Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
780/2018
Stuttgart,
09/13/2018
Jugendhilfeausschuss
- Wechsel bei den stimmberechtigten Mitgliedern
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.09.2018
26.09.2018
27.09.2018
Beschlußantrag:
1. Die Bestellung von Herrn Heinz Gerstlauer, Evangelische Gesellschaft Stuttgart, zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses wird widerrufen.
2. Zum neuen stimmberechtigten Mitglied wird Herr Klaus Käpplinger, Evangelische Gesellschaft Stuttgart, gewählt.
3. Die Bestellung von Herrn Sieghard Kelle, Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses wird widerrufen.
4. Zum neuen stimmberechtigten Mitglied wird Herr Ingo-Felix Meier, Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, gewählt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Vorstand der Liga der Wohlfahrtspflege hat mit Schreiben vom 06.08.2018 mitgeteilt, dass zur Wahl als neues stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses Herr Klaus Käpplinger vorgeschlagen wird. Er soll Nachfolger von Herrn Heinz Gerstlauer werden, der im Sommer 2018 in den Ruhestand gegangen ist.
Vorbehaltlich des Beschlusses bezüglich des Arbeitsbeginns von Herrn Ingo-Felix Meier als neuer Geschäftsführer der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH bei der Sitzung der Gesellschafter der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH am 24.09.2018, wird zur Wahl als neues stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses Herr Ingo-Felix Meier vorgeschlagen. Er soll Nachfolger von Herrn Sieghard Kelle werden, der das Amt des Geschäftsführers Mitte Oktober 2018 niederlegt. Eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Wahl der Gesellschaftersitzung wird von der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH rechtzeitig zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat nachgereicht.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 3 und Nr. 4 der Satzung für das Jugendamt vom Gemeinderat gewählt.
Eine offene Wahl der genannten Personen durch Akklamation ist nur möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates dieser Sitzverteilung positiv zustimmen; eine Stimmenthaltung ist nicht ausreichend. Falls Einstimmigkeit nicht erreicht wird, ist eine geheime Wahl erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
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Beteiligte Stellen
Referat AKR
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
<Anlagen>
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