Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
366
22
Verhandlung
Drucksache:
623/2022
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
05.07.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder +
Jugendtreff Asperger Straße 41 in Stuttgart-Stammheim
- Vorprojektbeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen v. 26.05.2023, nicht öffentlich, Nr. 97
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 30.06.2023, öffentlich, Nr. 115
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Technik vom 04.07.2023, öffentlich, Nr. 282
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 12.05.2023, GRDrs 623/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder mit Jugendtreff in der Asperger Straße 41 in Stuttgart-Stammheim
auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1) vom 12.12.2022
des Raumprogramms Tageseinrichtung (Anlage 2.1) vom 19.01.2021
des Raumprogramms Jugendtreff (Anlage 2.2) vom 08.11.2018
und der Vorplanung (Anlage 3)
der Architekten Simon Freie Architekten BDA vom 12.12.2022
mit dem Kostenstand 12/2022 in Höhe von brutto 8.110.000 EUR
zzgl. der Prognose für Baupreisentwicklung 1.014.000 EUR
daraus resultierenden
voraussichtlichen
Gesamtkosten bei Fertigstellung
in Höhe von brutto
9.124.000 EUR
wird zugestimmt.
2. In den Gesamtkosten bei Fertigstellung enthalten sind die Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 505.000 EUR (inklusive Nebenkosten),
Abbruchkosten in Höhe von 95.000 EUR und Ausstattungskosten in Höhe von 247.000 EUR.
3. Die voraussichtlichen Auszahlungen laut Kostenstand 12/2022 in Höhe von 8.110.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233241 – Kita Stammheim, Asperger Straße 41 A/B; Neubau und Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, gedeckt.
4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphasen 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 45 % der Bauleistungen wird zugestimmt.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Abbruch der Bestandsgebäude Asperger Straße 41 A und 41 B, das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.
6. Auf einen Projektbeschluss wird abweichend von den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau verzichtet.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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