Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 968/2017
Stuttgart,
10/24/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Stuttgart 21 - Grundstücke

Beantwortung / Stellungnahme

Das Grundstücksgeschäft wurde vom Gemeinderat beschlossen und basiert auf einem Kaufvertrag, an den die Landeshauptstadt gebunden ist.

Ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Grundstückskaufvertrag hatte die Landeshauptstadt nur für den Fall, dass keine Finanzierungsvereinbarung über das Projekt Stuttgart 21 zustande kommt und deshalb „gemäß der Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung der Projekte Stuttgart 21 und der NBS Wendlingen-Ulm vom 24.07.2001 (vgl. GRDrs 664/2001) das Projekt Stuttgart 21 gemäß Ziffer 3.3 letzter Absatz jener Vereinbarung für beendet erklärt wird.“. Mit dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung vom 2. April 2009 ist das vertragliche Rücktrittsrecht hinfällig.

Die Bahn realisiert das Projekt. Verhandlungen mit der Bahn über eine einvernehmliche Rückabwicklung des Grundstücksvertrages machen keinen Sinn.



Vorliegende Anträge/Anfragen

692/2017 Ziffer 4 SÖS LINKE PluS




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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