Die neue Förderung zielt auf die Verstetigung und nachhaltige Implementierung der in der ersten Förderphase entwickelten und modellhaft erprobten Konzepte der Antragsteller. Eine Perspektive für die weitere Umsetzung nach der Förderung durch den Qualitätsentwicklungsfonds muss erkennbar sein.
Zur Bewerbung reichen die Schulen gemeinsam mit ihren bisherigen Kooperationspartnern einen Antrag auf Folgeförderung bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft ein. Analog zu neuen Anträgen werden auch die Anträge auf Folgefinanzierung vom Vergabeausschuss begutachtet.
Finanzierung Die Finanzierung der Folgeförderung erfolgt aus dem Budget des Qualitätsentwicklungsfonds. Für das Jahr 2012 stehen im Qualitätsentwicklungsfonds 910.000 € zur Förderung von Vorhaben im Bereich der Schulentwicklung zur Verfügung. Der Vergabeausschuss Qualitätsentwicklungsfonds hat am 17.01.2012 die Ermöglichung einer zweiten Förderphase (Nachhaltigkeitsförderung) empfohlen. Die Förderkriterien für Ad-hoc-Projekte aus dem Förderbereich 2 des Qualitätsentwicklungsfonds bleiben unverändert. Finanzielle Auswirkungen Beteiligte Stellen Das Referat SJG hat die Vorlage mitgezeichnet. Dr. Wolfgang Schuster Anlagen Ausschreibung Qualitätsentwicklungsfonds 2012 zum Seitenanfang