Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5621-01
GRDrs 45/2018
Stuttgart,
02/01/2018



Stuttgarter Sportförderung;
Turn- und Spielgemeinschaft Stuttgart e. V. - Erhöhte Baukosten für den Neubau einer Gymnastikhalle




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.02.2018



Beschlußantrag:

1. Der Turn- und Spielgemeinschaft Stuttgart e.V. wird zum Bau einer Gymnastikhalle, Georgiiweg 11 im Stadtbezirk Degerloch ein weiterer städtischer Zuschuss in Höhe von 70.000 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von 70.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2018 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt





Begründung:


1. Angaben zum Verein

Die Turn- und Spielgemeinschaft Stuttgart e.V. (TSG Stuttgart) hat derzeit 464 Mitglieder. Davon sind 123 (rund 26,5 %) Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre.

Die Sportanlage der TSG Stuttgart im Sport- und Erholungsgebiet Waldau umfasst
· ein Rasenspielfeld
· zwei Tennisspielfelder
· ein Gymnastikraum für Kampfsport ca. 100 qm mit Nebenräumen und Empore
· Vereinsgaststätte mit zwei Kegelbahnen und Pächterwohnung.


2. Angaben zum Bauvorhaben

Zur Vorgeschichte und zur Planungsphase verweisen wir auf die Vorlage GRDrs. 525/2015.

Die TSG Stuttgart hat sich nach Abschluss der Planungen, Vorliegen der Zusagen zur Finanzierung und Erfüllung der Voraussetzungen aus der Baugenehmigung bemüht, eine Baufirma zu finden. Diese Bemühungen zogen sich von 2015 über zwei Jahre hinweg. Der Verein hat sehr viel Aufwand betrieben, ein akzeptables Angebot zu bekommen und zahlreiche Anfragen und Ausschreibungen deutschlandweit initiiert. Die abgegebenen Angebote waren jedoch weit über den kalkulierten Kosten. Im Herbst 2017 konnte doch noch ein erfahrenes Holzbauunternehmen gefunden werden, das mit vertretbaren höheren Kosten ein akzeptables Angebot abgegeben hat, das auch aktuelle energetische Effizienzhaus-Standards erfüllt. Die TSG Stuttgart ist nun sehr zuversichtlich. Im Hinblick auf die Realisierung nach diesem langen Planungslauf bittet der Verein aufgrund der gestiegenen Baukosten um einen höheren Zuschuss. Dieser steht dem Verein grundsätzlich entsprechend der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung so auch zu.

Das Vorhaben soll wie geplant und in der Vorlage GRDRs 525/2015 beschrieben, realisiert werden. Für die Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit der TSG Stuttgart wird dieser Anbau vielversprechende neue Optionen bieten.

Durch den Wegfall der noch in 2015 erforderlichen Zwischenfinanzierung des Zuschusses stellt sich die Finanzierung der Maßnahme einfacher und kostengünstiger dar.


Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung

Die Baukosten für das Projekt belaufen sich nach dem vorliegenden Angebot auf 766.400 EUR. Diese Kosten sollen durch Eigenmittel des Vereins sowie Zuschüssen der Landeshauptstadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden.

Eigenmittel inkl. Darlehen 439.400 EUR
WLSB-Zuschuss 56.800 EUR
Städt. Zuschuss nach den Sportförderrichtlinien 270.200 EUR

Gesamtfinanzierung 766.400 EUR

Mit Beschluss zum Baukostenzuschuss GRDrs. 525/2015 wurde für die Maßnahme ein Zuschuss von 200.200 EUR bewilligt. Die Erhöhung des städtischen Zuschusses um weitere 70.000 EUR entspricht den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt (35 % der zuschussfähigen Kosten).

Der zusätzliche Investitionszuschuss beträgt 70.000 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2018 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Die benötigten Eigenmittel (inkl. Fremdfinanzierungen) wurden nachgewiesen.

Von einer Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden. Der Verein ist in der Lage, den zu erwartenden Zuschuss zwischenzufinanzieren. Somit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Dr. Martin Schairer

Anlagen

---

<Anlagen>



zum Seitenanfang