Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
313
29
VerhandlungDrucksache:
548/2021
GZ:
T
Sitzungstermin: 28.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neubau Feuerwehrhaus Münster - Projektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 23.07.2021, öffentlich, Nr. 118
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 27.07.2021, öffentlich, Nr. 282
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 20.07.2021, GRDrs 548/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Entwurfsplanung vom 21.05.2021 des Architekten Wypior und der vom Hochbauamt geprüften qualifizierten Kostenschätzung vom 21.05.2021

mit Gesamtkosten in Höhe von 9.030.000 EUR brutto

wird zugestimmt.
2. Dem erweiterten Raumprogramm vom 27.09.2020 (Anlage 8) für den Neubau Feuerwehrhaus in Stuttgart-Münster wird zugestimmt. 3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 6 und Teilen der Leistungsphase 7 HOAI zu beauftragen.

4. Für die Planung der Maßnahme gem. Beschlussziffer 3 bis zum Baubeschluss werden Planungsmittel in Höhe von insgesamt 2.225.000 EUR benötigt. Im Haushaltsjahr 2021 stehen hierfür im Teilhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt 7.233604 - Freiwillige Feuerwehr Münster, Neubau, Ausz.Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen 885.000 EUR zur Verfügung. Die zusätzlich erforderlichen Mittel von 1.340.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 werden zur Aufnahme in den Doppelhaushaltsplan 2022/2023 und die Finanzplanung angemeldet.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt die Planung und Herrichtung der Ausgleichsflächen für den Artenschutz als vorbereitende Maßnahme bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau des Feuerwehrhauses direkt nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können. Der hierfür notwendige Mittelbedarf in Höhe von 281.000 EUR wird beim o.g. Projekt als Vorbelastung bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Doppelhaushalt 2022/2023 berücksichtigt.

6. Die Mehrkosten für die Erreichung der Klimaneutralität in Höhe von 823.000 EUR werden aus den Mitteln für klimaneutrales Bauen im Teilfinanzhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt-Nr. 7.202965 Pauschale für klimaneutrales Bauen finanziert. Die zusätzlich erforderlichen Mittel für Bau und Ausstattung in Höhe von 5.701.000 EUR für die Umsetzung des Vorhabens werden vom Liegenschaftsamt zum kommenden Doppelhaushaltsplan 2022/2023 über die Anmeldeliste angemeldet.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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