Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 104/2019
Stuttgart,
06/17/2019


Temporäre Spielstraßen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.07.2019
02.07.2019
03.07.2019

Bericht:

Pilotprojekt temporäre Spielstraße 2018
Wie in der Stellungnahme zur GRDrs 316/2016 angekündigt, wurde in 2018 ein Pilotprojekt temporäre Spielstraßen an drei neuen Standorten, ergänzt durch die jährliche Aktion vom Jugendamt „Hallo Kinder“ in Kooperation mit der Initiative „Schöne Straße“ in der
Theobald-Kernerstraße, unter Federführung der Kinderbeauftragten durchgeführt. Beteiligt waren die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft als Kooperationspartner, das Jugendamt, das Amt für öffentliche Ordnung, das Schulverwaltungsamt und das Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie zahlreiche Einrichtungen und Kooperationspartner an den vier Standorten.

Standorte der temporären Spielstraßen 2018:

Stuttgart-Giebel, Mittenfeldstraße 61-70 (vor dem Kinder- und Jugendhaus Giebel)
Dienstag, 11. September 2018; Dienstag, 18. September 2018; Dienstag, 25. September 2018, jeweils 12 bis 19 Uhr, Sperrung zwischen 10 und 20 Uhr

Kooperationspartner vor Ort:
Stadtteil- und Familienzentrum Giebel, Kinder- und Jugendhaus Giebel



Stuttgart-Nord, Eckartstraße 7 und 9 bis Rümelinstraße 31 und 33
Freitag, 21. September 2018 und Freitag, 30.Oktober 2018,
jeweils 14 bis 17 Uhr, Sperrung zwischen 12 und 18 Uhr


Kooperationspartner vor Ort:
Haus 49, Caritasverband für Stuttgart e.V., Kinder- und Jugendhaus Nord, Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft, HFK (Handlungsfeldkonferenz Kinder) Stuttgart-Nord


Stuttgart-Ost, Obernitzstraße 10-13
Freitag, 13. Juli 2018; Freitag, 14. September 2018 und Freitag, 29. September 2018,
jeweils 14 bis 18 Uhr, Sperrung zwischen 12 und 20 Uhr.



Kooperationspartner vor Ort:
Spielhaus Unterer Schloßgarten, Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft,
Heilandskirche, Evangelischer Stöckach-Kindergarten, T-Rio9a Familien- und Begegnungszentrum Raitelsberg, AKI Raitelsberg, Stadtteil- und Familienzentrum am Stöckach


Bad Cannstatt, Theobald-Kerner-Str. zwischen Seiler- und Eisenbahnstr.
Freitag, 28. Juli 2018, 14 – 18 Uhr

Veranstalter:
Jugendamt Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz in Kooperation mit der Initiative „Schöne Straße“


Auswahl der Standorte und Akzeptanz:

Bei der Auswahl der Standorte wurden die vorab kommunizierten Kriterien berücksichtigt. Besonders wichtig waren der dringliche Bedarf an Spielraum, die Akzeptanz der Bürgerschaft, insbesondere der Anwohnenden, sowie geeignete Kooperationspartner vor Ort. Bei der Vorauswahl mussten aus rechtlichen Erwägungen auch Standorte ausgeschlossen werden, die nicht genehmigungsfähig waren, z.B. in Stuttgart-Mitte. Im Verfahren wurde die Zustimmung im jeweiligen Bezirksbeirat eingeholt. Außerdem war es Bestandteil des Versuchs, dass bei der Durchführung Gesprächsmöglichkeiten mit den Anwohnenden eingeplant wurden. Bei allen Veranstaltungen wurden Sitz- und Gesprächsmöglichkeiten vor Ort angeboten, um mit den Anwohnenden ins Gespräch zu kommen.
Es gab vor Ort einzelne Diskussionen mit Anwohnenden, die während der Sperrung nicht in den temporären Spielstraßen parken konnten, bzw. ihr Auto an einem anderen Ort abstellen mussten. Dies wurde insbesondere bei Anwohnerstellplätzen kritisiert, die während der Sperrung nicht zugänglich waren. In der Eckartstraße war eine Tiefgaragenzufahrt bei dem ersten Durchgang nicht berücksichtigt worden, die bei der zweiten Veranstaltung dann frei blieb.

Insgesamt gab es eine sehr hohe Akzeptanz für die Durchführung der temporären Spielstraßen bei der Bevölkerung. Es ging keine einzige Beschwerde in Form einer gelben Karte ein. Vor allem wurden die temporären Spielstraßen durchgehend positiv von Kindern und Familien angenommen. Sowohl Kinder aus anliegenden Einrichtungen, als auch sehr viele Kinder, die in der Umgebung der Spielstraßen wohnen, kamen und nutzten das Angebot, sogar bei eher ungünstigen Wetterbedingungen.

Die Projektpartner vor Ort waren durchgehend sehr zufrieden mit der Resonanz. Die Erwartungen an die Akzeptanz wurden sogar übertroffen. Der Aufwand für die Projektpartner für die Durchführung vor Ort war jedoch sehr hoch. Die Projektpartner wünschen sich an den Standorten Theobald-Kerner-Straße, Mittenfeldstraße und Obernitzstraße die Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs, um die Voraussetzungen für Kinderspiel dauerhaft zu verbessern. Das Pilotprojekt kann an allen Standorten als sehr erfolgreich bewertet werden.


Aufwand und Kosten:

Der Aufwand zur Durchführung der temporären Spielstraßen stellte sich folgendermaßen dar:

1. Auswahl der Orte
Für die Suche nach geeigneten Standorten wurden alle Stadtbezirke angefragt sowie die Mitglieder des Arbeitskreises um Vorschläge gebeten: Schulverwaltungsamt, Jugendamt, Amt für Stadtplanung und Wohnen (soziale Stadtentwicklung) und die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft. Bei der Auswahl der Orte wurde besonders darauf geachtet Orte zu wählen, an welchen es keine andere Möglichkeit bzw. nur wenig Spielraum für Kinder in ihrer Umgebung gibt. Außerdem ist man auf die Akzeptanz der Bürger angewiesen sowie einen Kooperationspartner vor Ort.

2. Genehmigung durch das Amt für öffentliche Ordnung
Nach einer ersten Vorprüfung wurden vom Kinderbüro Anträge für jede einzelne Sperrung an das Amt für öffentliche Ordnung zur Genehmigung als Veranstaltung gestellt.
Die Verkehrsbehörde beim Amt für öffentliche Ordnung prüfte auf Grundlage der eingereichten Unterlagen die geplante Streckensperrung im Detail, so z.B. hinsichtlich Konflikten mit Baustellen, Zufahrtsmöglichkeiten für Anlieger, Rettungsgassen, erforderliche Umleitungen, etc... Nach Erstellung des Verkehrszeichenplans und der erfolgten Anhörung können die Genehmigung und die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt werden.

3. Beantragung zur Straßensperrung
Für die Durchführung der Sperrung hat das Tiefbauamt einen Jahresbauer beauftragt, der die Verkehrsschilder 3 Tage vorher aufgestellt hat.
Kosten für die Sperrung: ca. 400 € pro Maßnahme, insgesamt: 3.600 €

Als Straßenbaulastträger erhält das Tiefbauamt die Anordnung zur Einrichtung einer Straßensperrung für die Spielstraße. Die Ausführung dieser Anordnung liegt jedoch im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Das Tiefbauamt steht dabei beratend zur Seite, benennt bei Bedarf private Fachfirmen und kann den Veranstalter bei der Abwicklung unterstützen. Alternativ kann das Tiefbauamt einen Jahresbauer beauftragen.

4. Öffentlichkeitsarbeit
Erstellung von Plakaten und Flyern zur Information der Kinder und Familien in den Einrichtungen und im Umfeld der geplanten temporären Spielstraßen sowie zur rechtzeitigen Information der Anwohnenden.

Kosten für Öffentlichkeitsarbeit: ca. 2000 € gesamt.

5. Vorbereitung der einzelnen temporären Spielstraßen:
· Werbung vor Ort mit Plakaten, Flyern und Information in den Einrichtungen
· Information der Anwohnenden; ca. 2 Wochen vor der Durchführung durch Flyer an die betreffenden Haushalte durch die Mitarbeitenden der Kooperationspartner vor Ort
· Vorbereitung der Durchführung der Spielstraßen durch die Kooperationspartner vor Ort: Planung von Angeboten und Spielmaterial, Planung des Personaleinsatzes.
· Einrichtung des Halteverbots (Schilder und Absperrungen)

6. Durchführung der temporären Spielstraßen (inkl. Auf- und Abbau):
Vorbereitung von Spielangeboten und -materialien, Betreuung der Spielangebote, Angebot zum Sitzen, Essen und Trinken, insbes. für Anwohnende

Kosten für einzelne Maßnahmen: Bisher sind nur geringe Kosten entstanden. Es sollten Mittel zur Verfügung stehen falls Spielgeräte neu angeschafft oder repariert werden müssen.

Gesamtkosten für die Durchführung des Pilotprojektes temporäre Spielstraßen in 2018:
Ca. 5.600 €


Bewertung des Pilotprojektes:

Aus Sicht der Beteiligten sind die Erfahrungen mit den temporären Spielstraßen ein voller Erfolg. Insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung von Spielmöglichkeiten für Kinder, dort wo zu wenig Platz für Kinderspiel ist, funktioniert das Angebot hervorragend. Die temporären Spielstraßen sind ein Beitrag zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Hinblick auf das Recht von Kindern auf Spiel, Freizeit und Erholung (Art. 31). Durch die Sperrung der Straße bieten sie einen optimalen Schutz für das Spielen von Kindern. Temporäre Spielflächen stellen eine zusätzliche Platzressource für Kinderspiel dar, an welchen keine zusätzlichen Spielflächen geschaffen werden können. Die temporären Spielstraßen sind ebenfalls ein Bestandteil des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune (siehe GRDrs 331/2019, Maßnahme 2.3 „Erweiterung der Spielflächen im dicht besiedelten Innenstadtraum“). Die temporären Spielstraßen sind eine sehr gute Ergänzung des Spielangebotes in Stadtgebieten, in denen nicht ausreichend Spielflächen zur Verfügung stehen (vgl. Fortschreibung Spielflächenleitplan 2011/2012).

Durch die begrenzte Sperrung der Straße und das temporäre Wegfallen der Parkplätze,
ist der Eingriff in den Straßenverkehr zeitlich befristet und begrenzt (im Unterschied zu verkehrsberuhigten Zonen). Die Erfahrung im Projekt hat gezeigt, dass die Anwohnenden in der überwiegenden Mehrzahl die temporären Spielstraßen als Maßnahme für mehr Kinderfreundlichkeit akzeptieren, sehr häufig auch ausdrücklich begrüßen.
Der Aufwand für die Beantragung und Bewilligung der temporären Spielstraßen als Veranstaltung sowie für die Information der Anwohnenden und die Sperrung sind relativ groß. Diese sollten nach Möglichkeit vereinfacht werden. Das Angebot der Projektpartner vor Ort, die temporären Spielstraßen zu bewerben und mit Spielangeboten zu begleiten, ist für den Erfolg sehr wichtig. Um tatsächlich zusätzlichen Spielraum zur Verfügung zu stellen, ist eine regelmäßige und verlässliche Durchführung der temporären Spielstraßen, am besten monatlich sinnvoll. Dabei kann das Angebot an Betreuung und Spielmöglichkeiten noch reduziert werden. Ein Angebot an Sitzmöglichkeiten und Getränken ist sicherlich auch nicht überall und dauerhaft notwendig, wenngleich der regelmäßige Kontakt zu den Anwohnenden eine wichtige Rolle für die Akzeptanz spielt. Weitere Standorte sind auch in der direkten Umgebung von Ganztagesgrundschulen gut vorstellbar, insbesondere dann, wenn dort die Spielflächen knapp sind.

Die Arbeitsgruppe macht folgenden Vorschlag zum weiteren Vorgehen:

1. Die temporären Spielstraßen werden 2019 in größerem Umfang wie 2018 weitergeführt. Die Mittel dafür in Höhe von 12.000 € werden durch Übertragung von HH-Resten aus dem Budget des Kinderbüros finanziert.

2. Die temporären Spielstraßen werden ab 2020 verstetigt und regelmäßig durchgeführt. Dabei werden die bisherigen Standorte überprüft und weitere Standorte ermöglicht. Für die Beantragung wird ein standardisiertes Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Amt für öffentliche Ordnung implementiert. Bei der Abwägung von Interessen zur Genehmigung ist der Vorrang des Kindeswohls im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention (vgl. Art. 3, Abs. 1) zu berücksichtigen. Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, Sperrung und Durchführung werden vom Gemeinderat zur Verfügung gestellt und beim Kinderbüro verwaltet. Die temporären Spielstraßen sollen nach Möglichkeit an den Standorten monatlich von Frühjahr bis Herbst durchgeführt werden, dabei sind die verfügbaren Ressourcen der Projektpartner zu berücksichtigen. Das Kinderbüro beantragt im Kontext der Umsetzung der Kinderfreundlichen Kommune für die Betreuung des Projekts dauerhaft Stellenanteile (siehe GRDrs 331/2019 „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune“, Maßnahme 6.5). Mit einer Beschlussfassung wird ebenso ein Personalbedarf beim Amt für öffentliche Ordnung (Verkehrsbehörde) und beim Tiefbauamt (Straßenbaulastträger) ausgelöst, über den im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu entscheiden ist. Für Öffentlichkeitsarbeit und Kosten für Straßensperrung, sowie die Durchführung werden dauerhaft pro Jahr 40.000,- € für ca. 40 Termine pro Jahr, zur Verfügung gestellt und vom Kinderbüro verwaltet. Davon erhält die Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft 20.000 € als Zuschuss für die Organisation und Durchführung. 3. Die Abteilung Kinderbüro wird die Koordination der Spielstraßen übernehmen und für die Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation der Straßensperrung sowie die Verwaltung der Finanzen verantwortlich sein. Das Amt für öffentliche Ordnung übernimmt die Detailplanung und Genehmigung sowie Anordnung beantragter Standorte und koordiniert mit dem Tiefbauamt die Straßensperrung. Veranstalter ist in der Regel die Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft. Sie ist für die Antragsstellung und gemeinsam mit den Kooperationspartnern vor Ort für die Durchführung verantwortlich. Die Landeshauptstadt Stuttgart agiert als Mitveranstalter. 4. Die Stadtverwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen und an welchen Standorten zusätzliche verkehrsberuhigte Zonen eingerichtet werden und wie verkehrsberuhigte Zonen so gestaltet werden können, dass sie tatsächlich für Kinderspiel genutzt werden können. Dabei werden Erfahrungen der temporären Spielstraßen, der Aktion „Spielen im Verkehrsberuhigten Bereich“ und vorliegende Beschwerden im Zusammenhang mit verkehrsberuhigten Zonen ausgewertet und berücksichtigt. Dazu wird eine Projektgruppe der betroffenen Ämter und der Kinderbeauftragten eingerichtet, die dem Gemeinderat Bericht erstattet.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Kontengruppe 43100
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
Kontengruppe 440
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
Finanzbedarf
40.000
40.000
40.000
40.000
40.000
40.000
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Verkehrsrechtliche Anordnung AföO
1,0
1,0
1,0
Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung beim TBA*
0,5
0,5
0,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Personalkosten (AföO)
93.000
93.000
93.000
93.000
93.000
93.000
Personalkosten (TBA)*
41.500
41.500
41.500
41.500
41.500
41.500
Summe Folgekosten
134.500
134.500
134.500
134.500
134.500
134.500
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat WFB hat Kenntnis genommen ist aber der Auffassung, dass ein Budget von insgesamt 40.000 EUR insbesondere im Hinblick auf die Erfahrungen 2018 und die Planung 2019 sehr hoch angesetzt ist.

Die Referate AKR, SOS, STU, JB und T haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Fritz Kuhn


Anlagen:


<Anlagen>

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