Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1143/2019
Stuttgart,
11/07/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2019



Haushalt 2020/2021
Förderung der Schulen in freier Trägerschaft


Beantwortung / Stellungnahme

Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft regelt das Privatschulgesetz. Danach ist das Land für die Finanzierung zuständig. Das Land erhöhte die Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft zum 01.02.2017 auf 80% der Bruttokosten einer öffentlichen Schule. Seit dem Schuljahr 2014/2015 müssen die Schulen in freier Trägerschaft jedoch die Pensionslasten für ab diesem Zeitpunkt neu beurlaubte Lehrerinnen und Lehrer (Landesbeamte) tragen. Dies stellt die großen traditionellen Schulen in freier Trägerschaft in Stuttgart vor finanzielle Probleme, da die Erhöhung des Landeszuschusses nicht zwingend den Mittelbedarf für die Pensionslast deckt. Das Land hat noch keinen Lösungsansatz bekannt gegeben, wie die hierdurch geschaffene Finanzierungslücke von den Schulen gedeckt werden soll.

Nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land jedoch die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Kommune, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält. Dies wurde bisher vom Land nicht abgefragt. Die Festlegung der Höhe des angemessenen Beitrags obliegt der Kommune. Der freiwillige kommunale Zuschuss kann daher nicht als Deckung für die durch die Pensionslasten entstandene Finanzierungslücke bei der Landesförderung eingeplant werden.

Die Stadt Stuttgart fördert die als Ersatzschulen genehmigten und auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in freier Trägerschaft auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Darüber hinaus werden von der Stadt Stuttgart finanzielle Förderungen in Form von ermäßigten Erbbauzinsen und ermäßigten Überlassungsentgelten geleistet.

Der städtische Zuschuss, der an die Schulen in freier Trägerschaft fließt, berechnet sich anhand der Anzahl der Stuttgarter Schülerinnen und Schülern. Seit der im Haushaltsjahr 2010 erfolgten Absenkung des Zuwendungsbetrags um 15% beträgt die städtische Förderung 45 % des Sachkostenbeitrages von 2002 pro Stuttgarter Schülerin und Schüler sowie 15 % des Sachkostenbeitrages von 2002 pro Stuttgarter Schülerin und Schüler bei den Abendschulen.
Durch das Festhalten an einem Pauschalbetrag auf der Basis der Sachkostenbeiträge eines festgelegten Jahres (bisher 2002) müssen Steigerungsbeträge im FAG nicht berücksichtigt werden. Das hat für beide Seiten den Vorteil, dass die städtischen Zuschüsse berechenbar und verlässlich bleiben.

Im Falle einer Veränderung der Zuschüsse ergeben sich je nach Berechnungsgrundlage folgende Kosten:

45% der Sachkostenbeiträge
50% der Sachkostenbeiträge
55% der Sachkostenbeiträge
60% der Sachkostenbeiträge
Es gab in den letzten Jahren weitere Neugründungen von Schulen in freier Trägerschaft, die in die städtische Förderung mit aufgenommen wurden. Dadurch erhöhen sich die Aufwendungen für die Stadt jährlich weiter.

Finanzielle Auswirkungen
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen):

Maßnahme/Kontengruppe2020
TEUR
2021
TEUR
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
(43100)

Bei 50 % der SKB 2002
Bei 55 % der SKB 2002
Bei 60 % der SKB 2002

Bei 45 % der SKB 2018
Bei 50 % der SKB 2018
Bei 55 % der SKB 2018
Bei 60 % der SKB 2018

Bei 45 % der SKB 2019
Bei 50 % der SKB 2019
Bei 55 % der SKB 2019
Bei 60 % der SKB 2019
245
490
735

1.235
1.617
1.998
2.379

1.566
1.983
2.401
2.819
246
492
737

1.239
1.621
2.003
2.386

1.570
1.989
2.408
2.827


Für diesen Zweck im Haushalt bisher bereitgestellte Mittel:

Maßnahme/Kontengruppe2020
TEUR
2021
TEUR
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
(43100)
2.435 *
2.232
*2020: Darin enthalten ist der 10%-Anteil Kommune nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) für Schulen in freier Trägerschaft in Höhe von 208 TEUR.






Vorliegende Anträge/Anfragen

539/2019 der CDU-Gemeinderatsfraktion; 991/2019 der FDP-Gemeinderatsfraktion; 1062/2019 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion; 1143/2019 der PULS-Fraktionsgemeinschaft




Isabel Fezer
Bürgermeisterin