Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5650-00
GRDrs 1070/2017
Stuttgart,
10/25/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 10.11.2017



Regelmäßige Förderung des Bundesstützpunktes Volleyball Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme

Der Landeshauptstadt Stuttgart ist es ein besonderes sportpolitisches Anliegen, neben dem Breiten- und Freizeitsport auch den Leistungs- und Spitzensport in hohem Maße zu unterstützen und zu fördern. In den letzten Jahren ist es gemeinsam mit Bund und Land gelungen, speziell den NeckarPark zu einem bedeutenden Zentrum für den Leistungs- und Spitzensport in Baden-Württemberg zu entwickeln. Zum Olympiastützpunkt Stuttgart gehören derzeit außerdem 14 Bundesstützpunkte. Insgesamt werden beim Olympiastützpunkt Stuttgart zurzeit rund 390 Athletinnen und Athleten betreut.

Aktuell findet eine Reform zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung durch den Deutschen Olympischen Sportbund statt, davon werden auch die Bundestützpunkte betroffen sein. Die Umsetzungsphase läuft.

Die Unterstützung der Landeshauptstadt Stuttgart für den Leistungs- und Spitzensport erfolgt insbesondere durch Bau, Betrieb und Unterhaltung der Sportinfrastruktur. In die Verbesserung der Infrastruktur und in Sanierungsmaßnahmen wurden dafür in den letzten Jahren mehrere Millionen Euro investiert. Aktuell wurden das Haus der Athleten und die Geschäftsräume des Olympiastützpunkts modernisiert. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofgeländes sind außerdem optional weitere Flächen für den Leistungs- und Spitzensport in Stuttgart ausgewiesen.

Darüber hinaus stellt die Landeshauptstadt Stuttgart für den Volleyballstützpunkt Frauen (Halle) für das Training und den Spielbetrieb Zeiten in der SCHARRena zur Verfügung, ebenso das Kraftkompetenzzentrum (KKC). Der Bundesstützpunkt Beachvolley trainiert zudem in unmittelbarer Nähe zum Olympiastützpunkt auf vier Beachvolleyballfeldern. Die Nutzung erfolgt jeweils ohne Miete auf Basis des Sachkostenbeitrags.

Eine finanzielle Förderung einzelner Sportarten bzw. einzelner Sportlerinnen und Sportler ist nach den geltenden städtischen Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung nicht vorgesehen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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691/2017, SÖS-LINKE-PluS




Dr. Martin Schairer



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