Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
27/2020
GZ:
JB / T
Sitzungstermin: 22.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Fortschreibung des Schulsanierungsprogramms auf der Grundlage der Beschlüsse des Doppelhaushaltes 2020/2021

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 21.07.2020, öffentlich, Nr. 259

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 02.07.2020, GRDrs 27/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der baulichen Umsetzung für die in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 vorgesehenen Maßnahmen / Einzelprojekte des Schulsanierungsprogramms (Anlage 1) wird zugestimmt (Sammelbaubeschluss). Grundlage der weiteren Planung und Realisierung der beschlossenen Maßnahmen / Projekte ist die GRDrs 844/2017. Danach ist ein real umsetzbares Maßnahmenbudget von je 40 Mio. EUR/Jahr festgelegt. An diesem Rahmen richten sich die weiteren Jahresprogramme bis gegenwärtig 2026 aus.

2. Die bislang nicht abgearbeiteten und nicht in der Anlage 1 aufgeführten Kleinmaßnahmen können unterjährig, abhängig von Dringlichkeit und Arbeitskapazität, ohne extra Beschlussfassung innerhalb des vorgegebenen Gesamtvolumens abgewickelt werden (s. Auszug in Anlage 4).

3. Die Verwaltung kann Mehraufwendungen bei einzelnen Maßnahmen / Projekten durch Minderausgaben bei anderen Maßnahmen / Projekten innerhalb des vorgegebenen Gesamtvolumens ausgleichen. Alle Maßnahmen / Projekte sind gegenseitig deckungsfähig.


Zu Sitzungsbeginn wurde dieser Tagesordnungspunkt durch den Verwaltungsausschuss nach einer entsprechenden Abfrage ohne Aussprache zur Abstimmung gestellt. Der Ausschuss stimmte dabei dem Beschlussantrag einmütig zu.

Gegen Ende des öffentlichen Sitzungsteils reklamiert StRin Ripsam (CDU), sie habe die Möglichkeit, innerhalb der Sitzung einen bereits behandelten Tagesordnungspunkt nochmals aufzurufen. Dem widerspricht EBM Dr. Mayer, dennoch lässt er eine Frage der Stadträtin zu. Daraufhin zitiert StRin Ripsam folgende Passage aus der Kurzfassung der Vorlagenbegründung (Seite 2 der Vorlage).

"Das Schulsanierungsprogramm ist in der Fortschreibung der Finanzplanung bis 2024 noch nicht vollständig ausfinanziert. Über die Bereitstellung zusätzlicher erforderlicher Finanzmittel ist im Rahmen künftiger Haushaltsplanberatungen zu entscheiden."

Die CDU-Gemeinderatsfraktion, so StRin Ripsam, sei bislang davon ausgegangen, dass das mit Maßnahmen hinterlegte grob geplante Schulsanierungsprogramm durchfinanziert sei. Hinsichtlich der Nachtragsetats 2020 und 2021 fragt sie nach, in welcher Höhe Mittel für eine vollumfängliche Finanzierung dieses Bereichs fehlen.

BMin Fezer sieht sich nicht imstande, eine konkrete Zahl zu benennen. Sie teilt mit, der Ansatz für das Schulsanierungsprogramm sei in den letzten Haushaltsplanberatungen reduziert und mit Ermächtigungsübertragungen aufgefüllt worden.

Nach der Bitte von StRin Ripsam, die von ihr nachgefragten Zahlen bis nächste Woche zu liefern - in der Sitzung des Gemeinderates am 29.07. soll der Nachtragsetat 2020 zur Abstimmung gestellt werden -, informiert BM Fuhrmann, in den letzten Etatberatungen sei aufgrund der hohen Ermächtigungsübertragungen erklärt worden, die Ansätze würden zunächst reduziert, um nicht noch weitere Ermächtigungsübertragungen anzusammeln. Dabei sei aber auch erklärt worden, wenn ein entsprechender Mehrbedarf in den Jahren 2022 ff. auflaufen sollte, würde dieses wieder in Etatberatungen einfließen.

Angesichts der großen Handlungsbedarfe an den Schulen und der Pandemie bedingt ungewissen weiteren Entwicklung betont StRin Ripsam, gegenüber den Schulen müsse ehrlich vorgegangen werden (Herausnahme von konkreten Maßnahmen). Dieses gehört für BMin Fezer in Haushaltsplanberatungen geklärt. In Vorlagen zu den letzten Etatberatungen sei eindeutig zum Ausdruck gebracht worden, dass die Verwaltung nachsteuern wolle. Um aber künstliche Blasen angesichts hoher Ermächtigungsübertragungen zu vermeiden sei wie dargestellt verfahren worden, allerdings unter In-Aussicht-Stellung, dass die Verwaltung auch durch eigene Vorschläge eine Finanzierung in Höhe von 40 Mio. €/Jahr sicherstelle. In den nächsten Etatberatungen müsse darauf geachtet werden.

Für StR Körner (SPD) zeigt die zur Beratung stehende Vorlage, dass ausreichend Mittel bereitstehen, um die hohen jährlichen Investitionen finanzieren zu können. Einvernehmen bestehe darüber, dass auch in Zukunft für Schulsanierungen eine Summe von 40 bis 50 Mio. €/Jahr in die Hand genommen werde. In Etatberatungen sei darüber zu entscheiden, in welcher Höhe zusätzlich Ermächtigungen notwendig seien, um dieses Ziel zu erreichen.

In der Folge wiederholt StRin Ripsam ihre Frage: "Wie hoch ist der Differenzbetrag zu den beschlossenen Maßnahmen zwischenzeitlich angewachsen?" Diese Frage gehöre beantwortet, um über die Nachtragshaushalte entscheiden zu können. Nachdem BMin Fezer entgegnet, das im Doppelhaushalt 2020/2021 Enthaltene sei ausfinanziert, kündigt StRin Ripsam einen schriftlichen Antrag an. Damit endet diese Aussprache.

Das nachfolgende Beschlussfeld bezieht sich auf die zu Sitzungsbeginn erfolgte Abstimmung.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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