2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.
3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff., in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.
4. Die Auszahlung in Höhe von 60.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2018 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. BM Dr. Mayer stellt fest: Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang