Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1106/2019
Stuttgart,
11/18/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2019



Nutzung der Sporthallen außerhalb der Schulzeiten

Beantwortung / Stellungnahme



In Ferienzeiten werden bereits seit 2005 vom
Schulverwaltungsamt sowie vom Amt für Sport und Bewegung zwischen 20 und 30 Turn- und Sporthallen sowie Ballspielhallen für Sportvereine zur Verfügung gestellt.

Das Schulverwaltungsamt überlässt dafür definierte Schulsportstätten in allen Ferienzeiten mit Ausnahme der ersten drei Sommerferienwochen und während der Weihnachtsferien (Gründe: Sommerhauptreinigung, Reparaturen, geringe Nachfrage der Vereine, unwirtschaftlicher Betrieb, Energie).

Der Anteil des Schulverwaltungsamts umfasst bedarfsgerecht je Ferienzeit zwischen 15 und 25 Schulsportstätten (Turnhallen sowie zwei- bzw. dreiteilbare Sporthallen) der insgesamt 130 städtischen Schulsportstätten. Der Bedarf an Schulsportstätten kann zwar weitgehend in den Ferien gedeckt werden, allerdings nicht in jedem gewünschten Zeitfenster bzw. nicht an jedem gewünschten Standort. Die Schulsportstätten sowie die Sporthalle Obertürkheim (Amt 52) werden in Ferienzeiten grundsätzlich mit Schlüsselverantwortung überlassen und über das bestehende Schulhausbetreuungssystem betreut.

Das Amt für Sport und Bewegung verwaltet fünf sogenannte Ballspielhallen (zweiteilbare Sporthallen) und zwei Turnhallen. Das Betriebskonzept für diese Hallen sieht vor, dass sie auch während den Ferienzeiten grundsätzlich für den Sportbetrieb zur Verfügung stehen. Sofern ein Verein seinen Regelbetrieb in den Ferien unterbricht, werden diese stark nachgefragten Übungszeiten anderen Sportgruppen überlassen. Zeiten für Hauptreinigungen und Reparaturen müssen allerdings berücksichtigt werden.

Das Nutzungsangebot von Sportstätten ist über das gesamte Stadtgebiet verteilt, berücksichtigt auch individuelle Anforderungen spezieller Sportvereine (z.B. Ringer, Radsport, Tischtennis etc.) und wird regelmäßig angepasst.

Darüber hinaus werden verschiedene Schulsportstätten regelmäßig in den Schulferien von den Einrichtungen der Ganztagsbetreuung bzw. der Schülerhäuser genutzt.

Aufgrund der derzeitigen Vollauslastung des Schulhausbetreuungssystems ist die Überlassung weiterer Schulsportstätten in Ferienzeiten nicht ohne Weiteres möglich. Sie würde mit erheblichen Auswirkungen auf die gesamte Personaleinsatz- bzw. Dienst- und Schichtplanung einhergehen und die Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten erfordern. Des Weiteren wäre eine ganzheitliche Gesamtbetrachtung des Schichtsystems notwendig.




Vorliegende Anträge/Anfragen

648/2019




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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