Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
43/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin: 05.04.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg-
"Soziale Stadt - Investitionen im Quartier"
Erweiterung des Sanierungsgebiets

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.03.2017, nicht öffentlich, Nr. 118

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 28.03.2017, öffentlich, Nr. 124

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 08.03.2017, GRDrs 43/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am …. folgende Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes Stuttgart 30 -Gablenberg- beschlossen:

§1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Stuttgart-Ost wird das bestehende Sanierungsgebiet Stuttgart 30
-Gablenberg- um zwei Teilbereiche (Fußgängersteg über die Talstraße und Spielplatz Klingenbachanlage sowie Kreuzung Pflasteräcker-/Bergstraße) erweitert.


Im Wesentlichen wird das Erweiterungsgebiet wie folgt abgegrenzt:

Teilfläche 1:
- im Nordosten von der Schönbühlstraße (nördlich von Schönbühlstraße 100)
- im Südosten durch den Weg durch die Klingenbachanlage (Flst. 10294)
- im Südwesten grenzt die Teilfläche an das bestehende Sanierungsgebiet an
- im Nordwesten durch Tal- und Klingenstraße (zwischen Klingenstraße 123/1 und 126)

Teilfläche 2:
- im Norden auf Höhe Bergstraße 125, um Pflasteräckerstraße 49 herum, bis Pflasteräckerstraße 64
- im Osten von Pflasteräckerstraße 60 bis 64
- im Süden grenzt die Teilfläche an das bestehende Sanierungsgebiet an
- im Westen von Bergstraße 123 bis Bergstraße 125

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 20.01.2017 (Anlage 1). Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt gemäß §143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.




EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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