Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
955/2015
Stuttgart,
10/29/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
11.11.2015
Württembergische Staatstheater Stuttgart
Zurücksetzung des Zuschusses auf Niveau von 2013
Beantwortung / Stellungnahme
Die städtische Mitfinanzierung der Staatstheater Stuttgart ist in dem zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg geschlossenen „Staatstheatervertrag“ geregelt.
Gemäß § 1 des Staatstheatervertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart tragen die Vertragspartner je zur Hälfte sämtliche mit dem Betrieb der Staatstheater verbundenen, durch Betriebseinnahmen nicht gedeckten Sach- und Personalausgaben. Diese Regelung gilt auch für betrieblich notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (ausgenommen denkmalpflegerische Verpflichtungen des Landes). Sie gilt ferner auch in vollem Umfang für die Ballettschule der Staatstheater Stuttgart.
Eine einseitige Kürzung der Mitfinanzierung durch die Stadt würde dem Vertrag zuwiderlaufen.
Sollte eine Änderung des Vertrages angestrebt werden, ist eine Kündigung unter Einhaltung einer zweijährigen Kündigungsfrist zum 31.12. möglich.
Vorliegende Anträge/Anfragen
627/2015 SÖS-LINKE-PluS
Dr. Susanne Eisenmann
<Anlagen>