Häufige Themen der Beratung sind Nachfragen zum aktuellen Verfahrensablauf vor Ort (Anmeldung des Wohnsitzes, Antrag auf soziale Leistungen, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde etc.), das Erfragen nach Dokumenten und Formularen, die Frage nach der Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und Anfragen bzgl. der Weiter- und/ oder Rückreise.
Das Welcome Center und die Fachstelle Migration unterstützen seit Beginn das Team und die Hotline Ukraine engagiert. Zu Ziff. 2.2 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Haupt- und Personalamt Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke – Sachgebiet Förderung Bürgerschaftliches Engagement 10-2.5 – 0,5 VZK EG 10 Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Akquise, Beratung und Vermittlung von Engagierten und Engagement-Interessierten und die Unterstützung von Organisationen bei der Suche nach Engagierten. Wenn diese Personen im Engagement angekommen sind, läuft die weitere Begleitung bei der jeweiligen Einsatzstelle (z. B. Freundeskreis Flüchtlinge, Vereine, etc.). Die Einsatzstellen werden wiederum von den Kollegen/-innen aus dem Sozialamt (50-402 BE) betreut und erhalten dort Unterstützungsangebote, wie beispielsweise Qualifizierungsangebote, Supervisionen etc. Hierfür werden von 50-402 BE ebenfalls Stellen beantragt. Abteilung Personalwirtschaft – 1,0 VZK EG 11 Für die Bedarfe im Amt für öffentliche Ordnung erfolgte stadtweit ein Aufruf an alle Mitarbeiter-/innen zur zeitlich befristeten Unterstützung. Für die vom Sozialamt gemeldeten kurzfristig notwendigen Unterstützungsbedarfe gilt entsprechendes. Die Betreuung dieses Pools ist eine neue zusätzliche Aufgabe für das Haupt- und Personalamt mit folgenden Aspekten: - Konzeptionierung und laufende Nachjustierung des Pool-Systems. Hierbei ist durchaus denkbar, dass es nach einem ersten freiwilligen Aufruf zu Pflichtabordnungen kommen kann. - Vermittlung Mitarbeitende und Ansprechpartner in den Ämtern. - Clearing von Problemsituationen zwischen MA, Dienststellen und aufnehmenden Ämtern. - Organisations- und Kommunikationskonzept. - Beantwortung von Grundsatzfragen in bislang völlig fremden Rechtsgebieten, Fragen rund um das Arbeitsrecht. Zu Ziff. 2.3 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf bei der Stadtkämmerei Abteilung Stadtkasse – 0,5 VZK EG 7 Geflüchtete aus der Ukraine können bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Bund und Länder haben am 7. April 2022 beschlossen, dass registrierte, hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine ab 1. Juni 2022 Zugang zu Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten sollen. Aufgrund der hohen Anzahl geflüchteter Menschen, die ad hoc versorgt werden mussten, erfolgte als pragmatische Sofortlösung die erste Auszahlung der gewährten Leistungen zunächst bar durch die Stadtkasse. Die Öffnungszeiten des extra eingerichteten Barkassenschalters sind aktuell Montag bis Donnerstag von 9 - 15 Uhr sowie Freitag von 9 - 14 Uhr. Da es sich hier um eine vorübergehende Interimslösung handelt, wird die anfallende Mehrarbeit in durch die Mitarbeitenden der Stadtkasse aufgefangen. Für die weitere Regelversorgung können bzw. sollen die Geflüchteten aus der Ukraine Bankkonten eröffnen. Die steigende Anzahl an Leistungsberechtigten in der Regelversorgung schlägt sich jedoch bei der zentralen Steuerung und Abwicklung der Buchungsvorgänge im Bereich der wiederkehrenden Ausgaben nieder und führt dort dauerhaft zu Mehrarbeit, insbesondere in der Personenkontenpflege. Die gesetzliche Grundlage des Leistungsbezugs ist dabei von untergeordneter Bedeutung. Zu Ziff. 2.4 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Liegenschaftsamt Aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Zahl der Flüchtlinge werden zusätzliche Objekte/Wohnungen in der Abteilung Immobilienmanagement in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt akquiriert, die im Anschluss ordnungsgemäß verwaltet werden müssen, was zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führt. In der Folgeunterbringung sollen die Geflüchteten dezentral in Wohnungen untergebracht werden. Dem Liegenschaftsamt wurden bisher rund 630 Wohnungsangebote vorgelegt, welche kurzfristig, derzeit auch mit Unterstützung von Mitarbeiter/-innen der SWSG, aufgenommen und in entsprechende Mietspiegel eingruppiert werden müssen, sofern die Wohnung geeignet ist und ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten aufwärts geschlossen werden kann. Neben der Akquise von Wohnungen müssen diese auch dauerhaft betreut werden, beginnend mit dem Abschluss eines Mietvertrages, der regelmäßigen Mietzahlung, aber auch der Abrechnung nicht nur der Betriebskosten gegenüber dem Sozialamt. Das Liegenschaftsamt bemisst den Personalbedarf vorläufig auf insgesamt 2,5 VZK: - 2,0 VZK EG 10 Kaufmännische Gebäudeverwaltung (Aufgabenbereich „Objektverwaltung“) - 0,5 VZK EG 8 Abrechnung Betriebskosten (Aufgabenbereich „Services/Betriebskosten“) Zu Ziff. 2.5 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Jobcenter SB Leistung und Persönliche Ansprechpartner – insg. 37,33 VZK Bund und Länder haben am 7. April 2022 beschlossen, dass registrierte, hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine ab 1. Juni 2022 Zugang zu Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten sollen. Entsprechend ist eine Fallzahlensteigerung bei den Jobcentern zu erwarten. Aktuelle Zahlen ergeben, dass ca. 5.800 aus der Ukraine geflüchtete Personen in Stuttgart registriert sind. Die Entwicklung bleibt sehr dynamisch, da täglich 40 bis 80 Registrierungen hinzukommen. Konkrete Schätzungen und Prognosen über die Entwicklungen gestalten sich als sehr schwierig, weshalb diese laufend im Blick behalten werden müssen. Sofern nicht eine wesentliche Zahl der Geflüchteten tatsächlich ausreichend eigenes Einkommen erwirtschaftet, ergeben sich daraus Stand heute rechnerisch Fallzahlen von 3.400 BG mit 3.489 ELB im Rechtskreis SGB II. Entsprechend der üblichen Betreuungsrelationen ergeben sich folgende zusätzliche Personalbedarfe für die Bereiche der SB Leistung und Persönliche Ansprechpartner/-innen (fachspezifisch): · 9,02 VZK in EG 10 für pAp ELB U25 · 8,44 VZK in EG 10 für pAp ELB Ü25 · 19,87 VZK in EG 9c für SB Leistungsgewährung 33,37 VZK der insgesamt berechneten 70,70 VZK können vorläufig innerhalb der mit dem Geschäftsplan 2021 (GRDrs. 954/2020) zur kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Pandemie bereitgestellten Ermächtigungen aufgefangen werden. Sachgebietsleitung Sicherung des Lebensunterhalts – 1,0 VZK EG 11 TVöD (fachspezifisch): Die Fallzahlensteigerung macht es erforderlich, dass ein weiteres Sachgebiet in der Abteilung Migration und Teilhabe eingerichtet wird. Hierfür sind 2,00 Stellen für Sachgebietsleitungen im Bereich Sicherung des Lebensunterhalts und Eingliederung in Arbeit erforderlich, um u.a. eine ordnungsgemäße Personalführung und Personaleinsatz zu gewährleisten. Für das Sachgebiet Eingliederung in Arbeit soll eine bereits vorhandene 1,00 Ermächtigung (EG 11) der Abteilung Migration und Teilhabe verwendet werden. Für das Sachgebiet Sicherung des Lebensunterhalts wird diese noch benötigt. Personal- und Organisationssachbearbeitung – 1,0 VZK EG 10 TVöD (nicht fachspezifisch): Aufgrund der zu erwartenden steigenden Anzahl an geflüchteten Menschen aus der Ukraine im SGB II, ist von einer erhöhten Arbeitsbelastung im Bereich Personal auszugehen. Dies macht eine Erhöhung der Personalkapazitäten im Umfang von 1,00 Stellen im Sachgebiet Personal und Organisation notwendig. Die zeitnahe Personalbeschaffung und die anschließende Personalbetreuung sowie organisatorische Aufgaben kann nur mit zusätzlichen Kapazitäten im Sachgebiet Personal und Organisation gewährleistet werden. Finanzierung Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten fachspezifischer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die Stelle entsteht. Aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 7. April 2022 ist davon auszugehen, dass der Bund mit Verabschiedung des Bundeshaushalts 2022 zusätzliche Mittel für das SGB II bereitstellt. Sofern das Budget für die Verwaltungskosten nicht oder in nicht ausreichendem Maße erhöht wird, kann zur Finanzierung des Bundesanteils an den Verwaltungskosten eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel erforderlich werden. Zu Ziff. 2.6 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Amt für öffentliche Ordnung Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle 1,0 VZK EG 7 Es lässt sich feststellen, dass bereits einige konkrete Zulassungsvorgänge mit ukrainischen Flüchtlingen bearbeitet wurden (und sicherlich zunehmen werden). Die Dienststelle Kfz-Zulassungsstelle beobachtet die Lage und versucht mit den bestehenden personellen Ressourcen die Lage im Griff zu behalten. Ob dies gelingt oder ob personell nachgesteuert werden muss, muss zeitnah evaluiert werden. Auf den Ersterteilungsbereich der Führerscheinstelle (E-Bereich) kommt in jedem Fall enorme zusätzliche Arbeit in den nächsten Monaten/Jahren zu. Bei Berücksichtigung aller Umstände zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist für ein zeitnahes Agieren zunächst 1,0 VZK in EG 7 zusätzlich notwendig. Bürgerbüros – 2,03 VZK EG 8 Für die Berechnung des Personalbedarfes der Bürgerbüros im Zusammenhang mit den nach Stuttgart flüchtenden Personen aus der Ukraine erfolgt eine Orientierung an der Bemessung analog der Flüchtlingsvorlagen aus dem Syrienkrieg GRDrsen. 882/2015, 715/2016 und 910/2017. Dem Bedarf liegt eine vorläufige Prognose der im Jahr 2022 nach Stuttgart zuziehenden Flüchtlingen aus der Ukraine zugrunde. a) Ersterfassung Melderegister einschließlich Konsolidierung Meldedaten und Fortschreibung Wanderungsbewegungen/Umverteilung: 1,35 VZK b) Sonstige Aufgaben nach Zuzug wie Beglaubigungen, Meldebestätigungen, Landesfamilienpass, Fortschreibungen Personenstand, Konfliktfälle, SteuerID, etc.: 0,68 VZK Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht – 1,0 VZK EG 10, 5,56 VZK EG 9a und 3,0 VZK EG 5 Es wird davon ausgegangen, das 90 % der Flüchtlinge aus der Ukraine unter die Massenzustromsrichtlinie fallen und in der Folge einen Antrag nach § 24 AufenthG stellen und den entsprechenden Titel auch erhalten. Allen Flüchtlingen, die unter die Massenzustromsrichtlinie fallen, ist in einem ersten Schritt eine Fiktionsbescheinigung auszustellen. Zusätzlich ist jede Person über sechs Jahren erkennungsdienstlich zu behandeln. Es wird davon ausgegangen, dass dies 80 % des berechtigten Personenkreises betrifft. Aktuell steht der Ausländerbehörde dazu eine PIK-Station zur Verfügung. Der zeitliche Aufwand pro Person beträgt durchschnittlich 40 Minuten. Rechnerisch ergibt sich ein Bedarf in der Dienststelle von derzeit 9,56 VZK. Da in diesem Bereich eine sofortige personelle Unterstützung notwendig ist, insbesondere auch um Rückstände aufzuarbeiten, ist vorgesehen, übergangsweise einen externen Personaldienstleister einzubinden. Die externe Unterstützung soll perspektivisch durch eigenes Personal ersetzt werden. Hierzu hält die Verwaltung Ermächtigungen ab 1. September 2022 für erforderlich (3,0 VZK in EG 5, 5,56 VZK in EG 9a und 1,00 VZK in EG 10). Der Vertrag mit dem Personaldienstleister wird daher in der Laufzeit begrenzt und ist entsprechend flexibel auszugestalten. Noch nicht berücksichtigt ist der Bedarf aufgrund der gemeinsam mit dem Land geplanten „Registrierungsstraße“. Zu Ziff. 2.7 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf bei der Branddirektion Abteilung Einsatz (Sachbearbeitung Katastrophenschutz – Schwerpunkt: Großschadenslagen/KRITIS) – 1,0 VZK EG 10 Für die durch die Mitwirkung im Verwaltungs- und Führungsstab, die Einsatzfunktion als Leitungsdienst, die Unterstützung anderer Ämter bei der Bewältigung von außergewöhnlichen Schadenslagen, die Erstellung, Fortschreibung und Überwachung von Einsatzkonzepten, -planungen und -standards für außergewöhnliche Schadenslagen (GSE-Module), die Mitwirkung bei der Planung und Festlegung der Katastrophenschutzausstattung sowie die Mitwirkung bei der Durchführung und Auswertung von Übungen, Stabsrahmen- und Katastrophenschutzübungen entstehende Mehrarbeit bei der Branddirektion ist in der Sachbearbeitung 1,0 VZK erforderlich (eine Ermächtigung als Beamtendienstposten in A 11 gfwtD ist nicht möglich; für die notwendige Besetzung der Ermächtigung mit einem Einsatzbeamten/einer Einsatzbeamtin ist eine amtsinterne Lösung zu finden). Sachbearbeitung Lagerverwaltung Katastrophenschutz – 1,0 VZK in EG 9a TVöD Die Überwachung des Lagerbestandes, die Ausgabe von Einsatzmitteln, die Koordination der Geräteprüfung, die Instandhaltung von Einsatzmitteln sowie die Ersatzbeschaffung von Verbrauchsmaterialien und Einsatzmitteln des Katastrophenschutzes führt zu erheblichem Mehrbedarf, der in der bisherigen Personalstruktur keine Berücksichtigung findet. Zu Ziff. 2.8 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Schulverwaltungsamt Das Schulverwaltungsamt ist für das nichtlehrende Personal an den Schulen wie z. B. Schulsekretärinnen zuständig. Durch jedes einzelne geflüchtete Kind entsteht ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand im Schulsekretariat, der ungleich höher ist als bei einem anderen Kind. Ursächlich für den Mehraufwand ist besonderer Klärungsbedarf, der sich weiter in sprachlichen Barrieren manifestiert. Erstgespräche sind zu führen, um persönliche Daten festzustellen, die erste Erkenntnisse für die Zuordnung zur Schule bzw. zur richtigen Vorbereitungsklasse liefern. Dolmetscher sind häufig einzuschalten, dennoch gibt es Verständigungsprobleme auch aufgrund unterschiedlicher Kulturen. Das setzt sich fort im eigentlichen Anmelde- bzw. Aufnahmegespräch, das vom Sekretariat organisatorisch und koordinierend betreut und begleitet wird. Derzeit sind ca. 960 Schüler/-innen in Vorbereitungsklassen/VABO an Stuttgarter Schulen (soweit bekannt ca. 100 Schüler/-innen sowie ca. 20 Berufsschüler/-innen aus der Ukraine. Unbegleitete Minderjährige (UMA) werden je nach Alter und Bildungsstand einer Vorbereitungsklasse oder einer beruflichen Schule zugewiesen auf der Grundlage entsprechender Einzel- und Beratungsgespräche sowie diversen Kontakten mit verschiedenen Stellen. Aktuell sind die Zahlen in Stuttgart noch sehr überschaubar, so dass derzeit kein Personalmehrbedarf bei der Meldestelle für berufliche Schulen (Schulsekretariat) besteht, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Damit ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von 1,13 VZK. Zu Ziff. 2.9 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Sozialamt Verwaltung und Unterbringung von Geflüchteten in Unterkünften für Geflüchtete inkl. Notunterkünfte (50-1/50-6); Schlüssel 1:136 Außer 50-11 (einbezogen in Stellenbemessung OU Personalsachbearbeitung) sind die Sachgebiete von 50-1 und 50-6 im Flüchtlingsschlüssel 1:136 berücksichtigt (Verteilung 15:85) Aktuelle Flüchtlingszahl (Verifizierung läuft täglich): Rd. 7.600 Flüchtlinge (Stand 12. April 2022), davon ca. 3.400 aus der Ukraine Stellenbedarf insgesamt: 56,32 Stellen Stellenbestand: 43,13 Stellen Differenz: 13,19 VZK davon Stellenbedarf 50-6: 47,87 Stellenbestand: 36,66 Differenz: 11,21 davon Stellenbedarf 50-1: 8,45 Stellen Stellenbestand: 6,47 Stellen Differenz: 1,98 Stellen Zusätzlicher Bedarf bei 50-1: Personal- und Organisationssachbearbeitung (50-11) – 1,0 VZK EG 10 TVöD Der Personalbedarf bei 50-11 wird anhand der OU Personalbemessung erst zentral zum nächsten Stellenplan 2024 berücksichtigt. Um die Personalgewinnung/-sachbearbeitung sowie organisatorische Aufgaben für die zusätzlichen Ermächtigungen gewährleisten zu können, wird sofort 1,0 VZK für diese Aufgaben benötigt. Die Sachbearbeitung Personal und Organisation hat eine wichtige Rolle als steuerungsunterstützende Funktion für den personellen und organisatorischen Ausbau. Hierzu gehören z. B. die Beratung der Führungskräfte bei organisatorischen Angelegenheiten. SB IuK-Betreuung (50-12) – 1,0 VZK EG 10 TVöD In der Software des Flüchtlingsmanagementsystems (FMS) kommt es zu einer Erhöhung des Administrationsaufwands da mehr Unterkünfte/Unterkunftsarten und Geflüchtete Personen im System erfasst werden müssen. Bereiche der Anwendung müssen neu konfiguriert oder umkonfiguriert werden, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Mit dem vorhandenen Stellenschlüssel lässt sich die Mehrarbeit, der fortschreitenden Komplexität der Arbeiten, der notwendigen schnellen Einarbeitung in vielschichtige Sachverhalte und der erforderlichen eigenständigen und konzeptionellen Arbeitsweise nicht mehr decken. Ohne die korrekte Erfassung und valide Daten im EDV-Verfahren gibt es keine Planungsgrundlagen für künftige Prognosen und Steuerungsdaten. Zusätzlicher Bedarf bei 50-4: Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagogen/Sozialpädagog*innen und SGL für die soziale Betreuung in Notunterkünften/Wohnungen – 8,0 VZK EG S 12 TVöD und 1,0 VZK SGL EG S 17 TVöD Für die derzeit in Notunterkünften untergebrachten Menschen gibt es keine städtischen Ressourcen für eine soziale Betreuung. Gleichzeitig besteht das erklärte Ziel, möglichst viele ukrainische Geflüchtete dezentral in Wohnungen unterzubringen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zum Erhalt der Mietverhältnisse erforderlich ist, die geflüchteten Menschen entsprechend zu begleiten. Hierfür ist eine flexible und über das gesamte Stadtgebiet einsetzbare soziale Betreuung erforderlich. Die soziale Betreuung durch die freien Träger ist auf die bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte fokussiert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Anzahl der individuellen und dezentral gelegenen Wohnungen in der Flüchtlingsunterbringung deutlich erhöht und sich damit die soziale Betreuung nicht mehr schwerpunktmäßig alleine in den Gemeinschaftsunterkünften abbilden lässt. Für diese veränderte, besonders flexibel zu gestaltende und dezentrale Aufgabe liegen keine entsprechenden personellen Ressourcen vor. Weitere Bedarfe: SB Koordination Bürgerschaftliches Engagement bei 50-4 – 2,0 VZK EG 10 TVöD Das Sozialamt verfügt über eine Vollzeitstelle zur Koordination des Bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit, die in der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde angesiedelt ist. Mehrere Mitarbeitende aus dieser Abteilung verstärken zurzeit die Aufgabenübernahme. Um das aufgebaute Engagement für die Geflüchteten aus der Ukraine weiter zu begleiten, ist zusätzliches Personal erforderlich. Da alle Engagierten nur zeitweise arbeiten, ist es wichtig, dass die Landeshauptstadt Stuttgart kontinuierliche Ansprechpersonen für das Bürgerschaftliche Engagement vorhält, die den Überblick haben und für alle Engagierten verlässliche Ansprechpersonen sind und die Kooperation im Netzwerk Ukraine sichern. Sozialplaner/-in – 1,0 VZK EG 13 TVöD Mit dem Anstieg der Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine (inkl. in Notunterkünften und Privatwohnraum untergebrachter Personen) um aktuell rund 5.700 zusätzliche Personen ist der Aufwand in der Sozialplanung sprunghaft angewachsen und reicht weit über den bisherigen Aufwand hinaus, der unabhängig vom Ukraine-Krieg weiterhin besteht. Dieser zusätzliche Aufwand umfasst kurzfristig vor allem koordinierende Aufgaben in der Bewältigung der akuten Notlage, wie z. B. den Aufbau von Hausleitungen in den Notunterkünften, den Aufbau mobiler Teams zur Sozialbetreuung sowie eine schnelle Reaktion auf auftauchende Bedarfe der Geflüchteten wie Pflegebedarf oder Behinderungen. Darüber hinaus entsteht ausgehend vom derzeitigen Kriegsverlauf (Zerstörung ganzer Städte) und den damit absehbar weiterhin hohen Zahlen an Geflüchteten auch mittelfristig in der Planung des Integrationsmanagements ein deutlich erhöhter Aufwand und damit ein erhöhter Personalbedarf. Dieser betrifft sowohl elementare Voraussetzungen der Integration (z. B. Wohnraum für Geflüchtete) als auch individuelle Unterstützungsbedarfe, die sich u. a durch die Flucht und die Kriegserfahrungen ergeben (Traumatisierungen, psychische Erkrankungen, ggf. Suchterkrankung). Asylbewerberleistungsgesetz - 1,0 VKZ EG 9c Zum 01.06.22 werden die geflüchteten ukrainischen Staatsangehörigen im erwerbsfähigen Alter in die Zuständigkeit des SGB II (Jobcenter) wechseln. Erwerbsunfähige ukrainische Staatsangehörige (Alter, Behinderung, Pflege) werden dann analog in die Zuständigkeit nach SGB XII wechseln. Menschen aus sogenannten Drittstaaten, die sich in der Ukraine aufgehalten haben, sind bei Ausbruch des Krieges ebenfalls geflohen und erhalten aktuell, wie alle Geflüchteten, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aktuell ist davon auszugehen, dass diese „Drittstaatler“ im Asylbewerberleistungsgesetz verbleiben werden. Aktuell kann die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften aus Drittstaaten statistisch nicht valide beziffert werden. Auf der Grundlage der Erfahrungswerte aus der Antragsentgegennahme, ist davon auszugehen, dass zusätzlich zu den aktuell 3.376 ukrainischen Bedarfsgemeinschaften (Stand 19.04.22) ca.160 (ca. 280 Personen) Bedarfsgemeinschaften ursprünglich aus einem Drittstaat stammen. Zu Ziff. 2.10 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Sozialamt und den Bezirksämtern Sozialhilfesachbearbeitung – 5,0 VZK EG 9c Mit Stand 08.04.2022 hatten mindestens 427 Personen/Fälle aufgrund ihres Alters keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Hinzu kommt eine unbekannte Fallzahl von Menschen, die jünger sind und aufgrund Behinderung/Krankheit nicht die Kriterien für das SGB II erfüllen. Diese Personen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitere Bedarfe (z. B. Pflege), so dass zu erwarten ist, dass diese Fälle als sogenannte Mischfälle zu bearbeiten sein werden. Ausgehend von 500 Fällen besteht ein zusätzlicher Personalbedarf im Umfang von 5,0 Stellen (Schlüssel 1:100) für die Sozialhilfesachbearbeitung im SGB XII. Finanzielle Auswirkungen