Im Herbst 2022/Winter 2023 muss die Mittagessensversorgung für insgesamt 30 Schulen neu ausgeschrieben werden. Zwei dieser Schulen können nicht in die beiden großen Gesamtausschreibungen im Herbst 2022 aufgenommen werden, da die räumlichen Gegebenheiten und die Verpflegungsart noch nicht abschließend feststehen bzw. geklärt sind. Diese zwei Schulstandorte sind in die Kalkulation mitaufgenommen, werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich Januar 2023) separat ausgeschrieben. Umsetzung der Kinderrechte
In der Leistungsbeschreibung werden folgende Kinderrechte berücksichtigt: Art. 3 Garantie des Kindeswohls Art. 24 Gesundheitsvorsorge Art. 12 Berücksichtigung des Kinderwillens / Beteiligungsrecht / Mitspracherecht Art. 28+29 Umfassender Bildungsbegriff: u.a. Führen eines gesunden Lebensstils Insbesondere Artikel 12 findet im Rahmen der Probeverkostungen Anwendung. Des Weiteren werden an den SBBZen die besonderen individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in hohem Maße berücksichtigt. Nicht immer sind die Wünsche, Bedürfnisse und Vorstellungen der Kinder mit den lebensmittelhygienerechtlichen Vorgaben und Bestimmungen leicht vereinbar. So finden bspw. die Selbstbediensalattheken bei den Kindern eine sehr große Akzeptanz und erhöhen die Zufriedenheit beim Mittagessen enorm, sind jedoch aus hygienerechtlichen Gesichtspunkten nicht ganz unbedenklich. Hier muss in Absprache mit dem Amt für öffentliche Ordnung individuell eine gute Lösung gefunden werden.
Finanzielle Auswirkungen Die Kosten der Vergabe wurden auf insgesamt 33,19 Millionen Euro brutto veranschlagt, davon 9,40 Millionen Euro brutto für Verpflegung in Form einer Warmanlieferung in Interimsmensen und 23,79 Millionen Euro brutto für Verpflegung im Verfahren Cook&Chill/ Cook&Freeze inklusive des Frühstücksangebots an einem Standort. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen und 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie 4002130 - Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
Aufteilung nach Haushaltsjahren:
Beteiligte Stellen Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 Kostenschätzung <Anlagen> zum Seitenanfang