Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
533
15
VerhandlungDrucksache:
967/2017
GZ:
AKR 6003-01
Sitzungstermin: 29.11.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Organisationsuntersuchung Hochbauamt

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 14.11.2017, GRDrs 967/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BM Dr. Mayer verweist auf die Berichterstattung im Reform- und Strukturausschuss vom 18.10.2017 zur Organisationsuntersuchung beim Hochbauamt und stellt anschließend den Inhalt der Vorlage zusammengefasst vor.

Für StR Kotz (CDU) zeigt diese Organisationsuntersuchung, aber auch die zu den Bürgerbüros und die zum Baurechtsamt, dass die Ergebnisse anders als in früheren Jahren eher dazu motivieren, für die anstehenden Aufgaben sowohl die Anzahl der Stellen nach oben anzupassen, aber auch die Verfahren zu optimieren, ohne gleich einen Stellenabbau zu forcieren. Beim Hochbauamt habe nun mit dem Datenbank-gestützten Stellenbedarfs- und Stellenprognose-Tool ein sehr gutes Instrument entwickelt werden können, was zu einer deutlich besseren Besetzung führe. Er erkundigt sich danach, ob es möglich ist, fünf dieser Stellen für den Schulbereich noch 2017 ausschreiben zu können, um in 2018 schnellstmöglich einen Teil der neuen Stellen besetzen zu können.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) teilt die Ansicht, dass der Abschlussbericht zur Organisationsuntersuchung Hochbauamt einen Paradigmenwechsel im Umgang mit dem städtischen Personal darstellt ebenso wie die Einschätzung ihres Vorredners zum neu entwickelten Tool. Wert legt sie darauf, dem Gemeinderat mithilfe dieses Tools regelmäßig eine "verhältnismäßig verlässliche Rückmeldung zu geben, wo steht das Hochbauamt gerade, wo werden noch Personen gebraucht, wo kann man was machen?" Eine Fremdvergabe von bis zu 95 % sei ein viel zu hoher Wert. Man habe erkannt, wie wichtig es ist, dass die Mitarbeiter im Hochbauamt die gesamte Planung bis zum Bau durchmachen, um gut in der vielseitigen und komplexen Arbeit "drinzubleiben" und den Überblick zu behalten. Für sie stehe außerfrage, dass die Stellen in den anstehenden Stellenplanberatungen geschaffen werden. Im Hinblick auf den erfolgten Stellenabbau bei der Abteilung Krankenhaus- und Sonderbauten fragt sie, ob die Mitarbeiter inzwischen woanders eingesetzt sind. Darüber hinaus möchte sie wissen, wo die Arbeitsplätze der 19 neuen Mitarbeiter für die Schulen sein werden.

StR Körner (SPD) findet es ebenfalls wichtig, nunmehr 19 Stellen zu schaffen und die KW-Vermerke zu streichen. Dennoch ist er - sowohl was das Ergebnis der Organisationsuntersuchung als auch den Weg dorthin angeht - nicht zufrieden. Ein großes Problem sieht er darin, dass sich etliche Schulprojekte zum Teil um mehrere Jahre verzögern und nicht 50 Mio. € jährlich, sondern nur 40 Mio. € jährlich umgesetzt werden können.

Hinzu komme, dass die geringe Eigenplanungsquote mit 19 neu einzustellenden Mitarbeitern nicht angegangen werden kann. Vor 20 Jahren habe die Eigenplanungsquote noch bei über 60 % gelegen, vor 10 Jahren bei 15 % und heute liege diese Quote bei deutlich unter 5 %. Bereits im Jahr 2005 wurde in einer Organisationsuntersuchung empfohlen, mindestens 17,5 % Eigenplanung zu machen. Besonders erschreckend sei die Feststellung, wonach "durch diese Entwicklung dem Hochbauamt kein Regulativ mehr zur Verfügung steht, um kurzfristig auf Schwankungen der Auftragslage zu reagieren und eine anhaltend niedrige Eigenplanungsquote darüber hinaus dazu führen kann, dass umfangreiches Fachwissen der Mitarbeiter/innen für den Bereich der Planungs- und Projektsteuerungsleitung verlorengeht bzw. gar nicht erst aufgebaut werden kann. Dies wiederum erschwert nicht nur die Eigenplanung, sondern erhöht das Risiko, die Leistungen externer Planer und Projektsteuerer nur noch unzureichend beurteilen zu können. In Fachkreisen ist diesbezüglich eine Trendumkehr zu beobachten. Eine Erhöhung der Eigenplanungsquote wird dringend empfohlen, um den oben beschriebenen Effekten entgegenzuwirken". Auch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart empfehle explizit eine Erhöhung.

Im ureigenen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart möchte die SPD-Fraktion zumindest mittelfristig zu einer Eigenplanungsquote von um die 20 % gelangen. Man habe verstanden, dass dies nicht sofort möglich ist.

Der Stadtrat geht davon aus, dass in den Haushaltsplanberatungen eine Reihe von zusätzlichen Projekten beschlossen wird. Somit müsse man darüber hinaus zusätzliche Stellen schaffen. Dies lasse sich mit dem neu entwickelten Tool sicher nachweisen. Ihm ist wichtig, bei den Schulsanierungen realistisch zu planen, weshalb folglich 40 Mio. € jährlich bei den Haushaltsplanberatungen berücksichtigt werden müssen.

Schon seit langem laute die Aussage der Fraktionsgemeinschaft, dass die Personalpolitik der letzten Jahre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter krankgemacht und dazu geführt hat, dass es z. B. bei Schulbauten zu erheblichem Zeitverzug kommen wird bei der Umsetzung von städtischen Beschlüssen, so StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS). Sie habe dazu geführt, dass Daseinsvorsorge z. B. in den Bürgerbüros nicht in der Qualität für die Bürgerinnen und Bürger angeboten werden kann, wie man dies für richtig hält. Eine solche Personalpolitik müsse grundsätzlich überdacht werden, weswegen es nicht ausreiche, eine Kehrtwende nur beim Hochbauamt zu machen.

Man betrachte es ohnehin nicht als Trendwende, da die einst gefassten Beschlüsse des Gemeinderats mit diesen 19 Stellen noch nicht umgesetzt werden können und man die eigenen Zeitpläne und Budgets korrigieren müsse. Hinzu komme, dass das Ziel, eine Quote von 20 % Eigenplanung zu haben, damit nicht erreichen werden könne. In der Vorlage vermisse er eine Aussage, wonach man den Personalbedarf ermitteln werde, um auf diese 20 % zu kommen. Im Hinblick auf die Arbeitsplätze für die neuen Beschäftigten vertritt er die Auffassung, dass die Zurverfügungstellung von Raumkapazitäten eine strategische Aufgabe der Boden- und Vorratspolitik ist, die man schon jahrelang anmahne. Hierfür brauche es ein kompetentes Hochbauamt, das dafür sorgt, dass die städtischen Ämter und Dienstleistungen Räume hat, die auskömmlich sind, die auf einem Standard sind und die energetisch modernisiert sind. Somit komme eine weitere große Aufgabe auf das Hochbauamt zu.

Er hätte außerdem erwartet, dass angesichts dieses strategischen Auftrags auch in allen anderen Bereichen als dem Schulbereich eine grundsätzlichere Betrachtung vorgenommen wird. Der Stadtrat hält es für sinnvoll, ein solches Tool, wie es im Hochbauamt entwickelt wurde, auch in anderen Bereichen anzuwenden. Eine Trendumkehr würde er dann sehen, wenn man dabei in den anderen Bereichen weniger differenziert vorgehen würde, sodass ein bisschen mehr auf Reserve geplant werden kann.

Für StRin von Stein (FW) ist entscheidend, nunmehr ein Instrument zu haben, um festzustellen, wie viel Personal für welches Auftragsvolumen gebraucht wird. Zu entscheiden, was an weiteren Aufgaben dazukommt, sei auch Aufgabe des Gemeinderats. Im Jahr 2009 habe der Gemeinderat im Überschwang mehrheitlich ein Sanierungsprogramm für Schulen aufgelegt mit einem Volumen von 50 Mio. €/Jahr. Sie könne sich nicht erinnern, dass damals parallel dazu die Stellen beantragt wurden, um das Auftragsvolumen bearbeiten zu können. Frau Korn habe damals schon ausgesagt, maximal 35 Mio. € können gestemmt werden. Die Situation sei also nicht überraschend, vielmehr hätte über drei Doppel-Haushalte hinweg darauf reagiert werden können.

Für StR Klingler (AfD) zeigt die Diskussion, dass es innerhalb der Stadtverwaltung Ämter und Bereiche gibt, wo ein dringender Bedarf besteht, was bei anderen Ämtern und Bereichen nicht der Fall sei. Er erkennt durchaus ein Umdenken seitens der Verwaltung. Er begrüßt das Ergebnis der neuerlichen Organisationsuntersuchung und insbesondere das neue Tool als ersten guten Schritt in die richtige Richtung. Sorgen bereite ihm, dass in der Zeit, solange das Ziel von 50 Mio. € Sanierungsvolumen nicht umgesetzt werden, neue Dinge noch hinzukommen.

StR Dr. Oechsner (FDP) sieht das Hochbauamt auf einem guten Weg. Besonders gut findet er das digitales Stellenbewertungstool ("DSBT"), welches die Möglichkeit eröffnet, "aus allen möglichen Datenkanälen den Bedarf an Stellen zu berechnen". Problematisch wäre es hingegen, Personalüberbedarf zu schaffen, nur damit es da ist. Es gehe nun darum, die richtigen Schlüsse aus den Erkenntnissen zu ziehen. Eine Erhöhung der Eigenplanungsquote auf 20 % sieht er als mittelfristiges Ziel. Folglich müsse man mit der Organisationsuntersuchung arbeiten. Im Hinblick auf neue Werkzeuge schlägt er vor, "noch Tools wie DOTKT (Digitales on-top-Kostentool) für die Stellen und DRBT (Digitales Raumbedarfstool) zu entwickeln". Er bittet darum, in diese Richtung weiterzudenken.

Herr Freitag (GPR) bittet darum, alles als Lob zu werten, was in seinem Wortbeitrag nicht kritisch angemerkt wird. Ziel der Maßnahmen war, Personal dafür zu schaffen, um Gemeinderatsbeschlüsse umsetzen zu können innerhalb des Zeitziels, was der Gemeinderat als politisch notwendig erachtet hat. Das Zeitziel nicht zu erreichen, bedeute nicht, dass es falsch ist. Im Reform- und Strukturausschuss (RSA) sei die Aussage gefallen, dass das Amt nach einer theoretischen Berechnung 50 Stellen benötigen würde, um die Zeitziele des Gemeinderats umsetzen zu können. Würde man personaltechnisch in der Lage sein, 50 neue Stellen innerhalb der nächsten zwei Jahre zu integrieren, wäre dies die eigentlich notwendige Beschlusslage. Nachdem das Amt signalisiert hat, dazu nicht in der Lage zu sein, sei die Anzahl nach Rücksprache mit dem Amt auf 21 Stellen begrenzt worden. Da er nicht nachvollziehen könne, wieso es nun 19 Stellen sind, bittet er diese Berechnung zu erklären, denn das Zeitziel des Gemeinderats lasse sich so nicht 1:1 umsetzen.

Das DSBT existiert nach seiner Auffassung nur bedingt. "Wenn Sie ein solches Tool entwickeln, dann ist das eine neue Systematik der Personalbemessung, die weitreichende Folgen hat und dann im Grundsatz gut ist, wenn die Personalbemessung stimmt. Wenn Sie in das Tool Fehler einbauen und zu geringe Personalbemessung rauskommt, dann haben Sie ein dauerhaftes Problem geschaffen. Von daher kann man nicht einfach sagen, das ist hervorragend!" Der Personalrat sei ein Kontrollorgan, um zu überprüfen, ob ein solches Tool stimmen könnte oder nicht. Das Tool sei jedoch dem Personalrat gar nicht erst zur Zustimmung vorgelegt worden. Das Dabeisein eines Personalrats im Projekt ersetze nicht das Zustimmungsverfahren. Er bittet darum, dieses nunmehr durchzuführen.

Was die Eigenplanungsquote angeht, so brauche das Amt eine Zielvorgabe, um irgendwann dort landen zu können. Das Amt wäre gar nicht in der Lage, dies von heute auf morgen umzusetzen, sondern sehe es zunächst für leistbar an, 21 Stellen in den nächsten zwei Jahren zu integrieren. Auch im personalwirtschaftlichen Bereich müsse folglich langfristiger und über den Doppelhaushalt hinaus geplant werden. Zu bedenken gibt er auch, dass die Arbeitsmarktlage in Zukunft noch viel schlechter sein wird. Je länger mit der Personalschaffung und Stellenbesetzung gewartet wird, desto schwieriger werde die Lage, insbesondere in den technischen Berufen. Er erwarte von der Verwaltung andere Vorschläge zur Umsetzung, indem gefragt wird, wie viele Stellen wollen wir in den nächsten 6 Jahren aufbauen und diese Zahlen in den nächsten Doppelhaushalten vorzusehen. In der Frage der Personalgewinnung stehe eine Null-Aussage, weshalb er die Prophezeiung wage, dass man im nächsten Doppelhaushalt über die Eigenplanungsquote wieder diskutieren wird. Ein Zielbeschluss nutze nur dann etwas, wenn die Frage der ersten Schritte berücksichtigt ist.

BM Dr. Mayer nimmt zunächst Stellung zur Forderung nach einer sofortigen Besetzung von 5 der 19 Stellen. Ein Beschluss dazu könne nach der inhaltlichen Diskussion gefasst werden. Im Hinblick auf das neu entwickelte Tool stellt er klar, es handle sich nicht um eine Maschine, aus der - nachdem sie mit Informationen gefüttert wurde - die Stellen fallen. Es sei eine Oracle-Datenbank, weshalb das Tool nicht in allen Bereichen eingeführt werden könne. Es gebe völlig unterschiedliche Voraussetzungen in den jeweiligen Ämtern für die Stellenbedarfsbemessung. Beim Hochbauamt habe man über die HOAI und die einzelnen Leistungsphasen die Möglichkeit, eine Berechnung des Arbeitsaufwands vorzunehmen.

Bezugnehmend auf die Eigenplanungsrate verhalte es sich nicht so, dass gesagt wird, es wird diesbezüglich nichts getan, weil man das Personal dafür nicht bekommt. Weil realistisch geschaut wurde, wie viele Leute tatsächlich am Markt zu bekommen sind, habe man in die Vorlage keine hypothetischen oder illusorischen Berechnungen aufgenommen. Das Referat müsse nicht nur die 19 neuen Kräfte suchen, sondern zudem die altersbedinge Fluktuation ausgleichen.

Wichtig ist ihm auch der Hinweis auf Seite 4 der Vorlage, wo es heißt, dass das Tool dauerhaft gepflegt, genutzt und nachgehalten wird und man in regelmäßigen Abständen darüber berichtet. Es soll folglich im Hochbauamt dauerhaft als System zur Stellenbemessung eingesetzt werden.

BM Thürnau dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Haupt- und Personalamts, insbesondere Frau Döcker und Herrn Fehn und vom Hochbauamt insbesondere den Herren Holzer und Benker, die die Rahmendaten, welche als Parameter für das System gesetzt wurden, aufgearbeitet haben. Man habe darüber intensiv diskutiert zwischen Hochbauamt und Haupt- und Personalamt, z. B. über die Frage, warum aus 21 Stellen 19 geworden sind. Das Tool habe verschiedenste Parameter, auf die man sich bilateral verständigt habe. Dies sei der Grund für die Reduzierung um zwei Stellen, welche das Hochbauamt mitträgt. Es sei zutreffend, dass die Aussage ursprünglich lautete, es bräuchte eigentlich 50 Stellen, um die alten Zeitziele der Schulsanierungsplanung umzusetzen. Das Technische Referat habe sich mit dem Referat Jugend und Bildung beraten und sei so zu dem Schluss gekommen, dass es nicht realistisch ist, 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter generieren zu können. Man habe dann über die Frage gesprochen, wie kann man das Thema Schulsanierungen zeitlich strecken?

An StRin von Stein gewandt betont er, 2009 konnte man nur zum Teil überblicken, "was geht". Die Datenlage, die damals nach dem "Quick-Check" von Drees & Sommer vorlag, konnte nicht alle Problemlagen erfassen. Hinzu komme die stark veränderte Schullandschaft. Festzuhalten bleibe, dass das Paket größer geworden ist. Auch deswegen sei er dankbar, heute dieses Tool zu haben, welches man gemeinsam weiter pflegen und der Situation anpassen werde. Man könne damit sehr geschickt planen, rückwirkend betrachten, war es die richtige Bemessungsgrundlage, und nach vorne schauen, was kann ich mit den vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Aufträgen erfüllen.

Zum Stichwort Eigenplanungsquote bestätigt er, "wir brauchen eine wünschenswerte Eigenplanungsquote von 20 %, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hochbauamt weiterhin á jour sind". Notwendig sei dies, um die Fremdvergaben kontrollieren zu können. Die Personalbemessung mit 19 Stellen wurde bemessen anhand dessen, was in der grünen Liste steht. Für das, was im Rahmen der Lesungen dazu beschlossen wird, brauche es folglich mehr Personal. Den Referaten AKR und WFB habe man dies mitgeteilt. Weiter in die Zukunft könne man jedoch nicht schauen, weil keiner weiß, was in die kommenden Doppelhaushalte eingestellt wird. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Festanstellung erhalten, brauche es ein Korrektiv für den Fall, "dass die Aufträge ausgehen". Es gebe dafür nur folgende Möglichkeiten: Erstens, die altersbedingte Fluktuation und zweitens, mit dem Thema der 20 % Eigenleistung zu spielen. Jetzt zu sagen, wir brauchen noch mehr Leute, um die 20 % zu erreichen, halte er für zu risikoreich. Ihm wäre lieber, sich auf eine Ebene zu verständigen, wonach man sich in diese Richtung bewegt. "Ob es dafür neue Stellen braucht oder ob in der Zukunft ein Aufgabenrückgang auf das Hochbauamt zukommen könnte, und wir das mit einem höheren Eigenleistungsanteil abdecken können, das muss uns als Spielraum gegeben sein."

EBM Föll merkt an, die Liegenschaftsverwaltung habe in Abstimmung mit dem Hochbauamt auch ohne eigenes Tool vorausschauend agiert. Man könne im Gerberbau rund 650 m² zusätzliche Fläche anbieten, die unmittelbar an die bestehenden Räumlichkeiten des Hochbauamts anschließen. Die Mitarbeiter können somit einen eingerichteten Arbeitsplatz erwarten, wenn sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Im Gerberbau habe man darüber hinaus zusätzliche Flächen für das Jugendamt gemietet, um Entlastungs- und Verlegungssituationen dort räumlich unterzubringen. Was das Thema der bisherigen Abteilung 65-5 Krankenhaus- und Sonderbauten anbelangt, so bleiben die 28,6 Stellen im vollen Umfang für das Aufgabengebiet des Hochbauamts erhalten. Bereits in den zurückliegenden Jahren waren diese Mitarbeiter nicht ausschließlich im Klinikbau tätig, sondern haben andere Aufgaben übernommen, wie auf S. 22 des Berichts dargelegt.

Aus Sicht von StRin Nuber-Schöllhammer steht man an einem neuen Ausgangspunkt, was sie durchaus positiv bewertet. Vor Jahren sei man davon ausgegangen, dass für die Sanierung eines großen Gymnasiums überschlägig 2 Mio. € benötigt werden. In der Zwischenzeit wisse man, dass für dasselbe Gymnasium 28 Mio. € gebraucht werden. Sie warnt davor, eine positive Trendwende mit negativen Aussagen zu zerreden. Für die Schulen sei nun entscheidend, dass die jetzt zugesagten Zeitangaben eingehalten werden.

StR Körner erklärt, seine Fraktion bewerte durchaus die vorgesehenen Maßnahmen positiv. Es müsse dennoch mittelfristig das Ziel sein, das Hochbauamt so aufzustellen, dass es rund 20 % aller Projekte selber planen kann. Er teile die Aussage von BM Thürnau, vermisse jedoch "vom Rest der Verwaltung" das Bekenntnis, das mittelfristige Ziel erreichen zu wollen. Dies bittet er zu bestätigen.

BM Dr. Mayer bestätigt dieses Ziel, ebenso wie EBM Föll, der hinzufügt, die Verwaltung habe immer eine einheitliche Meinung.

StR Rockenbauch vertritt die Meinung, es hänge immer vom Maßstab ab, wie man die Schaffung der 19 Stellen bewertet. Der Maßstab der Fraktionsgemeinschaft sei die Aufgabenerfüllung der Beschlüsse, die der Gemeinderat getroffen hat bei der Schulverwaltung in Anerkennung der politischen Notwendigkeiten. Man brauche sich keine Sorgen zu machen, dass dem Hochbauamt die Aufträge ausgehen könnten. Vielmehr müsste man sich jetzt schon darüber unterhalten, ob das Instandhaltungsbudget für die Schulen nicht viel zu gering ist. Hinzu kommen andere Liegenschaften, Bäder, Kindergärten und die Aufgabe der energetischen Sanierung und Erneuerung, große und wichtige Projekte bei Kulturbauten usw. Folglich werde das von BM Thürnau beschriebene Szenario nicht eintreten, zumal es wesentlich von den Beschlüssen des Gemeinderats abhänge, was an neuen Projekten dazukommt. Daher würde er gerne noch in diesem Haushalt sehen, "Wie viele Personen braucht es, um die Eigenplanungsquote zu erhöhen?" Zielbeschlüsse zu fassen, reiche nicht aus, sondern es brauche konkrete Maßnahmen, um mit dem Maßstab Eigenplanungsquote zur Personalbemessung weiterzukommen.

Die Freien Wähler tragen das Programm der Schulsanierungen durchaus mit, stellt StRin von Stein klar. Sie weise lediglich darauf hin, dass als dieses Programm 2009 aufgelegt wurde, das Schulverwaltungsamt ausgesagt habe, das Volumen von 50 Mio. €/Jahr nicht zeitgerecht verbauen zu können. Folglich hätte man ab diesem Jahr dafür Sorge tragen müssen, entsprechende Stellen zu schaffen.

Herr Freitag vergleicht die Verständigung auf die Parameter des Tools, wodurch die Anzahl der Stellen von 21 auf 19 reduziert wurden, mit einem Chiptuning. Dieses Chiptuning könne man dazu verwenden, die Stellenanzahl zu senken oder dazu, die Zeitziele zu korrigieren. Ihn interessiert, wieso die Verwaltung sich nicht dazu entschieden hat, die Zeitziele zu verbessern. EBM Föll führt aus, man habe in der Berechnung einen Fehler entdeckt, wo etwas zweimal veranschlagt war, und habe dies bereinigt. Es treffe nicht zu, dass die Rahmenparameter verändert wurden. "Man hat weder das Volumen, noch die Anzahl, noch die Zeitpläne der Projekte verändert, die in die Berechnung eingeflossen sind."

Herr Freitag sieht damit seine Meinung bestätigt und wiederholt seine Frage. Darüber hinaus legt er Wert darauf, dass das Mitbestimmungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird mit einer Zustimmung des Personalrats am Schluss. In Bezug auf die Eigenplanungsquote von 20 % habe die Verwaltung ausführlich dargelegt, wieso sie dies nicht angehen will. Er hielte es für zielführender, wenn die Verwaltung eine Vorstellung entwickeln würde, wie dieses Ziel erreicht werden kann über die nächsten Jahre.

BM Dr. Mayer sagt eine Prüfung im Hinblick auf die Notwendigkeit eines förmlichen Mitbestimmungsverfahrens zu. Er sei bislang davon ausgegangen, dass das Gremium dadurch vertreten war, als ein Personalrat bei jeder Sitzung anwesend war. Weiter bestätigt er die Ausführungen von EBM Föll die Reduzierung von 21 auf 19 Stellen betreffend. Man habe sich im Konsens auf die Parameter verständigt und dabei Fehler korrigiert. Diese 19 Stellen bilden den Stand der grünen Liste ab.

BM Thürnau stellt klar, die Berechnungsgrundlage des Tools gehe - vereinfacht dargestellt - darum, wie viel Leistungsfähigkeit hat ein Mitarbeiter als Ingenieur oder in der Bauunterhaltung. Sie orientiere sich im Großen und Ganzen an dem, was sich auch in der HOAI wiederfindet. Man habe dies verglichen mit dem Bund, mit verschiedenen Ländern und mit mehreren großen Städten, die ähnlich mit dem Thema arbeiten. Das Ergebnis war, dass ein Ingenieur pro Jahr Projekte in der mittleren Größenordnung im Wert von 3 - 4 Mio. € pro Jahr umsetzen kann. Im Vergleich mit den anderen habe man festgestellt, dass der Mitarbeiter etwas mehr schafft. Dies habe man als Hochbauamt nachvollziehen können und aus diesem Grund wurde der entsprechende Parameter verändert und sei so auf die 19 Stellen gekommen. Es sei nichts schöngerechnet worden im Sinne eines Chiptuning. Zutreffend sei, dass man bei 21 Stellen hätte bleiben können und stattdessen eine Veränderung der Zeitschiene vorgenommen hätte.

Was die Eigenplanungsquote von 20 % angeht, so teilt er unter baulichen Gesichtspunkten die Auffassung von StR Rockenbauch, wonach dem Hochbauamt die Aufgaben nicht ausgehen werden. Jedoch könne man nicht wissen, was der Gemeinderat und die Landeshauptstadt Stuttgart in den nächsten 8 bis 15 Jahren vom aufgelaufenen Sanierungsstau noch finanzieren können. Deswegen könne er keine Berechnung aufstellen nach dem Muster, all diese Sachen müssen umgesetzt werden und ich will jetzt das Personal dafür haben. Insofern bleibe man dabei, sich von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt zu bewegen. Der Verwaltungsvorschlag "grüne Liste" könne dabei immer durch den Gemeinderat verändert werden. Schon heute könne er sagen, dass die Projekte, die der VA jüngst in 1. Haushaltslesung beschlossen hat, noch nicht verwaltungsintern abgestimmt sind. Allein dafür brauche das Hochbauamt 9 zusätzliche Stellen, sodass insgesamt 28 Stellen neu geschafft werden. Wenn dann noch weitere Stellen hinzukämen, um die Eigenplanungsquote auf 20 % zu bringen, so wisse er nicht, wo diese Mitarbeiter zu finden sind. Daher halte er es für richtig, das Ziel 20 % Eigenplanungsquote mittelfristig anzugehen. "Aber das Korrektiv der demografischen Entwicklung und das Korrektiv der Eigenplanungsquote muss bestehen bleiben, damit wir vernünftig ein wirtschaftliches Verhalten des Hochbauamtes planen können!"

BMin Fezer betont, es sei nicht so, dass man jetzt Verschiebungen einführt in die Sanierungs- und Investitionspläne der Schulen. Die Verzögerungen geschehen seit langem. Jetzt führe man die Transparenz her über Verzögerungen. In den Vorlagen habe man immer dargestellt, wieviel in den vergangenen Jahren ausgegeben wurde, z. B. im Bereich der Schulsanierungen. Auch heuer gebe es entsprechende Listen. Demnach wurden in den letzten vier Jahren anstatt 50 Mio. € jeweils nur 35 Mio. € jährlich ausgegeben. Wenn pro Jahr 15 Mio. € weniger ausgegeben werden, so bedeute dies Verzögerungen, die stattgefunden haben und Verzögerungen auch für die Zukunft. Man habe in den neuen Planbereichskonferenzen die Karten auf den Tisch gelegt.

Zutreffend sei, dass neue Sanierungsbedarfe hinzugekommen sind. Nicht zu vergessen bittet sie, dass außerdem Investitionen zu tätigen sind - 15 der 19 Stellen seien für diese Investitionen zuständig - und jede dieser Investitionen generiere neue Sanierungsbedarfe in der Zukunft.



BM Dr. Mayer stellt abschließend fest:
Er hält außerdem fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 967/2017 Kenntnis genommen.
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