Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB,T
GRDrs 844/2017
Stuttgart,
10/10/2017


Fortschreibung Sanierungsprogramm Schulen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
UA VA Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung
Ausschuss für Umwelt und Technik
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
11.10.2017
24.10.2017
24.10.2017
25.10.2017

Bericht:



Vorbemerkung und bisherige Entwicklung

Der Gemeinderat hat mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 und zuvor gebilligten vorpriorisierten Vorhaben in den Jahren 2010/2011 ein umfassendes Schulsanierungsprogramm beschlossen, um dem dringenden Sanierungsbedarf und der angespannten Situation der Unterhaltung und Verbesserung der Schulgebäude und Schulsportstätten einschließlich der Außenanlagen gerecht zu werden. Grundlage hierfür war die umfassende Bestands- und Bedarfsanalyse, die die Beratungsfirma Drees & Sommer in Zusammenarbeit mit der Verwaltung aufgezeigt hat, siehe auch GRDrs 814/2011.

Die intensive Projektarbeit seit Beginn des Schulsanierungsprogrammes hat weitere neue Erkenntnisse und Sachverhalte ergeben, die den festgestellten Sanierungsumfang erweitern. Das bedeutet, dass 339 neue Erkenntnisse, Mehraufwendungen und größere Sanierungsprojekte als Einzelmaßnahmen, mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 120 Mio. Euro (zum Stand März 2017), in das Programm aufgenommen wurden. Das Maßnahmenvolumen umfasst gegenwärtig ca. 565 Mio. Euro gemäß GRDrs. 83/2016, hiervon sind in der Finanzplanung bis 2022 485 Mio. Euro berücksichtigt.

Aufgrund vielfältiger Faktoren (z.B. begrenzte Personalkapazitäten im Hochbauamt, Abhängigkeiten zur Schulentwicklungsplanung), die im Unterausschuss vom 24.04.2017 und 28.06.2017 erläutert wurden (vgl. Unterlagen der entspr. UA-Sitzungen), konnte eine Vielzahl von Maßnahmen bisher nicht begonnen werden. 132 Maßnahmen (zum Stand März 2017) sind aufgrund von Abhängigkeiten zu Machbarkeitsstudien, Sanierungsgutachten und vergleichbaren Themen zurückgestellt. Aktuell sind 235 Maßnahmen fertiggestellt und 496 Maßnahmen auch bereits endabgerechnet worden (vgl. Unterlagen zum UA 24.04.2017).


Festlegung des Budgets und Streckung des Programms

In den zurückliegenden Jahren (2014 bis 2017) wurden Finanzmittel von 50 Mio. Euro pro Jahr für die Abarbeitung des Sanierungsprogramms für die Stuttgarter Schulen bereitgestellt. Eine Auswertung des tatsächlichen Mittelabflusses hat ergeben, dass diese Jahresraten in keinem der Jahre erreicht werden konnten. Über die Jahre 2014 bis 2017 errechnet sich ein durchschnittlicher Mittelabfluss von gerundet 34 Mio. Euro im Jahr. Für das Jahr 2017 wird ebenfalls ein Mittelabfluss in dieser Höhe prognostiziert.

Eine Beibehaltung des bisherigen jährlichen Planansatzes von 50 Mio. Euro, mit den bisherigen Rahmenbedingungen, ist unrealistisch. Hier würden auch zukünftig erhebliche Haushaltsreste entstehen, da ein solches Arbeitspensum aufgrund der Vielschichtigkeit des Sanierungsprogramms (aktuell ca.1.900 Maßnahmen) durch das vorhandene Personal nicht umgesetzt werden kann.

Aufgrund dieser Entwicklung wird eine Absenkung der Jahresraten von 50 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro für den nächsten Doppelhaushalt vorgeschlagen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass das jährlich durch das Hochbauamt abzuarbeitende Arbeitspensum von heute im Schnitt 34 Mio. Euro um 6 Mio. Euro angehoben werden muss. Diese Steigerung ist nur durch zusätzliches Personal im Hochbauamt zu erreichen.

An diesem Rahmen müssen sich die weiteren Jahresprogramme ausrichten. Eine aktuelle Übersicht der im Doppelhaushalt 2018/2019 zu realisierenden Schulsanierungsmaßnahmen wird Gegenstand eines noch herbeizuführenden Sammelbaubeschlusses nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2018/2019 sein.

Durch die Anpassung der Jahresrate auf 40 Mio. Euro streckt sich der Umsetzungszeitraum für das Schulsanierungsprogramm bis voraussichtlich 2026.


Auswirkungen auf den Personalbedarf

Im Rahmen der Organisationsuntersuchung beim Hochbauamt hat die Projektlenkungsgruppe einen zusätzlichen Bedarf von 19 Stellen ab 2018 einvernehmlich festgestellt. Hiervon entfallen 5 Stellen auf die angestrebte Anhebung der Umsetzungsrate des Schulsanierungsprogramms - wie in dieser Vorlage dargestellt. Die übrigen 14 Stellen sind erforderlich für die Umsetzung des Investitionsprogramms Schulen.

Für einen Anstieg des Mittelabflusses auf bis zu 40 Mio. Euro im Schulsanierungsprogramm ab 2018 ist somit die Schaffung dieser 5 zusätzlichen Planstellen ab 2018 für den Bereich Bauunterhalt Schulen im Hochbauamt unabdingbar erforderlich. Diese Zahlen bilden ausschließlich die Sachlage für Maßnahmen aus dem Schulsanierungsprogramm ab. Eine Erhöhung des baulichen Grundbudgets (z.B. durch die Digitalisierung) und sich daraus ergebende weitere Aufgaben für das Hochbauamt sind nicht berücksichtigt.

Beim Schulverwaltungsamt sind aktuell 4,0 Stellen, die für die Umsetzung des Schulsanierungsprogramms geschaffen wurden, mit einem KW-Vermerk versehen. Aus personalwirtschaftlicher Sicht ist die Ausschreibung und Besetzung befristeter Stellen problematisch. Der Wegfall dieser KW-Vermerke ist im Verwaltungsvorschlag enthalten, da bereits zum gegenwärtigen Stand absehbar ist, dass die vorhandenen Stellen, einschließlich der mit KW-Vermerken versehenen Stellen, für die Bewältigung eines neuen, den Erfordernissen angepassten Grundbudgets dauerhaft unverzichtbar sind.

Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine
Keine




Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister





1. Gesamtübersicht zum Status der Maßnahmen und Projekte 2010-2017

2. Übersicht der Nachmeldungen, neue Erkenntnisse (NE), Zusatzmaßnahmen (ZM),
Mehr-/Minderkosten (MK), ergänzende Informationen und Maßnahmen aus
gesetzlichen Vorgaben

3. Sanierungsfahrplan 2010 bis 2026


<Anlagen>


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Anlage 02 zur GRDrs 844-2017.002.pdf
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Anlage 01 zur GRDrs 844-2017.002.002.pdf
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Anlage 03 zur GRDrs 844_2017.002.pdf