten Grundschule“ wäre dann innerhalb der gleichen Schule mit Musik-Profil möglich, da dort auch das Konzept „Musik für alle“ angeboten wird.



Derzeitige Schulentwicklung und Zeitplan

Die Lerchenrainschule ist eine stabil 2-zügige Ganztagsgrundschule in Wahlform. In früheren Jahren bestand ein Trend zur Ummeldung an Nachbarschulen, der im Schuljahr 2020/2021 aufgehalten werden konnte. Zum ersten Mal ist in der Jahrgangsstufe 1 mit 58 Schülern ein dritter Klassenzug gebildet worden. Dass dies gelungen ist, dürfte unter anderem auch der Einführung des Musikprofils zu verdanken sein, welches mit der Umsetzung des Konzeptes „Musik für alle“ an Fahrt aufgenommen hat. Die Stuttgarter Musikschule, das Kulturamt, das Schulverwaltungsamt, die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft sowie das Staatliche Schulamt Stuttgart möchten diesen Schulstandort unterstützen und die Attraktivität dieses Standorts mit seinen vielfältigen Raumressourcen und qualitativ hochwertigen Ganztagsressourcen weiter erhöhen.

Ziel ist, mit der Entwicklung der Lerchenrainschule zur musikbetonten Grundschule im Schuljahr 2022/2023 zu beginnen. Dabei steht, wie oben angegeben, die Vermittlung von musikalischer Grundausbildung im Fokus, jedoch soll auch Kindern, die bereits privat mit der Ausbildung auf einem Instrument begonnen haben, die Möglichkeit zum Üben eröffnet werden.

Umsetzung in einem längerfristigen Interim

Da die Erarbeitung und Umsetzung eines endgültigen Raumprogramms erst längerfristig erfolgen kann, müssen auch in der Zwischenzeit stabile Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, das Konzept auf seine Wirksamkeit zu untersuchen.

· Stabile Dreizügigkeit

Mit einem Schreiben an das Kultusministerium wurde dieses gebeten, die Ressource eines parallel geführten Grundschulzugs ab dem Schuljahr 2022/23 für die Musikbetonung an der Lerchenrainschule einzurichten. Damit würde die musikbetonte Grundschule, die zugleich den Unterbau für das Musikgymnasium in Stuttgart bildet, dauerhaft möglich.
Daneben ist umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit geplant. Es soll ein Flyer erstellt werden, der möglichst transparent macht, dass an der Lerchenrainschule ein Neubeginn stattfindet. Der Flyer soll an alle Kitas und Eltern-Kind-Gruppen im Süden verteilt und stadtweit über die Musikschule verbreitet werden.
Entsprechend der Nachfrage (im Stadtbezirk oder sogar stadtweit) wäre zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, ob eine Schulbezirksänderung in Richtung eines offenen Schulbezirkes in die Wege geleitet werden kann. Im Pilot müssen die Eltern Umschulungsanträge mit Genehmigung des staatlichen Schulamts stellen.
Des Weiteren ist – je nach Wohnort der umgeschulten Kinder – die Frage der Schülerbeförderung zu klären.

· Ertüchtigung vorhandener Räumlichkeiten und Ausstattungsfragen

Die Leitung der Lerchenrainschule hat mit Unterstützung des Schulverwaltungsamtes bereits die für eine mehrjährige Pilotphase notwendigen Räumlichkeiten ausgewählt. Beim Start könnten 6 Klassenzimmer im Obergeschoss, das Dachgeschoss sowie ein großer Musiksaal zur Verfügung stehen.


Ausstattung der interimistisch genutzten Räume:

- Für erforderliche Ausstattungsmaßnahmen (z.B. Schallschutzvorhänge, Möblierung, kleinere begleitende Baumaßnahmen) stehen laufende Mittel im Teilhaushalt 400 zur Verfügung.

Personelle Auswirkungen:

Die Musikschule hat für die Umsetzung des Konzeptes der musikbetonten Grundschule zum Stellenplan 2018 eine 75%-Stelle in EG 9b TVöD erhalten,

Weitere Planungsschritte:

Die Verwaltung wird dem Gemeinderat nach ersten Erfahrungen in einer weiteren Vorlage über die künftigen Bedarfe berichten, insbesondere

- mittel- bis langfristige bauliche Maßnahmen zur Umsetzung eines endgültigen Raumprogramms

- Vorschlag zur Priorisierung sowie des hierzu erforderlichen Mittel- und ggf. Personalbedarfs für die baulichen Maßnahmen für die „musikbetonte Grundschule“ im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms für Schulbauten
- Evaluation
- Klärung weiterer Fragen zur praktischen Umsetzung


Finanzielle Auswirkungen

Während der Interimsphase entstehen keine zusätzlichen Personal- und Sachmittel.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer Dr. Fabian Mayer Bürgermeisterin Erster Bürgermeister

Anlagen

Keine

<Anlagen>



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