Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
263
16
Verhandlung
Drucksache:
323/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
20.07.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Verlängerung der Durchführungsfristen nach § 142 BauGB von Sanierungssatzungen
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 28.06.2022, öffentlich, Nr. 183
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 19.07.2022, öffentlich, Nr. 235
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 02.06.2022, GRDrs 323/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Gemäß § 235 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 142 Abs. 3 S. 4 BauGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung wird die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungssatzungen für die Gebiete
Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen- bis zum 31. Dezember 2028
Bad Cannstatt 19 -Veielbrunnen West- bis zum 31. Dezember 2023
rückwirkend zum 1. Januar 2022 beschlossen.
2. Gemäß § 142 Abs. 3 S. 4 BauGB in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung wird die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungssatzung für das Gebiet
Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- bis zum 31. Dezember 2026
rückwirkend zum 1. Januar 2022 beschlossen.
3. Gemäß § 142 Abs. 3 S. 4 BauGB in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung wird die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungssatzungen für die Gebiete
Stuttgart 26 -Hospitalviertel- bis zum 30. Juni 2024
Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße- bis zum 31. Dezember 2025
beschlossen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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