Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
64
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VerhandlungDrucksache:
32/2016 u. 32/2016 Ergänzung
GZ:
S/OB
Sitzungstermin: 16.03.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Berufsintegrationslotsen für Asylsuchende

Beratungsunterlagen sind die Vorlagen des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.03.2016, GRDrs 32/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Durchführung des Projekts "Berufsintegrationslotsen für Asylsuchende" mit Fördermitteln des Bundes im Rahmen des Programms "Integration durch Qualifizierung (IQ)" wird zugestimmt.

2. Die Abteilung Integration im Referat Koordination und Planung des Oberbürgermeisters (S-IP) wird ermächtigt, eine/n Sachbearbeiter/in in der Entgeltgruppe 10 TVöD in Teilzeit (50 %) ohne Blockierung einer Planstelle bis 31.12.2016 zu beschäftigen. Die Finanzierung erfolgt kostenneutral durch Fördermittel, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die IQ-Landeskoordinierungsstelle des Interkulturellen Bildungszentrums (ikubiz) in Mannheim gestellt werden.

3. Der/die Projektmitarbeiter/in soll in die geplante Servicestelle zur beruflichen Integration von Flüchtlingen eingebunden werden, wenn diese eingerichtet wird. Im Falle einer Verlängerung des bis Ende 2018 angelegten IQ-Förderprogramms wird entschieden, ob das Projekt ab 2017 auch organisatorisch der Servicestelle zugeordnet wird.


sowie als weitere Beratungsunterlage die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 14.03.2016, GRDrs 32/2016 Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Durchführung des Projekts "Berufsintegrationslosen für Asylsuchende" mit Fördermitteln des Bundes im Rahmen des Programms "Integration durch Qualifizierung (IQ)" wird zugestimmt.

2. Die Abteilung Integration im Referat Koordination und Planung des Oberbürgermeisters (S-IP) wird ermächtigt, eine/n Sachbearbeiter/in in der Entgeltgruppe 10 TVöD (100 %) ohne Blockierung einer Planstelle bis 31.12.2016 zu beschäftigen. Die Finanzierung erfolgt kostenneutral durch Fördermittel, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die IQ-Landeskoordinierungsstelle des Interkulturellen Bildungszentrums (ikubiz) in Mannheim gestellt werden.

3. Der/die Projektmitarbeiter/in soll in die geplante Servicestelle zur beruflichen Integration von Flüchtlingen eingebunden werden, wenn diese eingerichtet wird. Im Falle einer Verlängerung des bis Ende 2018 angelegten IQ-Förderprogramms wird entschieden, ob das Projekt ab 2017 auch organisatorisch der Servicestelle zugeordnet wird.


Die Beratungsunterlagen sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag der GRDrs 32/2016 Ergänzung ohne Aussprache einmütig zu.

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