Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
262/2014
Stuttgart,
04/17/2014
Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten vom 1. August 2014
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.05.2014
07.05.2014
08.05.2014
Beschlußantrag:
1. Die Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten wird mit Wirkung vom 1. August 2014 entsprechend der Anlage beschlossen (Stuttgarter Stadtrecht 2/3).
Begründung:
Mit
GRDrs 243/2013 und 766/2013
hat die Verwaltung darüber berichtet, dass die Verbundkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis, die Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) sich darauf verständigt haben, das Scool-Abo in folgenden Bereichen weiterzuentwickeln:
Einführung der netzweiten Gültigkeit des Scool-Abos rund um die Uhr
zum 1. September 2013 (GRDrs 243/2013)
Durch die netzweite Gültigkeit rund um die Uhr können Schulkooperationen in unterschiedliche Zonen, Fahrten vor 12 Uhr, Fahrten zu Schwimm- oder Sporthallen in unterschiedliche Zonen usw. abgedeckt werden. Die Anpassung des Eigenanteils der Eltern erfolgte zum 1. Jan. 2014, die Zuschusszahlung der Landeshauptstadt Stuttgart soll erst zum Schuljahr 2014/2015, also zum 1. Sept. 2014 zum Tragen kommen. Die Mehrkosten für die netzweite Gültigkeit rund um die Uhr von 0,20 Euro pro Monatsfahrkarte wurden im Doppelhaushalt 2014/2015 berücksichtigt.
Fortschreibung der Scool-Abo-Vereinbarung ab dem Schuljahr 2014/2015 (GRDrs 766/2013)
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde am 20.12.2013 zudem beschlossen, dass der Zuschuss zu der im Abo-Verfahren „Scool“ erworbenen Schülermonatskarte im Rahmen der Fortschreibung der Scool-Abo-Vereinbarung ab 1. Sept. 2014 um weitere 0,50 Euro erhöht wird. Davon entfallen auf die vorgesehene Anpassung des Durchschnittspreise 0,25 Euro und auf die Anpssung des Zuschusses, die den Eltern zugutekommt, ebenfalls um 0,25 Euro. Dabei wurde auf Punkt 4 des Beschlussantrags verzichtet, wonach die Kompensation der Mehrkosten durch eine Senkung des „Stuttgarter Schülerbonus“ von bisher 3,00 Euro auf 2,30 Euro pro Schülermonatskarte ab 1. Sept. 2014 vorgesehen war.
Für beide Bereiche steigt also der Zuschuss der Stadt- und Landkreise um insgesamt 0,70 Euro von 10,80 Euro auf 11,50 Euro ab 1. Sept. 2014.
Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten
In Folge ist nun diese Zuschussanpassung auch in der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten zu berücksichtigen. Die Neufassung der Satzung erfolgt deshalb zum 1. August 2014. Die Änderungen sind der Anlage (§§ 8 und 20 der Satzung)
fett
gedruckt zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die netzweite Gültigkeit des Scool-Abos rund um die Uhr (0,20 Euro):
Anteilig September bis Dezember 2014: 27.500 Euro und ab 2015: 75.700 Euro jährlich.
Kosten für die Anpassung des Durchschnittspreises (0,25 Euro) und Erhöhung des Zuschusses zugunsten der Eltern (0,25 Euro): Anteilig September bis Dezember 2014: 68.800 Euro und ab 2015: 189.200 Euro jährlich.
Die Mittel stehen im Doppelhaushalt 2014/2015 zur Verfügung.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat mitgezeichnet
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin
Anlagen
Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten vom 1. August 2014 (Stuttgarter Stadtrecht 2/3)
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Satzung neu ab 2014.doc