Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5622-23
GRDrs 159/2010
Stuttgart,
03/15/2010



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Zuschuss an den Schwimmverein Cannstatt 1898 e. V.
zur Sanierung des Schwimmbeckens im Alfred-Raichle-Bad




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.04.2010



Beschlußantrag:

1. Dem Schwimmverein Cannstatt 1898 e. V. wird zur Sanierung des Schwimmbeckens im vereinseigenen Alfred-Raichle-Bad im Stadtbezirk Bad Cannstatt ein städtischer Zuschuss in Höhe von 490.000 € bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. Die Bewilligung wird außerdem davon abhängig gemacht, dass

2.1 den Stuttgarter Schulen, anderen sporttreibenden Vereinen, Organisationen, Gruppen und einzelnen Sportlern die Nutzung des vereinseigenen Hallenbads nach vorheriger Absprache mit dem Verein gestattet wird. Der Verein hat Anspruch auf Ersatz seiner Betriebsaufwendungen (keine Miete) durch diese Nutzer. Der durch den Schulsport entstehende Betriebsaufwand wird von der Stadt übernommen;

2.2 der Verein sich zur Rückzahlung des städtischen Zuschusses einschließlich eines Wertausgleichs verpflichtet, wenn das durch die Stadt Stuttgart geförderte Hallenbad freiwillig oder unfreiwillig veräußert, nicht mehr für sportliche Zwecke verwendet oder die Verpflichtung nach Ziffer 2.1 nicht eingehalten wird (der Rückzahlungsanspruch der Stadt ist durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Verein und der Stadt gesichert).


3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 490.000 € stehen im Sporthaushalt zur Verfügung.


Begründung:


1. Angaben zum Verein



2. Angaben zum Bauvorhaben

1.1 Allgemeines


2.2 Raumprogramm

- Einbau eines Edelstahlschwimmbeckens
- Sanierung der Umlaufflächen in der Schwimmhalle
- Erneuerung aller notwendigen Versorgungsleitungen
- teilweiser Austausch von Heizkörpern



Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung:

Nach einer vom Hochbauamt der Stadt Stuttgart erstellten und vom beauftragten Fachingenieur überarbeiteten Kostenberechnung verursacht das geplante Vorhaben einen voraussichtlichen Aufwand von rund 660.000 €. Die Aufwendungen sollen durch Eigenmittel des Vereins, Darlehensaufnahme sowie Zuschüssen der Stadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert werden.

Nach den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart (Ziffer C.2.3.1.1) kann ein städtischer Regelzuschuss in Höhe von 40 % (264.000 €) gewährt werden. Wegen der besonderen Bedeutung des vereinseigenen Schwimmbads für den Schul- und Vereinssport in Stuttgart, hat der Schwimmverein Cannstatt 1898 e. V. zur Schließung einer Finanzierungslücke einen Sonderzuschuss in Höhe von 226.000 € bei der Stadt Stuttgart beantragt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2010/2011 hat der Gemeinderat dieser Vorgehensweise bereits zugestimmt.

· Eigenmittel inkl. Darlehensaufnahme
50.000 €
· WLSB-Zuschuss
120.000 €
· städtischer Zuschuss (40 %)
264.000 €
· städtischer Sonderzuschuss (~ 34 %)
226.000 €
Gesamtfinanzierung
660.000

Die Absicht des Schwimmverein Cannstatt 1898 e. V. zur Erneuerung des Schwimmbeckens im vereinseigenen Alfred-Raichle-Bad sowie der in diesem Zusammenhang erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, liegt im Interesse der Bevölkerung von Stuttgart. Der beantragte städtische Zuschuss ist nach den geltenden Sportförderrichtlinien (Ziff. C.2.3.1.1) gerechtfertigt.

Die Eigenmittel wurden nachgewiesen. Über den Umfang der vorgesehenen Darlehens-aufnahme liegt die Zusage eines Kreditinstitutes vor. Über die Gewährung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt noch keine Entscheidung vor. Von seiner Bewilligung kann nach entsprechenden Auskünften der zuständigen Stelle ausgegangen werden. Der Verein ist in der Lage den eingeplanten Landeszuschuss in Höhe von 120.000 € vorfinanzieren zu können.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

-




zum Seitenanfang